Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik 2/3

Knut Korschewsky
RedenKnut Korschewsky

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3356

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Schard, Sie haben gerade gesagt, ich hätte in meiner Pressemitteilung von gestern die Unwahrheit gesagt. Ich glaube, mit meiner Rede werde ich Ihnen beweisen, dass ich nicht die Unwahrheit gesagt habe, sondern dass Sie eine riesengroße Mogelpackung mit Ihrem Gesetzentwurf hier auf den Tisch gelegt haben,

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

und das vertuschen wollen, was hier eigentlich einer der Ausgangspunkte ist, warum wir uns heute hier überhaupt mit dieser ganzen Frage beschäftigen. Ich glaube nämlich, wenn es den Fall Hauptmann nicht gegeben hätte, wären Sie überhaupt nicht bereit gewesen, über die Frage von Regelungen der Transparenz in diesem Landtag zu reden. Auch das werde ich Ihnen noch mal nachweisen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Kollege Sesselmann, eines kann ich Ihnen auch nicht ersparen. Sie sprachen davon, der legislative Fußabdruck hätte keinerlei Wirkung gehabt und das wäre alles nur eine Scheingeschichte. Scheinbar haben Sie sich nicht mit den lobbykritischen Organisationen von Transparency oder LobbyControl auseinandergesetzt, die ganz klar gesagt haben mit 71 Prozent der Wertung ist dieser legislative Fußabdruck der beste, den es überhaupt in der Bundesrepublik Deutschland zur Nachvollziehbarkeit von Einflussnahme auf Gesetzentwürfe gibt. Entschuldigen Sie!

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ein sehr gut bewertetes Gesetz, wie es das geltende Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz mit diesem legislativen Fußabdruck ist, kann man immer noch wirksamer ausgestalten. Das ist wohl wahr. Die Fachleute von Transparency haben das – wie ich schon sagte – auf Platz 1 im deutschlandweiten Vergleich gestellt. Aber sie haben im Ranking auch aufgezeigt, dass Thüringen grundsätzlich ein wirksames Lobbyregister braucht, denn problematische, vor allem verdeckte Lobbyarbeit von außerparlamentarischen Akteuren findet eben auch außerhalb von formalen Gesetzgebungsverfahren statt. Und nur diese Gesetzgebungsverfahren erfasst bisher der Fußabdruck. Die aktuellen Länder-Lobbyskandale oder auch die verschiedenen Fälle der Maskendeals bewegen sich alle außerhalb von Gesetzgebungsverfahren und deshalb braucht es ein anderes Mittel.

 

Mit dem vorliegenden R2G-Gesetzentwurf zur Erweiterung des Beteiligtendokumentationsgesetzes wird Handeln in parlamentarischen Zusammenhängen für den Thüringer Landtag öffentlich nachvollziehbar und nachrecherchierbar offengelegt.

Die Menschen in Thüringen können zukünftig genauer verfolgen, wie und warum parlamentarisches Handeln so abläuft. Diese Durchschaubarkeit ist dringend notwendig, um das Vertrauen der Menschen in Politik und Demokratie – und ich sage bewusst – wiederherzustellen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Übrig bleibt zurzeit mal wieder der negative Eindruck, Politik sei nur ein Selbstbedienungsladen. Das schadet ausdrücklich den vielen ernsthaft und redlich engagierten politischen Akteurinnen und Akteuren, die mit den schwarzen Schafen in einen Topf geworfen werden. Vom ständigen Frust der Bevölkerung über solche Lobbyskandale profitieren dann nur die populistischen Rattenfänger am rechten Rand des politischen und parlamentarischen Spektrums. Deren Agieren und Politik ist mitnichten allgemeinwohlorientiert, setzen sie doch eher auf eine brutale Spaltung der Gesellschaft durch Ausgrenzung und Diffamierung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Aber sie verstehen es geschickt und zynisch, den öffentlichen Unmut für ihre unguten Zwecke zu nutzen.

 

Durchschaubarkeit von politischem Handeln ist also unverzichtbar für das Vertrauen der Bevölkerung in Parlament, Politik und Demokratie. Die Schaffung des Lobbyregisters ist hier eine logische Konsequenz und je umfassender ein Lobbyregister, desto besser. Deshalb ist auch nicht verwunderlich, dass der rot-rot-grüne Gesetzentwurf eine sehr weitreichende Registrierungspflicht, anknüpfend an die jeweilig einzelnen Sachverhalte der Einflussnahmeversuche, vorsieht. Es werden auch zahlreiche Informationen zur inhaltlichen Ausrichtung der Lobbykontakte abgefragt. Es geht nicht nur darum zu erfahren, dass es solche Lobbykontakte gegeben hat, sondern warum, mit welchem Sachbezug und auch in welchen weiteren Einzelschritten sich die jeweilige Lobbybeziehung entwickelt hat.

 

Die Linken-Fraktion beschäftigt sich mit der Ausgestaltung und Einführung von Antilobby- und Antikorruptionsinstrumenten für Thüringen ganz verstärkt schon – und jetzt horchen Sie genau zu – seit der 5. Wahlperiode. Noch als Oppositionsfraktion hatte die Linke ein umfassendes Antikorruptionsgesetz in den Landtag eingebracht. Von der CDU wurde zum damaligen Zeitpunkt der Entwurf als hysterisches Gemache geschmäht und abgelehnt und eben auch mit der Behauptung, Lobby- und Korruptionsskandale gäbe es in Thüringen überhaupt nicht. Man höre und staune! In der 6. Wahlperiode ist dann das Beteiligungstransparenzdokumentationsgesetz entstanden. Zwar hätte die Linken-Fraktion auch damals schon gern ein Lobbyregister parallel zum legislativen Fußabdruck gehabt, aber so ist das eben: In einer Koalition kann man eben auch nicht alles gleich durchsetzen. Es ist aber eine logische und auch eine konsequente Weiterentwicklung, wenn nun Rot-Rot-Grün den geltenden legislativen Fußabdruck um ein neues Lobbyregister ergänzt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

Im Gegensatz dazu ist die CDU-Fraktion mit ihren Aktivitäten auf dem Themenfeld nicht wirklich glaubwürdig. Ich zitiere hier auch noch einmal, wie meine Kollegin Rothe-Beinlich schon, den Abgeordneten Scherer. Abgeordneter Scherer sagte in der zweiten Lesung zum Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz im Januar 2019: „Wir halten das Gesetz, wie schon in der ersten Lesung ausgeführt, schon im Grundsatz für überflüssig.“ Angesichts dieser deutlichen Aussage verwundert es nicht, wenn die CDU nun mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf den so gut bewerteten legislativen Fußabdruck faktisch wieder abschafft. Ich habe es schon einmal gesagt. Dabei müsste auch der CDU-Fraktion noch aus der Anhörung zum Beteiligtendokumentationsgesetz die Mahnung der Fachleute erinnerlich sein. Aber vielleicht waren Sie ja da noch nicht da und Kollege Schard kann da auch noch nicht dagewesen sein.

 

Klare Ausgestaltung einzelner Antilobbyinstrumente und klare Abgrenzung voneinander – beim CDU-Entwurf ist nicht erkennbar, meine sehr geehrten Damen und Herren, welches Instrument denn eigentlich nun wirklich gewollt ist. Das von der CDU vorgelegte Lobbyregister ist eher weichgespült. Es ist aus unserer Sicht heraus mehr ein Zugangsberechtigungsregister zum Landtag, hat aber nach Auffassung der Linken-Fraktion keine klare Dokumentationsfunktion der einzelnen Lobbyschritte. Diese Dokumentationsfunktion ist aber für wirkliche Transparenz unverzichtbar. Ein ganz langer Ausnahmekatalog führt dazu, dass das Lobbyregister Marke CDU in seiner Wirkung deutlich geschwächt wird.

 

Der rot-rot-grüne Entwurf führt den Einzelnachweis der Lobbykontakte und beschränkt die Ausnahmen – auch das hat meine Kollegin Rothe-Beinlich schon gesagt – auf die verfassungsrechtlich absolut zwingenden Ausnahmefälle. Beide Gesetzentwürfe enthalten Änderungen des Thüringer Abgeordnetengesetzes zu den Regelungen über Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften der Abgeordneten. Die Regelungsmodelle sind aber deutlich unterschiedlich. Die CDU verlautbart seit Mitte April in den verschiedenen Medien die Transparenz vom ersten Euro an. Schön und gut, das steht sogar im Gesetzentwurf, das will ich überhaupt negieren. Aber gleichzeitig behält der CDU-Gesetzentwurf das derzeitig problematische, weil intransparente Stufenmodell bei der Veröffentlichung bei. Die erste Stufe lautet nun vom ersten bis 3.500 Euro. Die darin gemeldeten Einkünfte können also in der Praxis 1 Euro betragen, sie können aber auch 3.500 Euro betragen. Welche Höhe sie genau haben, lässt sich immer noch nicht richtig erkennen. Die weiteren ebenfalls intransparenten und sehr großzügig bemessenen Stufen werden ebenfalls beibehalten. Und jetzt sage ich hier an dieser Stelle noch einmal ganz klar: Entschuldigen Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, aber dieser Vorschlag – oder soll ich sagen dieser PR-Schachzug? – von Ihnen verdient den Sonderpreis für die Mogelpackung des Jahres 2021.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün verlangt dagegen die Veröffentlichung der jeweiligen Beträge auf Euro und Cent genau, wobei der Vorschlag Bezug nimmt auf Gepflogenheiten zur Angabe von Einkünften im Steuerrecht. In Sachen Transparenz ist damit der R2G-Entwurf mit seinen Veröffentlichungspflichten zu den Nebeneinkünften wirklich korrekt und konkret nachvollziehbar. Die Regelung entspricht im Übrigen auch einer langjährigen Forderung schon der PDS bzw. der Linke-Fraktion.

 

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2007 zu Nebeneinkünften von Abgeordneten hat die PDS-Fraktion mit Datum vom 11. Juli 2007 in Drucksache 4/3194 einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes enthielt, der die Übertragung der vom oben genannten Karlsruher Urteil für verfassungsgemäß erklärten Offenlegungsregelungen des Bundestags nach Thüringen vorsieht, sozusagen als verfassungskonforme Mindestlösung für Thüringen und als durch aktuelle Gerichtsentscheidung abgesicherter Schritt in die richtige Richtung.

Deshalb beinhaltet der Gesetzentwurf von damals 2007 noch nicht ausdrücklich die Bestimmung über die Offenlegung der genauen Beträge. Die politische Forderung der PDS-Fraktion war aber schon damals die Offenlegung der genauen Einkünfte. Der Gesetzentwurf der PDS wurde – wenig überraschend – damals abgelehnt, obwohl er sich an den vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Regelungen orientiert. Doch zu diesem Zeitpunkt wurde von der Landtagsmehrheit nicht nach der Sinnhaftigkeit der Inhalte über Gesetzentwürfe und Anträge entschieden, sondern danach, wie genehm oder nicht genehm das Fraktionsetikett war.

 

Die umfassende Offenlegungsregelung auf Euro und Cent findet sich dann aber ausdrücklich im entsprechenden Linke-Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes vom 14.12.2012 in Drucksache 5/5206, genauer gesagt in § 42 a Abs. 2 des Entwurfs. Doch auch hier hatte sich die Landtagsmehrheit in der weiteren Beratung der Thematik entschieden, für ein weitmaschiges und dadurch intransparentes Stufenmodell bei der Veröffentlichung der Einkünfte zu stimmen. Dieses Stufenmodell gilt nun seit dem 14.10.2014.

 

Doch Sie sehen am vorliegenden R2G-Gesetzentwurf, wir geben nicht auf. In mehreren Anhörungen wurde die Offenlegung auf Euro und Cent nun auch schon als die transparenteste Lösung eingeschätzt und diese Einschätzung ist gut nachvollziehbar. Deshalb bleibt es dabei: Die genaue Offenlegung muss kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und zwar vom ersten Euro an.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Beim Blick in den PDS-Gesetzentwurf von 2007 und den Linke-Entwurf von 2012 finden sich zum Beispiel auch schon die im aktuellen rot-rot-grünen Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Offenlegung von Kapitalbeteiligungen. Auch die sind enthalten. An diesen linken Gesetzentwürfen zum Abgeordnetengesetz werden zwei Tatsachen deutlich. Das gilt im Übrigen genauso für den Gesetzentwurf zu einem Thüringer Antikorruptionsgesetz vom 09.10.2013 in Drucksache 5/6717. Dieses Gesetz wurde zwar von der Landtagsmehrheit abgelehnt, aber daraus entwickelte sich die Weiterarbeit am Thema des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes und dem vorliegenden R2G-Gesetzentwurf für das neue Lobbyregister.

 

Zwei Tatsachen werden deutlich: Wir lassen uns als Linke nicht davon beeinflussen, auch einmal abgelehnte Dinge wieder hochzubringen. Wir sind, glaube ich, immer am Thema drangeblieben in Sachen „Transparenz und Lobbyarbeit in Politik und Parlament“. Wenn die Linke ein Thema und Lösungsvorschläge zu Problemen als richtig und wichtig erkannt hat, dann bleibt sie trotz der zwischenzeitlichen Rückschläge am Thema dran, bis es zu einer Lösung und zur Umsetzung kommt. Das heißt auf den Punkt gebracht: Rot-Rot-Grün ist nicht zum bloßen Plakate-Kleben da, das nur auf kurzfristige oder gar politische Medienwirkung aus ist. Rot-Rot-Grün arbeitet gemeinsam an einer sachlichen Abarbeitung eines Themas. In diesem Sinne sind wir gespannt, wie die mündliche Anhörung, die wir heute im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beschließen wollen, ausgeht. Ich hoffe sehr, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir noch vor Ende dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes kommen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich glaube, dass es gerade bei der Vorbereitung von Neuwahlen wichtig ist, ein deutliches Zeichen in die Gesellschaft hineinzusenden, dass wir uns gegen diese Machenschaften stellen, die gerade im ersten Halbjahr 2021 aufgedeckt wurden, und wir ehrliche Politik hier in diesem Thüringer Landtag machen und deshalb ein ehrliches Gesetz auf den Weg bringen wollen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Sehr geehrter Herr Kollege Schard, zu einem Punkt will ich mich noch ganz kurz äußern, weil ich da zumindest Bedenken äußern muss. Sie haben gesagt, dass in Ihrem Gesetzentwurf – das stimmt natürlich – drinsteht, dass „nicht selbst genutztes Wohneigentum“ erfasst werden soll. Kollege Schard, ich glaube, darüber sollten wir im Ausschuss noch mal sehr eindringlich reden. Was heißt an dieser Stelle „nicht selbst genutztes Wohneigentum“? Wenn ich mir das aus einer Erbschaft oder aus Sparmitteln gekauft habe und dieses für meine Kinder vorhalte, ist das dann „nicht selbst genutztes Wohneigentum“? Muss das in dieser Frage angegeben werden? Ich glaube, hier sind Grenzen, die man sich genau anschauen muss, ob es tatsächlich notwendig ist.

Wie sieht das aus, wenn jemand aus Vermögen, das er sich angespart hat, ein Haus gekauft hat? Ist das „nicht selbst genutztes Wohneigentum“? Ich glaube, an der Stelle müssen wir sehr genau differenzieren, wo es anfängt, dass man Lobbyfälle, Nebeneinkünfte hat und was schlicht und ergreifend die Sache von Sparguthaben ist. Das ist eine, glaube ich, Schwelle, die man unbedingt beachten muss.

 

In diesem Sinne vielen Dank. Ich hoffe, dass wir eine angeregte Diskussion im Ausschuss haben werden. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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