Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6825
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream oder wo immer Sie uns verfolgen können, ich möchte berichten über den Vorgangsablauf bezüglich des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes so, wie es in Drucksache 6/6825 vorliegt.
Dieser Gesetzentwurf wurde am 1. März dieses Jahres in den Thüringer Landtag eingebracht und dort fand die erste Lesung statt. Dann gab es die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, das ist der federführende Ausschuss, und auch an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Gleichstellungsausschuss. Im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit wurde dieser Gesetzentwurf in drei Sitzungen, nämlich am 01.03., am 21.03. und am 06.06. beraten und dort wurde beschlossen, eine umfangreiche mündliche Anhörung durchzuführen. Diese Anhörung fand am 21. März statt. Vorher wurden 44 Anzuhörende vorgeschlagen, davon haben zwölf bei der mündlichen Anhörung teilgenommen und 22 schriftliche Stellungnahmen lagen uns zur Beratung vor.
Es gab viel Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, aber auch eine ganze Reihe Hinweise. Aus diesen Hinweisen ergaben sich für die Koalitionsfraktionen einige Änderungen zum Gesetzentwurf. Im Übrigen hat es auch ein Online-Diskussionsforum gegeben, das hat in der Zeit vom 5. März bis zum 29. März stattgefunden. Allerdings bleibt festzustellen, dass dort keine Beiträge eingegangen sind. Das finden wir ein bisschen schade.
Jetzt gibt es die Beschlussempfehlung zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, wie es am 06.06.2019 dort beschlossen wurde. Es liegen auch die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Der Gleichstellungsausschuss hat dazu am 26.06. beraten und der Innen- und Kommunalausschuss am 27.06.
Zum Schluss bleibt festzustellen, dass die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen durch alle drei Ausschüsse empfohlen wurde. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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