Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts

Tilo Kummer
RedenUmweltTilo Kummer

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6500

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Einbringung des Naturschutzgesetzentwurfs. Ja, es hat lange gedauert.

Ich bedaure, dass Herr Gruhner gerade nicht mehr das ist.

 

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Doch, er sitzt da hinten!)

 

Wunderbar. Dann habe ich ihn im Rücken, da ist alles gut.

Wenn ich daran denke, das Bundesnaturschutzgesetz ist am 29.07.2009 verabschiedet worden. Das ist also bald zehn Jahre her. Wir hatten inzwischen eine komplette Legislatur mit einem CDU-geführten Umweltministerium. Diese Legislatur hat uns eben leider nicht nur die Baustelle des Naturschutzgesetzes hinterlassen, was wir in der letzten Legislatur verpflichtend hätten im Landesrecht umsetzen müssen, sondern auch die Baustelle des Wassergesetzes, die Baustelle des Fernwassergesetzes. Und all diese Baustellen mussten aufgeräumt werden.

 

Herr Gruhner, wenn Sie uns dann einen Gesetzentwurf zum Naturschutzgesetz vorlegen, in dem Sie eben nicht die bundesrechtlichen Verpflichtungen im Landesrecht umsetzen, sondern sich bloß einen kleinen Teil rausgreifen und sagen, Nationale Naturmonumente möchte ich in Zukunft gern per Verordnungsentwurf machen, dann ist das zwar eine schöne Anregung, aber es erfüllt nicht die Aufgabe, die wir als Landesgesetzgeber in dieser Legislatur haben, Bundesrecht endlich in Landesrecht zu überführen und ein paar wesentliche Probleme im Bereich des Naturschutzes anzupacken. Das ist mit dem Gesetzentwurf aus meiner Sicht gelungen. Sicherlich kann man über die eine oder andere Passage noch diskutieren, aber dafür ist ja gerade auch die parlamentarische Behandlung da.

 

Herr Gruhner, Sie sind auf Abweichungen zum Bundesrecht eingegangen. Ich gebe zu, ich fand das schon ein bisschen spannend, was Sie hier kritisiert haben. Warum man sich statt Alleen Freiflächen für den Naturschutz wünscht, verstehe ich nicht. Alleen sind im Regelfall straßenbegleitend. Was ich da mit einer Freifläche für Naturschutz daneben soll, erschließt sich mir nicht. Im Regelfall dienen Alleebäume ganz wesentlich dem Schutz vor Winderosion. Und solche Flächen, Herr Kießling, haben wir nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, auch im Thüringer Becken gibt es Flächen, wo wir ziemlich hohe Windspitzen erreichen, weil mal eben keine Berge dazwischen sind. Da bin ich für jeden Windfang dankbar. Deshalb ist es eben gerade wichtig, dass wir in Thüringen Alleen und auch längere Hecken unter einen besonderen Schutz stellen.

 

(Beifall SPD)

 

Besonders wichtig ist mir die Frage der Eingriffskompensation – Herr Kobelt ist ja vorhin auch schon sehr intensiv darauf eingegangen. Im Umweltministerium gab es da im Vorfeld dieser Gesetzesvorlage auch schon sehr intensive Diskussionen. Ich kann mich noch gut an eine Debatte zur Kompensationsverordnung erinnern, bei der die Wirtschaftsvertreter leuchtende Augen bekommen haben, als wir darüber diskutiert haben, dass es künftig möglich sein sollte, dass man im Moment brachliegende ehemalige Wirtschaftsstandorte – alte Ferienlager, alte Landwirtschaftsbetriebe, alte Industriebetriebe, Eisenbahngebäude, die da übrig geblieben sind – abreißt, sie in den Flächenpool bringt und damit vorbauend Ausgleichsangebote abgeben kann, sodass sich also ein Wirtschaftsunternehmen, was sich ansiedeln möchte, was einen Eingriff durchführen möchte, perspektivisch erkundigen kann: Kann ich hier meinen Ausgleich, meine Kompensation kaufen? Dann brauchen die keine eigene Ausgleichsplanung zu machen. Da sparen die viel Zeit, viel Ärger und wir haben sinnvolle Maßnahmen durchgeführt. Wir haben Entsieglung prioritär durchgeführt und damit Neuversieglung ausgeglichen.

 

Es geht doch nicht an, dass in einem Land, wo die Bevölkerung immer weniger wird, trotzdem dieses wertvolle und nicht vermehrbare Gut Boden von Tag zu Tag stärker versiegelt wird und uns immer mehr landwirtschaftliche Nutzfläche verloren geht. Dafür ist es hier ein wichtiges Instrument. Wir können Liegenschaften, um die sich die Eigentümer nicht mehr kümmern, weil ihre Nutzung nur noch Kosten verursacht, endlich wieder in Wert setzen, wenn wir perspektivisch solch eine vorausschauende Kompensationsverordnung bekommen. Das Gesetz ebnet dafür den Weg und deshalb denke ich, ist das ein ganz, ganz wichtiger Schritt.

 

Ich will zu den Natura-2000-Stationen kommen. Sie sind mit viel Aufwand gegründet worden und ich glaube, dass es in allen Fraktionen hier im Haus inzwischen ein Verständnis dafür gibt, dass das wichtige Einrichtungen sind. Umso wichtiger ist es, sie zu verstetigen und ihre Arbeit zu optimieren. Deshalb wünschte ich mir – und ich finde, man kann das Gesetz so lesen, wenn man von der Kostenbetrachtung im Vorblatt mal absieht –, dass die Natura-2000-Stationen nicht nur vom Management her fest eingeordnet werden, sondern dass ihnen auch ein Budget für die Durchführung der notwendigen Maßnahmen in den Natura-2000-Gebieten an die Hand gegeben wird, ohne dass sie dafür jedes Mal einen Projektantrag schreiben müssen. Weil die Zeit, die unsere Manager für den Naturschutz nur einmal haben, sollten sie für Naturschutz ausgeben und nicht für Bürokratiekram. Das wäre ein Wunsch, wo ich hoffe, dass wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vielleicht noch ein Stückchen weiterkommen würden, eine Lösung finden, dass hier wirklich unbürokratisch vorgegangen werden kann.

 

Ich will eines zu Herrn Gruhner sagen, zu dem Punkt „Kostenfaktor des Personals für die Zukunft“: Ja, Sie haben recht, wir haben einen Personalabbaupfad. Ich glaube, das war auch mit ein Grund, warum die Natur-2000-Stationen keine Einrichtungen der Landesverwaltung sind – einer der Gründe. Aber wenn man sich ansieht, wie die Umsetzung der europäischen Schutzgebietsverpflichtungen aus der FFH-Richtlinie in Deutschland bisher gelaufen ist, dann muss man feststellen, dass wir in einigen Bereichen auf Vertragsverletzungsverfahren zusteuern, und die können verdammt teuer werden. Ob es da nicht günstiger ist, im Vorfeld die Schutzgebiete hinreichend zu pflegen, dass die Erhaltung der bedrohten Arten dort gesichert ist, ob das nicht auch vor diesem Hintergrund der Ökonomie die bessere Maßnahme ist, als die Natur kaputtgehen zu lassen und hinterher die Vertragsstrafe zu zahlen und dann erst aufzuwachen, ich glaube, da ist das hier der richtigere Schritt. Ich erhoffe mir, dass wir damit wirklich ein großes Stück vorankommen bei dem Erhalt der Biodiversität in Thüringen.

 

Meine Damen und Herren, ich wünsche mir aber auch, dass die Natura-2000-Station bei der Fortschreibung der Managementpläne für die Natura-2000-Gebiete mitwirken. Vielleicht kann man es auch in ihre Hauptverantwortung geben. Denn wenn man sich anguckt, was es den Freistaat gekostet hat, den Aufholbedarf, die Ministerin hat es vorhin beschrieben, bei den Managementplänen entsprechend wieder wegzubekommen, dass wir jetzt also einen vernünftigen Stand haben, was die Frage der Herstellung der Managementpläne für die Natura-2000-Gebiete angeht, das haben wir im Regelfall nicht mit Landespersonal gemacht. Wir haben uns dort externen Büros bedienen müssen und das war eine sehr teure, eine sehr aufwendige Angelegenheit, wofür das Geld im Landeshaushalt geordnet werden musste. Wenn wir die Spezialisten in den Natura-2000-Gebieten haben, die aufgrund ihrer persönlichen Kenntnis des Schutzgebieten sagen können, hier und da und dort gibt es die Probleme und da müssen wir folgende Maßnahmen durchführen, dann sind wir, glaube ich, auch hier für die Zukunft gut aufgestellt und können auch preiswerter handeln als bisher.

 

Meine Damen und Herren, ich will noch kurz zu ein paar anderen Dingen kommen, auf der einen Seite die Frage Ausweisung von Schutzgebieten. Hier ist sicherlich die Frage der Beteiligungsrechte im Bundesrecht neu gefasst, es wird moderner. Wir müssen hier gucken wie wir auch zu einer Vereinheitlichung kommen bei den Beteiligungsrechten, bei den unterschiedlichen Schutzgebietskategorien. Ich denke hier bloß dran, wenn es zu Änderungen bei den Natura-2000-Gebieten kommen sollte, haben wir hier andere Vorschriften im Moment im Gesetzentwurf als bei den anderen Schutzgebieten. Ich glaube, da müssten wir sehen, ob man hier vielleicht noch mal was nachjustieren kann. Denn wir haben ein großes öffentliches Interesse daran, dass künftige Schutzgebietsausweisungen wirklich breit diskutiert werden und dort alle Interessenten ordentlich eingebunden werden. Da leistet dieser Gesetzentwurf einen sehr, sehr guten Weg und ich denke, wir werden hier wirklich auch in Zukunft auf große Akzeptanz in der Hinsicht treffen.

 

Ich habe aber auch festgestellt, dass schon alleine das Gesetz deutlich macht, dass wir ein paar Probleme haben, was die Kenntnis angeht zum Beispiel von Grundeigentümern. Das spricht Bände, wenn dann drinsteht, dass zum Beispiel Schutzgebiete, die von Kreisen ausgewiesen werden können, geschützte Landschaftsbestandteile, nach Abstimmung mit den Grundeigentümern ausgewiesen werden können, sofern man denn die Grundeigentümer mit einem vertretbaren Aufwand ermitteln kann. Deshalb bin ich der Auffassung, wir sollten die Gesetzesdiskussionen nutzen, um über Möglichkeiten der Verbesserung der Transparenz von Grundeigentum und von Verpachtung von Grundstücken, also wer hat ein Grundstück in der Bewirtschaftung, zu reden, weil das Dinge sind, die muss ich in der Landschaft einfach wissen. Ich muss wissen, wer ist mein Nachbar, mit wem muss ich bestimmte Dinge in der Flächenpflege absprechen. Selbst die Natura-2000-Stationen haben im Moment Probleme, ihrem Beratungsauftrag richtig nachzugehen, weil sie über bestimmte Daten von Grundeigentümern, über bestimmte Bewirtschaftungsdaten nicht verfügen. Das sind Dinge, die müssen in so einem Gesetz mit besprochen werden, um eben hier dem Gedanken des Naturschutzes, aber auch dem Gedanken einer Bewirtschaftung im Einklang mit allen Vorschriften besser Rechnung tragen zu können.

 

Meine Damen und Herren, ich möchte am Ende noch kurz auf Herrn Kießling eingehen und seinen Punkt, wie es denn sein kann, dass jeder Naturpark eine eigene Verwaltung hat und was soll denn das mit der Übertragung von Aufgaben an Dritte und das ist eigentlich nur noch ein Bürokratiewust oder eine Aufblähung von Verwaltung. Herr Kießling, ich stehe als leibhaftige Aufblähung einer solchen Verwaltung vor Ihnen. Ich bin Vorsitzender des Naturparks Thüringer Wald. Das ist der Grund, warum in diesem Gesetz drinsteht, dass die Aufgabe an Dritte übertragen werden kann, weil der Naturpark Thüringer Wald seit einer gefühlten Ewigkeit, eigentlich seit Gründung nämlich, und das ist der erste Naturpark, der in Thüringer per Verordnung entstanden ist, in einer Vereinsträgerschaft stattfindet. Und dieser Verein hat eine Geschäftsstelle, diese Geschäftsstelle hat vier Mitarbeiter. Für die gesamte Gebietskulisse des Thüringer Waldes, des Naturparks Thüringer Wald, nimmt dieser Verein mit vier Mitarbeitern die Aufgabe einer Naturparkverwaltung wahr.

 

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sehr gut!)

 

Deshalb kann ich Ihnen sagen: Ich sehe das nicht als eine Aufblähung von irgendwas. Ich finde auch, dass es sinnvoll ist, wenn in einer Gebietskulisse die entsprechende Naturparkverwaltung oder Geschäftsstelle ist. Was bei den nach UNESCO-Kriterien geschützten Gebieten noch dazukommt, ist: Die UNESCO verlangt als Bestandteil eines Schutzgebiets, für welches sie die Anerkennung gibt, eine eigenständige Verwaltung. Deshalb haben wir hier aus meiner Sicht keinen Spielraum. Ihr Vortrag dazu, dass das hier zu einer Aufblähung führt, war leider nicht so richtig sachorientiert.

Meine Damen und Herren, ich schließe mich den Überweisungswünschen an, hoffe auf eine gute Debatte und denke, dass wir das Naturschutzgesetz dann auch relativ bald in zweiter Lesung behandeln und auf den Weg bringen werden.

 

Vizepräsidentin Marx:

 

Gestatten Sie noch eine Frage des Abgeordneten Krumpe?

 

Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:

 

Gern.

 

Vizepräsidentin Marx:

 

Bitte, Herr Krumpe.

 

Abgeordneter Krumpe, fraktionslos:

 

Ich hätte noch mal eine Nachfrage zur Flächenkompensation: Besteht denn das Ziel, lediglich die Fläche zu kompensieren oder die Wertigkeit der Fläche hinsichtlich ihrer ökologischen Funktion zu kompensieren?

 

Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:

 

Hier geht es um die Wertigkeit der Fläche, das steht ja auch im Gesetz beschrieben. Ich meine, in den meisten Fällen gibt das Gesetz der Landesregierung eine Verordnungsermächtigung. Aber die Frage der Wertigkeit, dass Eingriff und Ausgleich gleichwertig sein müssen, ist im Gesetz ja zumindest beschrieben. Also von der Seite her ist ganz klar: Es muss ein gleichwertiger Ausgleich sein. Wenn ich jetzt von den Siedlungen zum Beispiel reden würde, wenn ich sage, okay, es will jemand eine Straße bauen, dann ist es natürlich etwas anderes, als wenn ich auf der anderen Seite ein dreigeschossiges altes Industriegebäude abreiße. Da wäre also nicht die Fläche gleichzusetzen, sondern ich hätte einen höheren Aufwand beim Abriss eines dreigeschossigen Gebäudes, wo vielleicht noch Altlasten drin sind, als bei der einfachen Versiegelung von Straßen. Also dann müsste ich den Abriss des Gebäudes mehr in Wert setzen, als die Flächengröße allein von der Neuversiegelung, wenn es jetzt um eine Straße oder einen Parkplatz oder sowas ginge. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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