Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5927
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben soeben vom Berichterstatter gehört, wie das Verfahren zur Beratung in den Ausschüssen war, federführend im Wirtschaftsausschuss. Nach mir vorliegenden Informationen gab es keine heftige Diskussion im Ausschuss. Im Protokoll war zu vermerken, es gab keinen Diskussionsbedarf. Insofern war offenbar die Anhörung so befriedigend, dass der Fachausschuss, der federführende Ausschuss dort keinen Änderungsbedarf gesehen hat.
Ich habe bereits in der ersten Lesung auf drei Probleme hingewiesen, die wir mit dem Gesetz haben. Deshalb wird sich die Fraktion DIE LINKE heute auch bei der Abstimmung enthalten. Das ist zum einen, dass wir eine Regelung treffen für Gemeinden, die nicht mehr Kurort sind, dass sie den Titel „Bad“ zwar weiter führen können, sie müssen aber immer wieder darauf verweisen, dass sie kein Kurort mehr sind. Eine solche Regelung halten wir für praxisuntauglich. Entweder koppelt man den Titel „Bad“ tatsächlich an den Kurtortstatus und man genehmigt den Gemeinden, das ohne Einschränkung weiter zu führen, auch wenn sie nicht mehr Kurort sind oder man sagt, der Zusatztitel „Bad“ muss abgelegt werden. Wir wissen, das wird der Ausnahmefall sein. Es wird jetzt in Thüringen keine Inflation solcher Fälle geben, aber es ist schon eine Regelung, die wir als Gesetzgeber treffen, welche draußen etwas Lächeln hervorruft.
Das Zweite ist, wir ermächtigen die Landesregierung per Verordnung, die Rahmenbedingungen für die Kurorte zu definieren. Was muss alles in einem Ort vorhanden sein, damit der Status Kurort erlangt werden kann. Wir sind als Gesetzgeber immer im Spannungsfeld, was genehmigen wir der Landesregierung. Wir sind als Fraktion überzeugt, dass diese Verordnungsermächtigung viel zu weit geht. Wir sollten uns als Gesetzgeber vorbehalten zu definieren, welche Rahmenbedingungen für einen Kurort vorliegen müssen.
In dem Zusammenhang unser drittes und eigentliches Hauptproblem, das ist der Dauerstreit: Bei einer Gemeinde, die den Titel „Kurort“ trägt, verliehen bekommen hat vom Land, sind dann die noch zu erfüllenden Aufgaben tatsächlich freiwillige Aufgaben oder werden nicht nach einem solchen Akt der Anerkennung diese freiwilligen Aufgaben zu Pflichtaufgaben und müssten deshalb auch bei der Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs mit Berücksichtigung finden?
(Beifall DIE LINKE)
Wir wissen, in anderen Bundesländern ist das eine Selbstverständlichkeit, zum Beispiel in Hessen wird der Kurortestatus bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen mit berücksichtigt. Wir verstehen da die Zurückhaltung bis hin zur Blockade der Landesregierung und auch der beiden Regierungsfraktionen nicht, denn das würde dem Land überhaupt keine zusätzlichen Mittel kosten, denn diese Regelung, dass der Kurortestatus bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen Berücksichtigung findet, hätte nur eine Umverteilungswirkung innerhalb der Schlüsselmasse. Der Landeshaushalt würde dadurch nicht weiter belastet. Dass wir diese Forderung nicht unberechtigt aufmachen, zeigt die Finanzsituation der Kurorte. Von den Kurorten, wir haben 19, befinden sich 18 in einer mehr oder weniger sehr angespannten Finanzsituation. Ich hatte schon auf das etwas extreme Beispiel verwiesen. In Bad Liebenstein, der älteste Kurort in Thüringen mit 90-prozentiger Landesförderung, wird ein Kurmittelhaus errichtet und nach zwei Jahren musste dieses Kurmittelhaus schließen, weil die Stadt - jetzt ist es wieder in Teilen geöffnet, privat betrieben, nicht mehr durch die Stadt -, weil die Stadt Bad Liebenstein in ihrer Struktur nicht in der Lage war, dieses Kurmittelhaus zu unterhalten. Jetzt haben wir dort eine Gemeindeneugliederung gemacht, eine vernünftige, mit dem Altensteiner Oberland. Das war einer der wenigen Akte, wo ich sagen muss, da hat der Innenminister Geibert mal richtig reagiert, indem er den ersten Versuch,
(Beifall SPD)
Steinbach und Schweina gegen Bad Liebenstein zu fusionieren, gestoppt hat, und dann haben die Verantwortlichen vor Ort vernünftig reagiert
(Beifall SPD)
und haben dann eine Lösung geschaffen, die wir seit Jahren dort favorisiert haben. Damit gehen wir mal davon aus, dass sich die Situation in Bad Liebenstein insgesamt verbessert, weil dort jetzt eine leistungsfähige Gemeinde entstanden ist. Das ändert aber nichts an der Berechtigung unserer Forderung, dass wir im Finanzausgleich das regeln müssten. Wir haben das hier andiskutiert. Die Landesregierung hat es nicht aufgegriffen, der federführende Ausschuss auch nicht. Ich darf Ihnen versprechen, bei der nächsten Haushaltsdiskussion, die haben wir erst im Jahr 2014, wird das wieder Thema sein.
Wegen der drei Punkte, die ich jetzt hier benannt habe, ist eine Zustimmung unsererseits nicht möglich und wir bedauern es etwas, dass der Fachausschuss auch die Ergebnisse der Anhörung mehr oder weniger nur zur Kenntnis genommen hat und nicht einmal eine Debatte darüber geführt hat. Das ist bedauerlich. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Dateien
- re50113101
PDF-Datei (57 KB)
