Thüringer Gesetz zur Neufassung und zur Änderung polizeiorganisatorischer Regelungen

RedenMartina RennerInneres

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1758 -


 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir werden es heute noch öfter hören und ich will es hier ganz klar für meine Fraktion zurückweisen: Diese Reform ist kein guter Kompromiss, sondern lediglich Konfliktvermeidung.


Man könnte auch sagen, hier ist ein wichtiges Reformvorhaben - und wir haben immer deutlich gemacht, dass wir eine Strukturreform im Bereich der Polizei brauchen -, hier ist ein wichtiges Reformvorhaben zwischen den Koalitionspartnern, zwischen Innen- und Finanzpolitikern, zwischen den Flügeln im Thüringer Innenministerium und zwischen Führungsebene und Basisdienst bei der Polizei zerrieben worden.

Das Ziel war klar und es muss auch das Ziel sein, eine bürgernahe Polizei sitzt nicht in der Schreibstube, sondern ist auf der Straße sichtbar und ansprechbar für den Bürger, schnell dort, wo sie benötigt wird, und auch einmal zurückhaltend dort, wo Prävention und Kommunikation vor Strafverfolgung geht. Die Zufriedenheit, die Aufstiegschancen und die Arbeitsbedingungen in der Polizei waren zu verbessern. Verwaltungsaufgaben, technischer Support, Personalmanagement und vieles mehr sollten optimiert und neu organisiert werden, damit der Vollzugsdienst tatsächlich entlastet und gestärkt wird. Die Finanzressourcen sollten sinnvoll eingesetzt werden und ein Personalentwicklungskonzept auf Grundlage einer schonungslosen Aufgaben- und Funktionalkritik erstellt werden.

Entscheidend aus Sicht der LINKEN ist letztlich nicht die Struktur, nicht die Namensgebung für die neuen Behörden, sondern die Qualität der Aufgabenerfüllung durch die Thüringer Polizei. Dazu gehören für uns die Kriterien Bürgernähe, Ermöglichung von Mitbestimmung und Transparenz im Polizeiapparat sowie eine effektive Aufgabenerfüllung im Alltag und nicht nur bei landesweiten Einsatzlagen. Dazu hätte es einer unvoreingenommenen Bestandsaufnahme und einer offenen und transparenten Diskussion über zukünftige Strukturen bedurft und die Gewerkschaften, Personalräte, Fachleute, aber auch das Parlament hätten in diesen Prozess von Anfang an einbezogen werden müssen.


Meine Damen und Herren, was wir jetzt auf dem Tisch haben, erreicht dieses gesetzte Ziel nicht. Diese Reform bleibt letztlich bloßes Stückwerk, weil wichtige Behördenteile, wie das LKA oder das Bildungszentrum einfach mal außen vor gelassen wurden. Ein Stückwerk an Reform auch, weil das Thema Liegenschaften und Bewirtschaftung einfach weggelassen wurde. Hier wurden die Entscheidungen vertagt. Man kann auch sagen, man hat sich vor notwendigen Entscheidungen gedrückt. Eine mutlose Reform, da sie den vorgegebenen Weg des Stellenabbaupfads folgte, anstatt neue Wege der Personalentwicklung überhaupt in den Blick zu nehmen. Eine parlamentsferne Reform, die zwischen SPD und CDU ausgehandelt wurde als ginge es um die Privatinteressen der dortigen Innenpolitiker. Eine kurzatmige Reform, die sich nicht einbindet in eine landesweite Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform und mit der nun Strukturen für die Polizei geschaffen werden, die möglicherweise in den nächsten zehn Jahren schon wieder geändert werden müssen. Eine Reform, die das Polizeipräsidium unter dem Namen Landespolizeidirektion wieder auferstehen lässt und nicht den Mut aufbringt, konsequent auch über die Polizeidirektionen nachzudenken. Diese werden nämlich möglicherweise mit Rücksicht auf die einflussreichen PD-Leiter und die Führungsebenen einfach zur Landespolizeiinspektion umbenannt. Wenigstens bei der Einsatzbewältigung leistet sich das Land jetzt eine Doppelstruktur. Natürlich werden die Notrufe in der Landeseinsatzzentrale, in der neu geschaffenen Landespolizeidirektion auflaufen, aber die Regel wird doch sein, dass die konkrete Einsatzbewältigung auch und mit Unterstützung der Technik dann von der Landespolizeiinspektion geleistet werden muss. Das meine ich damit, wenn ich sage, hier entsteht eine Doppelstruktur. Sie wissen selbst, dies konnte nur so kommen, weil man lieber halbherzig und unehrlich eine Rumpfreform auf den Weg bringt als dass erneut ein Innenminister scheitert oder ein Innenpolitiker der CDU oder wechselweise der SPD sich in der Auseinandersetzung in Fraktion, Koalition und Parlament nicht durchsetzt und klein beigeben müsste. Ja, so einfach ist das.

Aber das Besorgniserregendste ist doch, dass die Polizeibeschäftigten auch mit dieser Reform immer noch nicht genau wissen, was auf sie zukommt. Sie sind auch nicht in ausreichendem Maße einbezogen worden, so dass sie jetzt bereit sind, den Weg gemeinsam zu gehen. Wenn uns jetzt 330 mehr Streifenbeamte versprochen werden, so mache ich daran mal ein doppeltes Fragezeichen. Ein Fragezeichen dafür, dass angesichts des hohen Anteils an eingeschränkt einsatztauglichen Kollegen offen ist, wer denn faktisch auf die Straße geschickt werden soll, wenn diejenigen Kollegen, die jetzt in den Polizeiinspektionen den Innendienst verrichten, genau an diese Stelle geschickt wurden, weil sie für den Streifendienst aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr voll einsetzbar sind. Ein zweites Fragezeichen dafür, dass man das Ziel - mehr blau auf die Straße - möglicherweise nur ein, zwei Jahre durchhalten wird. Dann greift der Stellenabbaupfad rigoros ein und gleichzeitig werden die Ausbildungszahlen abgesenkt. Was ist dann? Vermutlich wird man dann doch über die Schließung von Polizeistationen, den Verkauf von Liegenschaften oder die Reduzierung der Bestreifung auf die Tageszeit nachdenken müssen. Das will man aber heute dem Bürger und den Betroffenen nicht sagen, wäre aber ehrlicher vor allem gegenüber den Beamten und Beamtinnen. Ich will meine Skepsis mit Zahlen untermauern.


Mit dem zwischenzeitlich vorgelegten Personalentwicklungskonzept wird deutlich, dass im Bereich der Vollzugsbeamten bis zum Jahr 2021 644 Planstellen von Polizeivollzugsbeamten gestrichen werden. Insbesondere wird dies erreicht, indem altersbedingt frei werdende Stellen nicht vollständig durch Neueinstellung von Polizeianwärtern und -anwärterinnen besetzt und beginnend ab dem Jahr 2013 zusätzlich auch Stellen gemindert werden. Das bedeutet, dass durchschnittlich etwa nur 1,5 Prozent jährlich neue Anwärter und Anwärterinnen an dem gesamten Polizeivollzugsdienst sich erneuern. Dies ist für eine moderne Polizei zu wenig. Heute verrichten laut Aussage des Innenministeriums im Innenausschuss 2.201 Kollegen der Polizei Streifendienst. Insgesamt sind im Zuständigkeitsbereich des TIM 7.708 Beschäftigte im Haushalt vermerkt. 2021 sollen es 2.530 Beamte im Streifendienst sein und bei der Sollstärke dann von 6.782 Beschäftigten ausgegangen werden. Für alle Aufgaben, Verwaltung, Ausbildung, LKA usw., steht ein Viertel weniger Personal zur Verfügung. Es ist ein richtiger Schritt, Vollzugsbeamte von Verwaltungsaufgaben zu befreien und sie somit für den polizeilichen Dienst wieder verfügbar zu machen. Der zusätzliche Abbau von 282 Tarifbeschäftigten wird aber gerade nicht garantieren, dass Polizeibeamte tatsächlich von Verwaltungsarbeiten befreit werden können. Soll unter diesen Bedingungen erfolgreich oder noch erfolgreicher, aber auch zufrieden gearbeitet werden, dann hätte man ein Gesamtkonzept auf den Weg bringen müssen und dann hätte man eine Struktur schaffen müssen, die zukunftsfest ist und nicht bei der nächsten Reform im Land gleich zur Disposition gestellt werden wird.


Den Beamten an der Basis, den Bürgern und Bürgerinnen sind solche Überlegungen fremd. Sie wollen eine moderne Polizei, eine bürgernahe Polizei, keine politiknahe Polizei. Aber der Einfluss der politischen, möglicherweise auch der parteipolitischen Ebene steigt mit der Einführung eines politischen Beamten an der Spitze der Landespolizeidirektion und mit der Ermächtigung des Ministeriums, wichtige Teile der Reform, wie Dienst- und Aufgabenbereiche, durch Rechtsverordnungen zu regeln, und man vergibt sich die Chance, für diese Reformschritte Mehrheiten im Parlament und nicht allein im Innenministerium oder in irgendeiner Fraktion oder Koalition zu suchen.

Die Fraktion DIE LINKE wird diesen Gesetzentwurf ablehnen. Dennoch haben wir Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt, der zunächst einmal sicherstellen soll, dass nach Beschlussfassung des neuen POG die Landesregierung nicht allein die Struktur unterhalb der Polizeidirektion sowie die Aufgabenzuordnung zu diesen Strukturen und zum Landeskriminalamt beliebig neu ausrichten kann. Das ist auch sehr nötig, wenn ich heute höre, dass mit dem LKA die nächste Behördeneinheit in Angriff genommen wird, bei der Reformschritte geplant sind.


Zweitens korrigieren wir die aus unserer Sicht falsche Einordnung des zukünftigen Präsidenten der Landespolizeidirektion als politischer Beamter. Polizeiliches Tätigwerden ist gesetzlich derart reglementiert, dass jeder Anschein vermieden werden sollte, dass der - wenn Sie es so wollen - höchstrangige Polizist im Land abhängig von der jeweiligen politischen Ausrichtung oder auch der politischen Laune der Landesregierung ist.


(Beifall DIE LINKE)


Die beamtenrechtlichen Möglichkeiten sind in jedem Fall ausreichend, um sanktionierend im Fall von Dienstverletzungen reagieren zu können. Mit unserem Änderungsantrag greifen wir aber auch eine parlamentarische Initiative meiner Fraktion aus den letzten Jahren auf - die Schaffung einer Polizeibeschwerdestelle.


(Beifall DIE LINKE)


Mit einer vollständig unabhängigen Polizeibeschwerdestelle hätten Bürger und Bürgerinnen und Beamte und Beamtinnen zunächst die Chance, ihre Probleme außerhalb dienstrechtlicher Beschwerden und offizieller Vorgänge vorzutragen, und sie hätten die Gewissheit, dass sich jemand unvoreingenommen und ihre Persönlichkeitsrechte schützend der Sache annimmt, den Informationen nachgeht, den Sachverhalt aufklärt und dass Konsequenzen vorgeschlagen bzw. selbst eingeleitet werden. Wir sind überzeugt, dass mit der Schaffung der Polizeibeschwerdestelle für die Thüringer Polizei ein größeres Maß, noch größeres Maß an Akzeptanz und Vertrauen geschaffen werden kann und andererseits die Polizeibeschwerdestelle auch die Beschwerdeanlässe letztendlich zu minimieren hilft.


Nun zu den weiteren vorgelegten Änderungsanträgen: Wir werden uns zum Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten. Vor dem Hintergrund, dass ich gesagt habe, diese Reform ist kein Gesamtkonzept, halten wir jetzt eine Entscheidung, keine Landeseinsatzzentrale zu errichten, auch für einen Vorgriff einer notwendigen umfassenden und transparenten Diskussion.


Zum Entschließungsantrag von SPD und CDU: Dieser Antrag bekennt sich - bei vielen anderen Punkten ist es ja mehr Lyrik - an einer Stelle zum Stellenabbaupfad. Daher, Sie wissen, diesen Stellenabbaupfad in der Form lehnen wir ab, können wir schon aus dem Grund diesem Antrag nicht folgen. Aber er ist auch ein Stück weit Augenwischerei, weil er verschleiern will, was aus dem Personalentwicklungskonzept folgen wird, und er will suggerieren, dass die möglicherweise negativen Effekte, die ich beschrieben habe, nämlich das Nichterreichen des Ziels der Reform, noch in irgendeiner Form abgefedert werden können. Er ist in erster Linie, denke ich, ausgerichtet in Richtung der Gewerkschaften, der Interessenvertretungen der Polizei, der Beschäftigten und der Beamten. Ich glaube aber, dass dieser Beruhigungsdrops die dort auch sehr klar im Augenblick artikulierte Unruhe und Besorgnis über die Entwicklung nicht mindern wird. Ich denke, diesen Beruhigungsdrops müssen Sie dann am Schluss allein lutschen, Herr Gentzel und Herr Fiedler.


Ich habe es schon angesprochen, die Gewerkschaften haben sich klar geäußert, zuletzt die GdP gestern in einem Interview, sie ist der Meinung, die Reform wird das Ziel „mehr Blau auf die Straße“ verfehlen, das ist auch unsere Einschätzung. Sie spricht davon, dass möglicherweise weniger als 100 Beamte zusätzlich auf die Straße kommen. Selbst an dieser Zahl hat die GdP noch Zweifel. Mit einer solchen Analyse und Prognose im Rücken, das werden Sie verstehen, ist es hier nicht lauter, dieser Reform zuzustimmen. Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen.


(Beifall DIE LINKE)


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