Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts 1/2

Tilo Kummer
RedenUmweltTilo Kummer

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6500

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der 135. Sitzung des Thüringer Landtags am 14. Dezember 2018 wurde der Gesetzentwurf des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom Thüringer Landtag an den federführenden Umweltausschuss und den mitberatenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der federführende Ausschuss führte acht Sitzungen zum Tagesordnungspunkt durch. Davon gab es in einer Sitzung eine mündliche Anhörung, außerdem begleitend dazu eine schriftliche Anhörung und es gab eine zweite ergänzende schriftliche Anhörung.

 

Ich möchte in dem Zusammenhang einen ganz herzlichen Dank an die Landtagsverwaltung aussprechen, die den Ausschuss gerade in der Frage von Änderungen, die im Zusammenhang mit den Anhörungen entstanden sind, sehr intensiv begleitet und auch eine sehr umfangreiche Überarbeitung des geänderten Gesetzentwurfs im Rahmen ihrer Redaktionsvollmacht vorgenommen hat, was dann auch dazu führte, dass in der letzten Sitzung des Umweltausschusses zum Thema eine umfangreiche Tischvorlage vorgelegt wurde, und zwar war das am 3. Juli, die am Tag vorher um 18.00 Uhr allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt wurde. Hier hat es dann, wie Sie der Beschlussvorlage entnehmen können, auch noch Änderungen bezüglich des Anhangs von weiteren Artikeln gegeben, im Zusammenhang mit Verweisen, die durch das Verwaltungsreformgesetz notwendig geworden sind. Und es hat eine Überarbeitung der Regelung gegeben, die eingefügt wurde bezüglich der Frage Betretungsrecht von Grundstücken zum Vollzug von Baumschutzsatzungen.

 

Diese Dinge waren ausgesprochen notwendig, um die Rechtskonformität des Gesetzes sicherzustellen. Sicherlich war es im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit, um das heutige Plenum zu erreichen, relativ viel zu lesen. Ich finde es bedauerlich, dass es im Rahmen der entsprechenden zeitlichen Gegebenheiten zu Protest im Ausschuss kam und Mitglieder des Ausschusses den Ausschuss verlassen haben, um diesem Protest dann entsprechend Geltung zu verleihen – wie gesagt, die Plenarsitzung wäre sonst heute nicht erreichbar gewesen und die Unterlagen haben zumindest rechtzeitig vorgelegen.

Ich komme zu den Änderungen, die durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses auf den Weg gebracht wurden. Ich will das nicht alles einzeln vortragen und auch nur ein paar Schwerpunkte diesbezüglich ansprechen. Auf der einen Seite war es dem Ausschuss wichtig, dass Inhalte, wie sie in Bayern zum Beispiel durch das Volksbegehren für Biodiversität auf den Weg gebracht worden sind, auch in die Thüringer Naturschutzgesetzgebung Eingang finden. Und so wurde noch mal eine besondere Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt sowie zur Umweltbildung vorgenommen.

 

Es hat eine Neuregelung gegeben bezüglich eines Vorrangs der Entsiegelung bei Kompensation von Bodenversiegelungen. Es gab die Einführung einer verpflichtenden Biotopverbundplanung. Außerdem hat der Ausschuss Alleen definiert, um den Alleenschutz künftig wirksamer zu gestalten und auch klar zu machen, wo es sich um eine Allee handelt und wo nicht.

 

Es ist eine allgemeine Regelung zum Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Schutzgebieten vorgenommen worden, mit Ausnahme von Maßnahmen des Forstschutzes, was ja in Anbetracht der aktuellen Situation im Wald auch gerechtfertigt ist. Es wurde zusätzlich noch ein Landesvorkaufsrecht an Überschwemmungsgebieten geschaffen.

 

Insoweit die Information zu den wesentlichsten Änderungen, die es im Gesetz gab. Wie gesagt, auf den neuen Artikel bin ich schon eingegangen bezüglich der Frage Zuständigkeit von Umweltbehörden im Zusammenhang mit Neuregelungen aus dem Verwaltungsreformgesetz.

 

Meine Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um die Annahme der Beschlussempfehlung.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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