Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik 1/3

Knut Korschewsky
RedenKnut Korschewsky

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3356

 

Vielen Dank, Frau Präsident. Schönen guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Haus und natürlich auch am Livestream, seit dem 1. März 2019 ist das mit der Mehrheit der rot-rot-grünen Koalition in der 6. Wahlperiode beschlossene Beteiligungstransparenzdokumentationsgesetz nun in Kraft. Hinter dem langen Titel verbirgt sich der sogenannte legislative Fußabdruck. Das heißt, für alle wird öffentlich nachvollziehbar dokumentiert, wer mit welchen Inhalten und welchem Ergebnis aus dem außerparlamentarischen Bereich Einfluss auf die Entstehung eines Gesetzestextes nimmt. Mit diesem umfassenden gesetzlichen Transparenzinstrument erlangt Thüringen Mitte März dieses Jahres in einem von Transparency Deutschland durchgeführten Ranking der Bundesländer den ersten Platz. Der legislative Fußabdruck erhebt mit 71 Prozent von 100 ein sehr gutes Ergebnis. Das Ranking zeigt allerdings für Thüringen noch Nachholbedarf in der Sparte „Lobbyregister“. Das war bzw. ist für die rot-rot-grünen Fraktionen der aktuelle Anstoß zur Weiterentwicklung dieses bisher vorliegenden Transparenzgesetzes, zumal sich R2G schon in der vergangenen Wahlperiode auch mit einem Lobbyregister für Thüringen beschäftigt hat. Dann hat man sich aber entschieden, sich erst mal auf das Instrument des legislativen Fußabdrucks zu konzentrieren und diesen wirklich auch gut zu machen. Wie das oben erwähnte Ranking gezeigt hat, haben wir das gut gemacht.

Die Evaluierungsklausel im geltenden Gesetz war immer schon das Signal, dass eine Weiterentwicklung stattfinden soll, denn der legislative Fußabdruck erfasst nur die Aktivitäten von außerparlamentarischen Akteuren im Zusammenhang mit einem formalen Gesetzgebungsverfahren. Demokratische Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Einflussnahme aus dem außerparlamentarischen Bereich ist aber grundsätzlich für alle Bereiche der Arbeit des Landtages sinnvoll und zur Vertrauensbildung in der Bevölkerung sogar notwendig.

 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der legislative Fußabdruck um das Instrument des Lobbyregisters ergänzt. Das Register soll im Grundsatz alle anderen Kontaktaufnahmen zur inhaltlichen Beeinflussung der Arbeit des Landtags, der Abgeordneten und der Landesregierung erfassen. Das Register wird in einem neuen zweiten Teil des bestehenden Gesetzes geregelt. Es soll öffentlich nutzbar umfassende Informationen über die handelnden außerparlamentarischen Akteure und über die Art und Weise sowie Inhalte der jeweiligen Kontaktaufnahmen bzw. Aktivitäten enthalten, die sich außerhalb eines formalen Gesetzgebungsverfahrens abspielen. Es ist damit auch inhaltlich ein umfassendes Aktivitätendokumentationsregister. Zur zusätzlichen Erhöhung der Transparenzwirkung und des Informationsgehalts wird das neue Lobbyregister mit der bestehenden Beteiligungstransparenzdokumentation verknüpft.

 

(Beifall SPD)

 

R2G vertritt mit dieser Ausgestaltung des Lobbyregisters ein völlig anderes Modell als die CDU, die den so gut bewerteten legislativen Fußabdruck faktisch abschafft, die Einflussnahmeversuche nicht im Einzelnen dokumentieren will und hinsichtlich der Registrierungspflicht einen sehr langen Ausnahmekatalog vorlegt. Die R2G-Fraktionen hoffen, dass sie auch dieses Mal das neue Instrument – jetzt das Lobbyregister – so gut ausgestaltet haben, dass es bei einem bundesweiten Lobbyregisterranking erneut einen ersten Platz für Thüringen erringt.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Die Ausgestaltung des Instruments soll auch eine wirksame Antwort geben auf aktuelle Lobbyskandale in Sachen Länderwerbung, Maskendeals & Co., die deutliche Auswirkungen bis nach Thüringen hatten, wie wir alle wissen. Die mit dem Register geschaffene öffentliche Kontrolle soll nach dem Willen von R2G so gut sein, dass solche Dinge in Thüringen mit Bezug auf den Landtag nicht passieren können. Das soll heißen: Ein Lobbyregister hat – wenn es gut gemacht ist –, auch eine wirksame Präventionsfunktion.

 

Damit das Lobbyregister kein zahnloser Papiertiger wird, enthält der Gesetzentwurf auch eine Ordnungsgeldvorschrift – und diese soll auch tatsächlich wirken.

 

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Der R2G-Gesetzentwurf enthält noch einen zweiten Artikel, der das Abgeordnetengesetz ändert. Mit ihm werden die Regelungen zur Offenlegungen von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften des Abgeordneten verschärft. Die Kernpunkte sind: Das intransparente Stufenmodell wird abgeschafft, die jeweiligen Nebeneinkünfte müssen auf Euro und Cent genau offengelegt werden. Im Gegensatz dazu will die CDU zwar vom ersten Cent an offenlegen, aber nicht wirklich, denn sie will das problematische Stufenmodell beibehalten. Im CDU-Gesetzentwurf findet sich eine Regelung, die auch weiterhin die sogenannte Umgehungsspende erlaubt. R2G schafft hingegen eine Regelung zum Verbot der Annahme von Spenden, die mit dem Parteiengesetz auch synchronisiert ist. Damit kann es einen Spendenmechanismus gar nicht erst geben, wie ihn der nun Ex-Abgeordnete Hauptmann praktiziert hat.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Die R2G-Fraktionen werden für beide Gesetzentwürfe im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine mündliche, das heißt öffentlich wirksame Anhörung veranstalten wollen. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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