Thüringer Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz - ThürBGleichG)
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5954
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Brockhausen, verehrte Gäste, heute steht in der Drucksache 5/5954 der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein neues Thüringer Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, kurz Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz, auf der Tagesordnung. Es ist ein kompletter Gesetzentwurf und kein Änderungsgesetz und soll das derzeitig geltende Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung komplett ersetzen.
Das derzeitig geltende Gesetz ist inhaltlich von 2005 und als einzige Änderung war es vor einiger Zeit entfristet worden. Dies ist zu einem Zeitpunkt geschehen, in dem a) sich durch praktische Anwendung in Thüringen schon ein Nachbesserungsbedarf gezeigt hatte und noch viel wichtiger b) mit dem UN-Abkommen über die Rechte behinderter Menschen und seinem Inkrafttreten sich für Deutschland ein umfassender Anpassungsbedarf für dieses Gesetz und für weitere Landesregelungen abgezeichnet hat.
Der Fraktion DIE LINKE geht es nicht nur um eine Entfristung bei der weitere Schritte insbesondere nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention leider unberücksichtigt blieben. Unsere Position ist klar, die Landesregierung hat zwar einen Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Konvention vorgelegt, andere sprechen lieber von einem Aktionsplan, aber er ist und bleibt eine Absichtserklärung. Die ist zwar wichtig, aber rechtlich leider unverbindlich. Deshalb haben wir den heute in erster Lesung zu behandelnden Gesetzentwurf in die parlamentarische Debatte eingebracht. Wir wollen im Interesse der Menschen mit Behinderung nicht länger auf ein entsprechendes Änderungsgesetz der Landesregierung warten,
(Beifall DIE LINKE)
denn wir haben den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Konvention im Jahre 2009 als Auftrag an die Landesparlamente verstanden, ihre Gesetzgebung baldigst anzupassen. Wir leiten daraus den Anspruch ab, in der 5. Wahlperiode des Thüringer Landtags das Gesetz entsprechend zu ändern. Wir als Fraktion DIE LINKE wollen also mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf den Anpassungsprozess der Thüringer Landesrechte an die UN-Konvention anstoßen. Der Gesetzentwurf soll ein Türöffner sein für die umfassende Anpassung auch der übrigen Landesregelungen. Der Lebensalltag von Menschen mit Behinderung in Thüringen soll entsprechend des Gesellschaftsmodells der Inklusion gestaltet werden, und zwar in allen Lebensbereichen. Das ist auch der entscheidende sogenannte Paradigmenwechsel mit dem UN-Behinderterechtskonventionsabkommen, Inklusion statt Integration. Integration, der Begriff kommt übrigens auch im Titel des derzeitigen Landesgesetzes vor, trägt das Bild jetzt noch in sich. Das sind Menschen, die draußen, außerhalb der normalen Gesellschaft stehen und erst eingelassen, dazugeholt werden müssen, um dabei zu sein und dazuzugehören. Integration ist leider geprägt vom medizinisch defizitären Behindertenbild, welches endlich überwunden werden muss, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
Über Inklusion wird in Thüringen zurzeit vor allem im Blick auf Schule und gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schüler diskutiert. Das ist sehr wichtig, aber die Aktivitäten für Inklusion dürfen sich nicht nur darauf beschränken. Alle Lebensbereiche und auch alle Altersgruppen sind hier mit einzubeziehen. Da die Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung und umfassender gleicher Teilhabe Ziel und Inhalt von Inklusion ist, ist es nicht verwunderlich, dass unser Gesetzentwurf ausdrücklich ein Gleichstellungsgesetz ist. Das UN-Abkommen betont nicht nur das Prinzip der Inklusion, sondern auch der Selbstbestimmung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Menschen mit Behinderung und insbesondere die hier vertretenen Repräsentanten und Repräsentantinnen des außerparlamentarischen Bündnisses hier auf der Tribüne sowie auch meine Fraktion erwarten heute und hier, dass dieser Gesetzentwurf zu einer weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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