Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts 2/2

Tilo Kummer
RedenUmweltTilo Kummer

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6500

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ja, Herr Kießling, ich will, dass dieses Gesetz durch diesen Landtag geht, dass es in dieser Legislatur verabschiedet wird.

 

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Hab ich mir gedacht!)

 

Und ich will Ihnen das begründen.

 

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ja, sehr gern!)

 

Eins der wesentlichsten Güter, die wir haben, die nicht vermehrbar sind, die wir zu Zeiten, wo der Klimawandel diese Welt derart verändert, dass in vielen Gegenden dieser Welt Menschen auf ihrem Grund und Boden nichts mehr zu Essen anbauen können – das ist Grund und Boden. Wir leben hier in Thüringen an einem Gunststandort für den Anbau von landwirtschaftlichen Produkten. Wir müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass trotz Nachhaltigkeitsstrategie, die gesagt hat, wir wollen eine Nettoneuversiegelung null. Wir wollen also, dass uns nicht mehr landwirtschaftlicher Boden – Existenzgrundlage unserer Landwirte und Existenzgrundlage von Menschen, die von diesen Produkten leben – verloren geht. Und was passiert? Wenn wir den Zeitraum von 2006 bis 2015 betrachten, da ging in Thüringen jährlich ein Prozent Boden verloren für Siedlungs- und Verkehrsfläche. Jährlich brach ein Prozent weg, zugunsten einer Steigerung der Siedlungs- und Verkehrsfläche. Jetzt könnte man denken, okay, mehr Menschen brauchen auch mehr Platz. Nein, die Bevölkerung hat sich in der gleichen Zeit genau in die entgegengesetzte Richtung entwickelt. Jährlich wurde es ein Prozent Bevölkerung weniger. Dem muss man doch endlich etwas entgegensetzen. Unsere Landwirte stehen draußen und demonstrieren: Stoppt Landfraß!

 

In der letzten Legislatur ist ein Nachhaltigkeitsbeschluss gefasst worden, Nettoneuversiegelung null. In der gleichen Plenarsitzung, wo das passierte, ist eine Großflächenoffensive des Wirtschaftsministeriums verabschiedet worden, unter anderem hundert Hektar „Goldene Aue“. Das geht so nicht weiter. Deshalb ist für mich eigentlich das, was hier in diesem Gesetz zu Kompensation steht, zu Ausgleich von Eingriffen, zu der Frage des Vorrangs von Entsiegelung bei Eingriffen, deren Hauptanliegen eine Versiegelung ist – also ein Straßenbau, ein Wegebau –, das Wesentlichste an diesem Gesetz, weil es die Möglichkeit schafft, dass wir unseren Kindern die landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten können,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

dass das wichtigste Gut – dass wir uns etwas zu Essen produzieren können – für die Dauer gesichert wird.

 

Ganz wichtig ist auch die Frage „Umgang mit Biodiversität“. Hier will ich bloß mal daran erinnern, welcher Aufschrei durchs Land ging, als die Natura-2000-Stationen eingeführt wurden, als das angekündigt wurde. Die Kreise fühlten sich düpiert und haben gesagt: Ihr schafft hier eine Parallelstruktur, gebt uns lieber das Geld. Viele andere haben gesagt: Hier sollen Umweltverbände künftig Naturschutz machen und uns gängeln. Das, was wir mit den Natura-2000-Stationen erreicht haben – und da sage ich mal: auch dank der Mittel vieler in diesem Haus und außerhalb, die nicht nur den Fraktionen der Koalition zuzurechnen sind und den Parteien, die die Koalition tragen – ist, dass hier eine vernünftige Struktur entstanden ist. Und Frau Tasch, sie haben die Finanzierung der kommunalen Ebene im Zusammenhang mit den Natura-2000-Stationen angesprochen: Träger der Landschaftspflegeverbände, die im wesentlichen Träger der Natura-2000-Stationen sind, sind auch die Kreise. Das heißt, die Aufgaben, welche die Landschaftspflegeverbände wahrnehmen, dort wo eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung den Erhalt der wertvollen Biotopflächen nicht mehr ermöglicht,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Aber doch nicht in diesem Umfang!)

weil Landwirtschaft es aufgrund von schwierigen Entwicklungen in der Tierhaltung – gerade was Schafhaltung angeht –, aufgrund von schwierigen Entwicklungen in anderen Bereichen – in der Grünlandwirtschaft –, wo einfach das Einkommen nicht mehr auskömmlich ist, wo Bewirtschaftung in den letzten Jahren aufgegeben wurde, dort sichern Landschaftspflegeverbände, dass die Flächen erhalten bleiben. Das wäre, Frau Tasch, eine Aufgabe der Kreise, wenn Landwirtschaft diese Aufgabe nicht mehr erfüllen kann. Und hier sind die Natura-2000-Stationen eingesetzt worden, um diese Aufgaben mit abzusichern.

 

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Mit! Aber …)

 

Ja, die Natura-2000-Stationen, sind das Gerüst, sind der Rahmen, eigentlich eine Managementeinheit, um das zu organisieren. Und aus dem Fonds ENL – dankenswerterweise vom Landwirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt, das haben wir auch im Koalitionsvertrag entsprechend geregelt, dass der regelmäßig aufgestockt wird – ist das Geld dafür zur Verfügung gestellt worden. Damit kommen wir endlich in einen Bereich, dass nicht mehr jedes Jahr die NALAP-Gelder – Geld für Flächennaturschutz außerhalb der Landwirtschaft – gekürzt wurden, sondern wir haben wirklich mehr Geld hineingegeben, um zum Beispiel unsere wertvollen Bergwiesenstandorte zu erhalten. Und das ist ein Konstrukt, wo ich denke: Darauf können wir aufbauen.

 

Und ja, ich habe mir das vergleichenderweise auch mal in anderen Ländern angesehen. Andere Länder haben solche Konstruktionen durchaus auch mit mehr Geld für Kommunen untersetzt. Wir haben hier eine Evaluierungsklausel drin und diese Evaluierungsklausel sagt: Im Jahr 2024 sind dann entsprechende Konsequenzen aus der Evaluierung zu ziehen, wenn sich wirklich ein Mehrbedarf auf der kommunalen Seite ergibt. Und wenn ich mir die Entwicklung draußen im Zuge der Trockenheit des letzten Jahres und dieses Jahres anschaue, kann ich mir vorstellen, dass wir zu ganz anderen Maßnahmen kommen müssen, um unsere Biodiversität zu schützen, um unser Land zu schützen,

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

um unsere Lebensräume zu schützen, und dass wir dann dort auch nachlegen müssen. Aber das ist im Gesetzentwurf mit vorgesehen und ich denke, wir kommen dann dort auch zu einem vernünftigen Ergebnis.

 

Meine Damen und Herren, Biotopverbundplan – auch ein ganz wichtiges Element. Wenn ich daran denke, die Europäische Union hat mit ihrer Natura-2000-Richtlinie gesagt: Wir wollen ein europäisches Verbundnetz von Schutzgebieten, es soll die Vernetzung stattfinden. Das war eigentlich das Hauptziel der FFH-Gebietsausweisung. Was ist in den Ländern passiert? Man hat vorhandene Schutzgebiete genommen, man hat wertvolle Gebiete genommen, hat die als FFH-Gebiete ausgewiesen, aber der Fokus stand nicht auf der Vernetzung. Und das ist ein zentrales Problem des Netzes Natura 2000, dass wir jetzt sagen: Wir müssen auch planungsrechtlich schauen, wie wir den Biotopverbund sichern, wie wir diese Vernetzung garantieren, damit sich Arten auch zwischen den einzelnen Gebieten austauschen können, in denen sie noch vorkommen, damit es nicht zu genetischen Verengungen in den Beständen kommt. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt und deshalb finde ich es auch gut, dass wir diese entsprechenden Regelungen getroffen haben, auch das ist ein Grund, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, meine Damen und Herren. Es wäre noch vieles zu sagen, wir haben uns heute auf eine verkürzte Redezeit geeinigt.

 

Vizepräsidentin Marx:

 

Sie haben die volle Redezeit.

 

Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:

 

Ja, aber wir haben schon viel Zeit verloren.

 

(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Du kannst noch viel sagen!)

 

Ich lege Ihnen den Gesetzentwurf wärmstens ans Herz, vor allem auch vor dem Hintergrund dessen, was wir im Bereich Kompensation von Eingriffen hier auf den Weg gebracht haben, Vorrang von Flächenpools, Vorrang der Entsiegelung. Ermöglichen Sie, dass künftig Landfraß in diesem Land nicht mehr stattfindet und dass wir unsere Böden erhalten! Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE)

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