Thüringer Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz - ThürBGleichG -)
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5954
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, die Fraktion DIE LINKE hat einen umfangreichen Gesetzentwurf für ein neues Thüringer Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vorgelegt. Die Fraktion DIE LINKE hält dies für unverzichtbar, um die UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte behinderter Menschen so in Thüringen wirksam umzusetzen, wie es auch das Abkommen letztendlich verlangt. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit ihrer Ratifizierung in Deutschland und ist somit bindendes Recht. Alle staatlichen Ebenen haben es umzusetzen, nicht nur der Bund, sondern auch die Länder und die Kommunen, also auch das Land Thüringen, und zwar nicht als freiwillige politische Absichtserklärung, nein, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Gesetzliche Pflichtaufgaben sind in ihrer Umsetzung mit dem notwendigen personellen, sächlichen und finanziellen Mitteln abzusichern ohne Wenn und Aber. Vor allem gilt das auch dann, wenn es um die Verwirklichung von Menschen- und Grundrechten im Alltagsleben von Betroffenen geht. Genau darum geht es, um deren Umsetzung in der UN-Behindertenrechtskonvention. Zwar hat die Landesregierung einen Aktions- bzw. Maßnahmeplan zur Umsetzung der Konvention erarbeitet, aber er wurde bis jetzt nicht offiziell dem Landtag zur Debatte zugeleitet. Er ist im Vergleich zu einem Gesetz auch nicht rechtsverbindlich und für Betroffene im Konfliktfall auch nicht einklagbar. Eine finanzielle Absicherung ist für ihn auch nicht durchsetzbar. Eine mehr oder weniger nette politische Absichtserklärung ist dieser Maßnahmeplan, aber auch nicht mehr.
Wir als die Fraktion DIE LINKE meinen, eine eher weniger gelungene politische Absichtserklärung, denn zahlreiche Vorschläge und Hinweise von Verbänden und Betroffenen wurden gerade in diesen Maßnahmeplan nicht aufgenommen. Er ist aus unserer Sicht überarbeitungsbedürftig. Es gilt immer noch der Grundsatz, nichts über uns ohne uns. Das heißt, Menschen mit Behinderung müssen immer mit eingebunden sein und sich mit ihren eigenen Vorschlägen und Vorstellungen einbringen können, dort, wo es um die Belange geht. Es bedarf zusätzlich der Umsetzung und nicht der Verwässerung dieser Vorschläge.
In der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs hat die Landtagsmehrheit gezeigt, dass sie sich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ansatz der Inklusion bei der Gleichstellungsgesetzgebung für behinderte Menschen hier in Thüringen politisch verweigert hat. Stattdessen haben Sie in Ihrer Mehrheit den Gesetzentwurf und damit auch die behinderten Menschen, um deren Nachteilsausgleich es gehen soll, zu einem Kostenfaktor erklärt. Allerdings wird an einer solchen Kostendebatte auch sehr deutlich, dass das heute vorherrschende neoliberale Denken letztendlich alles unter ökonomischen Grundsätzen und Gesichtspunkten verbucht, auch wenn es um die Verwirklichung von Menschen- und Grundrechten geht und um die Beseitigung von herrschenden Diskriminierungen. Dieser aktualisierte Gesetzentwurf unserer Fraktion wie auch schon seine Vorgänger aus der 3. und 4. Wahlperiode ist wiederum unter umfassender Beteiligung von Betroffenen und ihren Vertreterstrukturen und Verbänden entstanden. Mit der barschen Ablehnung einer Diskussion des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen treffen Sie als Landtagsmehrheit nicht nur unsere Fraktion DIE LINKE, vor allem treten Sie damit das Engagement der Betroffenen und deren Vorschläge aus den Behindertenverbänden hier in Thüringen mit Füßen. Das ist politisch kurzsichtig und zugleich auch skandalös.
(Beifall Abg. Kummer, DIE LINKE)
Nicht unerwähnt möchte ich an dieser Stelle lassen, dass es nach der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs im Thüringer Landtag durchaus positive Signale von den Vereinen und Verbänden zu unseren Forderungen gab. Dies bestärkt uns, unsere Forderungen und die Forderungen der Betroffenen auch weiterhin vehement hier in diesem Hause zu vertreten. Natürlich legt der Gesetzentwurf der LINKEN offen, an welchen zahlreichen Baustellen mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte behinderter Menschen in Deutschland bzw. auch hier in Thüringen noch gearbeitet werden muss bei den Nachteilsausgleichen. Zum Beispiel Blinde brauchen einen höheren Nachteilsausgleich, für Gehörlose und Taubblinde muss auch endlich ein solcher Nachteilsausgleich geschaffen werden. Natürlich macht der Gesetzentwurf der LINKEN deutlich, dass im Bereich des inklusiven Unterrichts, des Anspruchs auf Assistenz, der flächendeckenden Arbeit von kommunalen Behindertenbeauftragten, der Stärkung der Rechte des Landesbehindertenbeauftragten noch vieles getan werden muss. Aber die UN-Konvention verlangt auch dieses. Die Konvention legt den Finger in die Wunde, dass in Sachen Gleichstellung und Inklusion behinderter Menschen Deutschland leider im internationalen Vergleich zu anderen Ländern nicht zu den Vorreitern gehört. Viele nun notwendige und eigentlich schon längst überfällige Anstrengungen sind diesen hausgemachten Versäumnissen geschuldet. Dass es nicht nur um das Geld geht bei der mehrheitlichen Ablehnung einer Ausschussdiskussion unseres Gesetzentwurfs, wird nach Ansicht unserer Fraktion an anderen Punkten deutlich. Ein Beispiel ist das im Gesetzentwurf festgeschriebene Verbandsklagerecht; vor allem wichtig für Musterverfahren, deren Ergebnis dann vielen Betroffenen mit Behinderungen zugute kommen würde. Vor allem führt es dazu, dass sich Menschen mit Behinderungen nicht als Einzelkämpferinnen und als Einzelkämpfer auf den praktisch oft beschwerlichen Gerichtsweg machen müssen. Betroffene und Verbände fordern daher seit Langem ein solches Verbandsklagerecht. Aber über das Verbandsklagerecht haben Sie als Landtagsmehrheit bisher keine einzige Silbe verloren. Deshalb wird man den Verdacht nicht los, dass Sie insgesamt die Diskussion vermeiden wollen, denn die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention stehen auch hier in Thüringen.
Am 8. Mai war Dinah Radtke eine Aktivistin der „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“ für eine Veranstaltung in unserer Fraktion. Anlass war natürlich auch der europäische Protesttag der Menschen mit Behinderungen, der 5. Mai. Gemeinsam mit anderen Vertretern für die Belange behinderter Menschen haben wir über das wichtige Thema „Inklusion“ und deren Umsetzung hier in Thüringen diskutiert. Auch in der CDU-Fraktion hat sich am 6. Mai das Außerparlamentarische Bündnis zu ihren regelmäßigen Treffen zusammengefunden, um über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes hier in Thüringen zu beraten. Leider gab es aufgrund der sehr gedrängten Tagesordnung und der ausgiebigen Redebeiträge der Akteure der CDU und des Thüringer Sozialministeriums keine Zeit für eine Diskussion, bei der die Vertreter des Bündnisses und der Behindertenverbände ihre Meinung und Forderung äußern konnten. Trotzdem haben die Beispiele des Bundesbehindertenbeauftragten für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe gezeigt, dass ein Umsteuern in der Behindertenpolitik unerlässlich ist und dass ein Weiterso wie bisher nicht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sein kann. Somit hat sich auch gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf in der Gleichstellungspolitik behinderter Menschen hier in Thüringen besteht. Gerade aus diesem Grund ist es für mich und für die Fraktion DIE LINKE nicht nachvollziehbar und unverständlich, warum Sie sich einer Debatte im Ausschuss verweigern. Angesichts der Dringlichkeit der gesetzlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch hier in Thüringen, angesichts des von den Betroffenen miterarbeiteten und unterstützten Gesetzentwurfs, angesichts der Möglichkeit, zahlreiche qualifizierte Sachverständige zu hören, auch im Sinne des „Nichts über uns - ohne uns“ beantrage ich erneute Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den Gleichstellungsausschuss und den Justiz- und Verfassungsausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
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