Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5927
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten jetzt das Gesetz zur Neuordnung der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten. Es ist die erste Lesung, es wird dann sicherlich auch in Ausschüssen weiterberaten. Insofern will ich mich heute und an dieser Stelle nur auf wenige Anmerkungen beschränken und in diesen Anmerkungen deutlich machen, wo unsere Fraktion DIE LINKE noch Klärungsbedarfe sieht. Zum Einen soll geregelt werden, dass die Orte, bei denen die Voraussetzungen für die Ankerkennung als Kurort entfallen sind, den Namensbestandteil „Bad“ weiterführen sollen. Sie müssen aber immer in allen Dokumenten und bei Repräsentationen immer darauf hinweisen, dass diese Bezeichnung nichts mehr mit der staatlichen Anerkennung als Kurort zu tun hat. Das sehen wir problematisch und sehen dort noch Klärungsbedarf, ob eine derartige Regelung tatsächlich praxistauglich ist.
In § 7 wird die Landesregierung ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen, die die Bedingungen und Voraussetzungen definiert, damit eine Gemeinde, eine Stadt den Status „Kurort“ erhalten kann. Das sind zehn Punkte, die dort zu erfüllen sind. Hier machen wir noch einmal darauf aufmerksam, dass wir in einer früheren Diskussion schon im Zusammenhang mit dem Kommunalen Finanzausgleich darüber debattiert haben, ob Kurorte nicht hier, wenn sie diesen Status erhalten, sich im Bereich der Pflichtaufgaben befinden, also diese Aufgaben zwingend realisieren müssen, damit sie auch den Kurortstatus behalten, und wenn dem so ist, ob das nicht in der Systematik des Finanzausgleichs zu berücksichtigen wäre. Das wurde verneint, der Finanzminister hat dargelegt, es gab Untersuchungen und die Wirkungsmechanismen innerhalb des Finanzausgleichs, wenn die Kurorte berücksichtigt werden würden, wären zu gering, um das abzubilden. Andererseits haben wir die Situation, dass von den 19 Kurorten in Thüringen sich 18 in einer mehr oder weniger angespannten Finanzsituation bewegen. Eine einzige Ausnahme bildet Bad Sulza, zumindest gegenwärtig. Das muss uns als Gesetzgeber schon zu denken geben, wenn die übergroße Mehrzahl der Kurorte sich in einer angespannten Situation befindet, ob das nicht mit dem Kurortstatus im Zusammenhang zu sehen ist und wir deshalb nicht auch verpflichtet sind, mit diesem Gesetz darüber nachzudenken, inwieweit dort finanzielle Abfederungen möglich sind.
Eines der Extrembeispiele ist sicherlich Bad Liebenstein, wo mit hoher Landesförderung ein Kurmittelhaus errichtet wird, das nach zwei Jahren geschlossen werden muss, weil die Stadt Bad Liebenstein nicht in der Lage ist, die laufenden Kosten zu tragen. Jetzt hat sich dort eine neue Gemeinde gebildet, Altensteiner Oberland. Jetzt muss man sehen, ob dort die Leistungskraft ausreicht, diese Einrichtung wieder zeitnah in Betrieb zu nehmen. Aber das ist ein Beispiel dafür, dass es offenbar nicht so funktioniert, wie sich das die Landesregierung und die Regierungskoalition denken, dass man sagt, wer Kurort werden will, der entscheidet sich dafür freiwillig, und wer das macht, muss auch sehen, wo er das Geld herbekommt. Dabei verschweigen wir natürlich nicht, dass für einzelne Investitionsmaßnahmen das Land natürlich auch in den Kurorten erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hat. Darum geht es im Grundsatz nicht, es geht ja im Regelfall um den laufenden Betrieb und nicht um die Investitionskosten. Das Beispiel des Kurmittelhauses in Bad Liebenstein hat das verdeutlicht, dass nicht die Investition das Problem war - das geht auch kaum bei der Höhe der Förderung -, sondern der laufende Betrieb. Also hier wollen wir in der Ausschussberatung mit der Landesregierung in den Dialog treten, inwieweit insbesondere aus § 7 und der Rechtsverordnungsermächtigung und damit der Definition von Voraussetzungen, um diesen Kurortstatus zu erhalten, sich nicht zwingend ergibt, dass es sich dann um Pflichtaufgaben handelt und das dann in der Systematik des Finanzausgleichs zu berücksichtigen wäre. Übrigens dürfte das dem Land gar nicht so schwer fallen, denn es würde nicht zu einer Mehrbelastung des Landeshaushalts, sondern nur zu einer Umverteilung innerhalb der Finanzmasse führen oder - wenn man es über die Schlüsselzuweisungen macht - in der Schlüsselmasse. Also insofern würden dann einige Gemeinden weniger Geld bekommen und die Kurorte dann einen geringen Beitrag mehr, so dass sie dann auch die Infrastrukturmaßnahmen, die erforderlich sind, um den Kurortstatus zu erhalten, realisieren können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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