Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes 1/2

Markus Gleichmann

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9650

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Warum machen wir das eigentlich alles? Wir machen das nicht, weil wir irgendwie Spaß daran haben, den Kommunen oder uns allen große Herausforderungen aufzubürden. Sondern es geht darum, den menschengemachten Klimawandel in seiner Auswirkung zu beschränken, und zu dem, was wir in Paris mit der Weltgemeinschaft auch verhandelt haben – nämlich den Temperaturanstieg auf 1,5 bis 2 Grad zu begrenzen – unseren Teil beizutragen, darum geht es doch. Da kann man den Klimawandel leugnen, wie man will. Man sieht die Auswirkungen hier in Thüringen, man sieht die Auswirkungen weltweit. Wir haben gestern schon darüber diskutiert, welche direkten Auswirkungen er jetzt schon hat. Aktuelle Studien zeigen auch, dass Europa von dem Klimawandel besonders betroffen ist, dass sich hier die Aufheizung und Erwärmung deutlicher zeigt, und das führt eben auch dazu, dass wir stärker damit belastet sind. Insofern machen wir das für uns selbst, wir machen das nicht für andere, sondern für uns selbst, um uns und den Folgegenerationen ein Leben hier in Europa, hier in Deutschland, hier in Thüringen auch zu ermöglichen. Deswegen kommen wir von diesem Makrothema jetzt in die Ebene, wo es um die Umsetzung geht. Und hier reden wir über einen wichtigen Punkt der Energiewende. Es geht immer um die Energiewende, und hier um den Sektor der Wärmeplanung, der bislang noch am meisten Möglichkeiten bietet, Ziele zu erreichen. Wir haben festgestellt – so als süffisante Bemerkung nebenbei –, dass wir in dem Bereich der Energieversorgung an sich und in dem Bereich der Wärme vorankommen aktuell im Land, in dem Bereich der Mobilität, der auch ein wichtiger Sektor ist, nicht. Jetzt wird es gerade verrechnet, damit es überhaupt noch möglich ist, die Klimaziele zu erreichen. Insofern ist es doch vielleicht auch für die FDP ein weiteres Argument, wenn Sie weiterhin gegen Tempolimits sind, wenn Sie weiterhin für die Verbrenner kämpfen, dann müssen Sie natürlich auch schauen, wo Sie die CO2-Äquivalente einsparen. Insofern ist es ja gut, dass Sie vielleicht im Wärmebereich die Notwendigkeit sehen, auch wenn wir am Ende wissen, wir müssen in alle Bereiche hineingehen. Es liegt uns also hier ein Gesetz vor, und da muss man doch noch mal ganz kurz weiter ausholen. Und ich finde es interessant, dass gerade die CDU-Fraktion je nach Gusto Zuständigkeiten in die eine Richtung verschieben will, Zuständigkeiten in die andere Richtung verschieben will, denn wir haben hier im Landtag mindestens vier- oder fünfmal in Aktuellen Stunden und anderen Anträgen über das Gebäudeenergiegesetz diskutiert, was ja nie unsere Aufgabe war, sondern was immer Bundesaufgabe war. Was haben wir da nicht alles vernommen! Der Fraktionsvorsitzende der CDU sprach von Heizungsstasi und dass die da oben uns jetzt vorschreiben wollen oder vorschreiben, wie wir in Zukunft zu heizen haben und dass das alles total teuer wird und niemand mehr bezahlen kann. Von den Auswirkungen im sozialen Bereich ganz zu schweigen. So, und jetzt kommt was vom Bund, wo Geldzahlungen an die Länder ermöglicht werden, wo man sich eben genau dieser Aufgabe stellt, zu schauen, wie kann man diese große Aufgabe, die gesellschaftlich vor uns liegt, am besten, am effizientesten und am günstigsten für alle tragbar erledigen. Nichts anderes ist die Wärmeplanung, die vor uns liegt. Und wir setzen das Bundesgesetz, wir setzen die Mittel, die vom Bund zur Verfügung gestellt werden – erst mal 12 Millionen Euro – um. Wir wollen als Land dem auch noch weitere Mittel zur Verfügung stellen, um unseren Kommunen zu ermöglichen, eine sinnvolle Planung zu machen, die es ermöglicht, dass man die große Herausforderung auch sozialverträglich realisieren kann. Und dass sie das jetzt blockieren mit der Frage „Liegt das nun im eigenen Wirkungskreis oder nicht?“, das ist ein bisschen wohlfeil. Dieses Argument funktioniert auch nicht. Am Ende sagt ja auch der Gemeinde- und Städtebund – den Sie ja sonst immer bei allen anderen Gesetzen, die wir diskutieren, als größte Meinung nehmen und auch gestern beim Windenergiebeteiligungsgesetz damit argumentiert haben, dass der Gemeinde- und Städtebund da Bauchschmerzen hat – hier ganz klar, der übertragene Wirkungskreis ist für die Aufgabe die richtige Ebene, und dem schließen Sie sich diesmal nicht an. Sie nehmen sich also immer genau das raus, was Rot-Rot-Grün schadet oder was nicht in Ihr Weltbild passt, und das andere ignorieren Sie dann. Das ist keine Politikart, mit der wir das Land voranbringen und mit der wir diese große Herausforderung dann auch realisieren können.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Es geht hier am Ende auch darum, dass, egal welche Heizungsart aktuell in den Gebäuden verbaut ist, wir jetzt gerade in Ostdeutschland eine große Herausforderung haben, weil vor ziemlich genau 30 Jahren, kurz nach der Wende, wurden die Heizungen vor allem im ländlichen Raum größtenteils umgestellt. Im städtischen Raum hatte man manchmal noch Fernwärme, da ist das alles ein bisschen anders, aber im ländlichen Raum hatte man vor allem Ölheizungen und Gasheizungen eingebaut, die jetzt nach 30 Jahren auch erneuert werden müssen. Insofern müssen sich eben auch alle die Frage stellen, wie in Zukunft die Wärmeversorgung realisiert werden kann. Ob das eben eine neue Ölheizung oder neue Gasheizung ist, ob das die günstigste Variante ist, das wage ich zu bezweifeln, denn wir haben ja in Thüringen auch sehr, sehr gute Beispiele, wo es gelungen ist, mit einer Planung auch im ländlichen Raum andere Wege zu gehen. Ich erinnere da an das Bioenergiedorf Schlöben bei Stadtroda, wo man mit einer Biogasanlage auch mit der Agrargenossenschaft gemeinsam eine Wärmeversorgung realisiert hat, die übrigens dazu geführt hat, dass die dort in der Energiekrise relativ wenig auszustehen hatten, und die waren sich immer bewusst, wir haben hier ein dezentrales Nahwärmenetz vor Ort, das funktioniert und das funktioniert auch relativ kostengünstig. Ich glaube, in die Richtung müssen wir uns viel, viel stärker orientieren.

 

Wir denken aber auch vor allen Dingen im Effizienzbereich. Auch da gibt es gute Beispiele in Thüringen, wo es schon vorangeht, in Stadtroda, wo man auch ein Quartierskonzept macht, wie man die Energie, die zur Verfügung steht, am effizientesten nutzen kann, um Wärme zu realisieren, um Energie zu realisieren und um Mobilität und noch viel mehr zu ermöglichen und das am Ende auch sozial verträglich realisieren zu können, damit Menschen, die weniger finanzielle Mittel haben, die auch weniger Möglichkeiten haben zu investieren, nicht vor Herausforderungen existenzieller Art gestellt werden. Das geht halt nur gemeinsam und darum geht es in der Wärmeplanung, nämlich den Kommunen zu ermöglichen, den Landkreisen zu ermöglichen – die Ebene ist ja offen, also wo die genaue Wärmeplanung stattfindet, aber sinnvollen Planungsregionen quasi zu ermöglichen –, die effizienteste und günstigste Variante zu finden. Und das hätten wir auch schon vor drei Monaten zur ersten Lesung machen können, dann wären wir wirklich schon weiter gewesen und die ersten Kommunen hätten sich auf den Weg machen können. Wobei, es stimmt ja nicht, es haben sich ja schon andere Kommunen auf den Weg gemacht. Die Stadt Saalfeld zum Beispiel, die haben ja sowas schon alles auf den Weg gebracht. Insofern ist es ja nicht so, dass wir hier über irgendwas Neues reden, was noch niemand gemacht hat.

 

Ich möchte auch noch mal darauf eingehen: Am sinnvollsten finden wir das Modell, dass vor allen Dingen kommunale Stadtwerke auch in diese Planungen mit integriert werden, dass Bürgerenergiegenossenschaften, die es gibt, ermächtigt werden, dort auch in der Realisierung mitzuwirken, oder neue Bürgerenergiegenossenschaften sich bilden können. Was wir natürlich auch wollen und was eben so eine kommunale Wärmeleitplanung ermöglicht, ist, dass die öffentliche Daseinsvorsorge der Wärmeversorgung, der Energieversorgung so nahe wie möglich an dem Menschen bleibt, dass sie nicht privatisiert wird oder dort, wo sie privatisiert wurde, auch wieder rekommunalisiert wird. Das ist nämlich ganz wichtig, um am Ende dem Markt nicht die Steuerung zu überlassen, sondern denen, die am Ende auch vor Ort wohnen und die Konsequenzen aus dem Handeln ziehen müssen. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt, diese Rekommunalisierung damit auch noch mal auf den Weg zu bringen.

 

Insofern bleibt mir nur am Ende zu sagen: Dieses Überleitungsgesetz, was wir jetzt machen, dieses Thüringer Gesetz, hätte man schon beschließen können. Wir sind auf jeden Fall heute noch in der Lage, dazu endlich eine Entscheidung zu treffen. Ich würde mich freuen, wenn vielleicht auch die Fraktionen, die bisher angekündigt haben, dem nicht zuzustimmen, oder dort noch Probleme sehen, dass sie über ihren Schatten springen und das zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens, zum Wohle der Kommunen Thüringens zurückstellen und dem heute zustimmen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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