Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6299
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem die CDU die Städte verloren hat, versucht sie jetzt den ländlichen Raum für sich weiter zu sichern und nimmt dafür weitere landesplanerische und raumordnerische Verwerfungen, die dem Land noch teuer zu stehen kommen werden, billigend in Kauf. Damit missbrauchen sie hier eine politische Stellung zulasten des Landes, das ist mehr als unanständig.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei sollte die CDU gelernt haben, dass auch der ländliche Raum für DIE LINKE ein Zukunftsraum ist, drei Landrätinnen sprechen dafür eine eindeutige Sprache. Also, Ihr Konzept wird nicht aufgehen, aber teuer wird es trotzdem für das Land, und Sie tun weder den Gemeinden noch den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich einen Gefallen.
Meine Damen und Herren, es ist bedauerlich, dass die SPD in dieser Frage aber mehr als umgefallen ist. Sie hat sich richtig in den Dreck geschmissen und damit der CDU ein Projekt eröffnet, wo man tatsächlich am 15.12.2011 dachte, dass dieser Wahnsinn und Widersinn endlich ein Ende hat. Aber das müssen Sie verantworten. Da müssen Sie Argumente vortragen, weshalb Sie eine vernünftige Positionierung, die der Landtag im Dezember 2011 getroffen hat, warum Sie diesen Pfad verlassen haben. Das ist mehr als bedauerlich. Es war ein guter Ansatz. Wir haben das auch mitgetragen. Sie als SPD haben es jetzt auch erst ermöglicht, dass dieser Gesetzentwurf heute so wie er aussieht hier im Landtag vorliegt.
Der Innenminister hat eine „Klatsche“ erhalten, Junge, Junge, deswegen ist er ja jetzt auch nicht da, der wird seine Wunden lecken und schickt wieder seinen Staatssekretär vor. Bedauerlicherweise ist der Staatssekretär nicht meiner Aufforderung gefolgt, um das wenigstens mit ein wenig Emotion hier vorzutragen. Sie haben das wie aus einer Lose-Blatt-Sammlung der Kommentierung in der Kommunalordnung hier dargelegt. Es ist ein hoch emotionales Thema, da muss man als Staatssekretär doch ein wenig mit Herzblut dabei sein. Sie vermitteln immer so den Eindruck, als würden Sie hier nur Ihre Zeit absitzen, Ihnen wäre das alles lästig. Dabei kenne ich Sie doch anders, Sie können auch ganz anders sein, aber nicht hier am Pult. Da bitte ich Sie wirklich, auch in dieser Frage anders zu agieren. Aber das ist ja nicht einfach, Sie müssen jetzt hier einen Gesetzentwurf verteidigen, den Ihr Haus über lange Zeit erfolgreich verhindert hat und das mit guten Argumenten. Die Aufnahme des letzten Paragraphen, also was Sonneberg betrifft und Oberland, ist ein Beleg dafür, dass letztlich der Innenminister sich offenbar gegenüber der CDU-Fraktion überhaupt nicht mehr durchsetzen kann. Da reicht es aus, dass ein paar Lokalpolitiker mal ein wenig mit der Fahne wehen und eine Drohung aussprechen, und schon fällt dieser Innenminister um. Da frage ich mich, was will dieser Mann machen, wenn wir tatsächlich mal eine krisenhafte Situation in diesem Lande haben. Da wird einem Angst. Das erklärt auch, dass er weder seine Behörde noch die nachgeordneten Behörden irgendwie im Griff hat. Bei jedem Gegenwind verlässt er Positionen, ist damit völlig unkalkulierbar.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Herr Rieder, wenn Sie dann noch sagen, dass der Gesetzentwurf dem Entschließungsantrag des Landtags vom 15.12.2011 entspricht, also, Sie haben noch nicht einmal den Versuch gemacht, das zu begründen, sondern Sie dachten, die Öffentlichkeit bekommt das nicht mit.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist jenseits von dessen, entweder leiden Sie an völligem Realitätsschwund oder Sie sagen bewusst hier vom Rednerpult die Unwahrheit. Beides ist nicht hinnehmbar.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Also, diese Art und Weise … ist abartig …)
Ich werde also darauf noch mal eingehen.
Herr Abgeordneter Kuschel, ich würde Sie bitten, dass Sie sich jetzt mäßigen und zum Thema kommen.
(Unruhe DIE LINKE)
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Das Wort der Präsidentin geht über alles. Deswegen nehme ich das zur Kenntnis. Danke, Frau Präsidentin.
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Er wird doch wohl die Wahrheit sagen dürfen.)
Die eigentlichen Probleme, die im Bereich der Gebietsstrukturen der Gemeinden zu lösen wären, die gehen aber der Innenminister und die Regierungskoalition nicht an. Das sind eben die Verwaltungsgemeinschaften, die schon seit längerer Zeit unter 5.000 Einwohnern sind, oder die Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern, die sie also auch nicht angehen, die zum Teil nicht mal mehr einen hauptamtlichen Bürgermeister haben, sondern einen ehrenamtlichen. Das wäre viel wichtiger gewesen und wenn Sie zumindest den Versuch gemacht hätten, das zu verbinden, also das Notwendige zu tun, und dabei versucht hätten, das Widersinnige sozusagen da drin zu integrieren, aber nicht mal den Versuch starten Sie, sondern Sie machen nur das Widersinnige und das Notwendige lassen Sie weg und nehmen also tatsächlich raumordnerische Verwerfungen in Kauf, die uns noch lange beschäftigen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Freiwilligkeit ist auch für unsere Fraktion ein hohes Gut und wir haben in unserem Konzept beispielsweise immer, wenn wir eine Strukturveränderung vornehmen wollen, dass zum Schluss Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungen treffen, also die Entscheidungen des Landtags noch einmal bestätigen müssen oder eben auch ablehnen können. Daran erkennen Sie, dass wir dem ein hohes Maß zugestehen.
(Beifall DIE LINKE)
Aber was Sie hier mit diesen Elementen der Bürgerbeteiligung zum Teil anstellen, das macht auch keinen Sinn, weil Sie bewusst Bürgerinnen und Bürger auffordern, über Dinge emotional zu entscheiden, wo bereits jetzt klar ist, dass sie nicht dauerhaft so bestehen werden. Das wird zu Enttäuschungen vor Ort führen und dann ziehen sich Leute einfach zurück. Die werden wir nie wieder kriegen, in einer vergleichbaren Sache ihre Meinung zu äußern und mitzuwirken. Das ist der Vorwurf, den ich Ihnen mache.
Herr Adams, Sie haben gesagt, Sie sitzen heute Abend sehr gern nach im Ausschuss. Wir teilen da ja das Schicksal. Ich würde das auch sehr gerne machen, wenn ich wüsste, dass die Anhörung und die Ergebnisse der Anhörung zu tatsächlichen sachlichen Entscheidungen führen würden. Aber wir wissen doch, wie es abläuft. Diese Anhörung wird formal durchgezerrt und
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was heißt hier „formal“?)
auf Grundlage Ihrer Mehrheitsverhältnisse hier im Landtag machen Sie sowieso was Sie wollen,
(Beifall DIE LINKE)
und da können Experten vortragen, was sie wollen, das interessiert Sie überhaupt nicht. Insofern sage ich, gerne sitze ich heute Abend nicht nach, weil auch dort wieder wir Menschen auffordern, sich im Anhörungsverfahren zu positionieren und zu äußern und dabei muss ich den Leuten sagen, es bringt zum Schluss nichts mehr, nicht bei dieser Regierungskoalition.
Herr Abgeordneter Kuschel, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Sehr gerne.
Bitte, Herr Abgeordneter Adams.
Abgeordneter Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Kuschel, würden Sie mir recht geben, dass man immer noch die Hoffnung haben muss, dass es im nächsten Prozess dann einmal möglich wird, dass auch die Koalitionsfraktionen Dinge, die in den Anhörungen vorgebracht werden, irgendwann mal ernst nehmen und daraus Änderungen vornehmen? Meinen Sie nicht, dass man darauf hoffen muss?
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Sie wissen ja, was Hoffnung ist. Hoffnung ist nur ein Mangel an Information
(Beifall DIE LINKE)
und da ich weiß, wie CDU und SPD in diesem Hause ticken, habe ich in der Frage leider keine Hoffnung mehr. Ich habe Hoffnung auf das Verfahren nach der nächsten Landtagswahl. Das ist richtig. Und ich habe auch Hoffnung, dass zunehmend Bürgerinnen und Bürger das durchschauen, was für ein unwürdiges Spiel mit Ihnen hier getrieben wird.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute wieder eine Merkwürdigkeit erlebt, Herr Fiedler hat es wieder gesagt, zum Bericht der Regierungskommission und es ist schon ein erstaunlicher Vorgang, dass offenbar nur die größte Oppositionsfraktion in diesem Haus sich sachlich und ernsthaft mit einem Bericht auseinandersetzt, den die Regierung in Auftrag gegeben hat. Also man kann doch zumindest von der Regierungskoalition erwarten, dass sie sich ernsthaft damit auseinandersetzt, aber da hört man überhaupt nichts. Man kann eben keine Experten mit irgendetwas beauftragen, wenn man von vornherein schon ein Ergebnis prognostiziert und die Experten eben etwas anderes formulieren. Dann sollte man auf einen Expertenbericht lieber verzichten, weil Sie jetzt tatsächlich ein Glaubwürdigkeitsproblem haben.
Jetzt kommen wir dazu, nun hat die Ministerpräsidentin in ihrer Verunsicherung eine Regierungskommission eingesetzt. Dass sie da den Innenminister nicht mit reinnimmt, spricht Bände, definiert aber die Rolle, die ich heute schon einmal hier beschrieben habe. Und Sie macht eine Zusage gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit, dass nämlich vor der parlamentarischen Sommerpause diese Regierungskommission ihre Ergebnisse vorträgt. Und was müssen wir zur Kenntnis nehmen? Nichts passiert. In der Zeitung steht jetzt: möglicherweise im September dieses Jahres. Wir haben deshalb für die heutige Innenausschuss-Sitzung einen Dringlichkeitsantrag gestellt und hoffen, dass CDU und SPD wenigstens so viel Anstand besitzen, dass sie heute diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen, so dass wir zumindest erfahren, aus welchen Gründen die Ministerpräsidentin ihre Zusage nicht eingehalten hat, denn es kann nichts Schlimmeres passieren, als dass eine Ministerpräsidentin als Lügnerin in diesem Lande dasteht. Deshalb habe ich jetzt wieder mit Herrn Adams, da habe ich noch die Hoffnung, weil ich da nicht die Informationen habe, was zum Beispiel Herr Hey machen wird. Vielleicht sagt er es dann noch hier am Pult.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, welche Verwerfungen zum Teil landesplanerisch, raumordnerisch entstanden sind, will ich noch einmal an einem Beispiel definieren. Vor Jahren wurde die Verwaltungsgemeinschaft „Rennsteig“ aufgelöst. Die Stadt Brotterode wurde wieder selbstständig und nach weiteren vier Jahren war die Stadt Brotterode pleite und es musste eine neue Gemeindenneugliederung erfolgen mit Trusetal. Das neue Gebilde hat ein Problem - nämlich, dass die Finanzlage derart katastrophal ist, dass es ohne Landeshilfe wahrscheinlich nichts werden wird. Da wird deutlich, was für eine Spur der Verwüstung Sie in diesem Lande hinterlassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt noch einmal zum Innenstaatssekretär, der gesagt hat: Der Gesetzentwurf entspricht dem Beschluss des Landtages vom 15.12.2011. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet insgesamt 18 Maßnahmen. Bei der Hälfte dieser Maßnahmen - nämlich bei neun - geht es um die Erweiterung oder Veränderung von Verwaltungsgemeinschaften. In diesem Entschließungsantrag steht, dass die Verwaltungsgemeinschaften ein Auslaufmodell sind und es deshalb zu keinen Erweiterungen und Veränderungen mehr kommt. Jetzt müssen Sie einmal die Frage beantworten, wenn der Landtag das beschließt, wieso in einem Gesetzentwurf in neun Paragraphen Verwaltungsgemeinschaften verändert werden und dann ein Innenstaatssekretär sich hier an das Rednerpult stellt und sagt: Der Gesetzentwurf entspricht den Vorgaben dieses Entschließungsantrages. Also weiter weg von der Realität kann man nicht sein.
Es gibt einen weiteren Grundsatz in diesem Entschließungsantrag - nämlich keine Gemeinden unter 5.000 Einwohnern mehr zuzulassen. Wir haben aber jetzt im vorliegenden Gesetzentwurf in mindestens 4 Fällen, nämlich den Paragraphen 6, 7, 12 und 13 - Gemeindebildung unterhalb von 5.000 Einwohnern. Jetzt, lieber Herr Rieder, nun erklären Sie mir einmal, weshalb dieser Gesetzentwurf mit diesem Entschließungsantrag in Übereinstimmung sein soll. Ich will gern von Ihnen in dieser Frage lernen und auch belehrt werden und würde meinen Irrtum eingestehen, wenn Sie den Nachweis hierfür erbringen.
Zu Recht hat Herr Fiedler darauf verwiesen, es geht um Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Das ist das Ziel jeder Gemeindegebietsreform. Doch wie sieht es mit der Leistungsfähigkeit aus, gerade in den Bereichen, die jetzt berührt werden, nämlich in dem Bereich der Verwaltungsgemeinschaften? Die Verwaltungsgemeinschaften hatten in den 90er Jahren des vergangenen Jahrtausends ihre Berechtigungen - ohne Frage. Da waren wir noch in einem Aufbauprozess, die kommunale Selbstverwaltung war erst wenige Jahre alt. Dass ist alles verständlich. Aber spätestens mit der Jahrtausendwende hat sich gezeigt, dass die Verwaltungsgemeinschaften erhebliche Konstruktionsfehler aufweisen.
Hier hat der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten: Entweder, man behebt diese Konstruktionsfehler und entwickelt die Verwaltungsgemeinschaften weiter oder man verabschiedet sich von diesem Rechtsinstitut der Verwaltungsgemeinschaften. Sie haben beides nicht gemacht. Sie haben weder die Konstruktionsfehler behoben noch die Verwaltungsgemeinschaften als Auslaufmodell angesehen. Ich will nur zwei dieser Konstruktionsfehler einmal benennen. Bei den Verwaltungsgemeinschaften erfolgt eine Umlagefinanzierung steuerkraftunabhängig. Ein völliger Systembruch zu allen Ausgleichssystemen, die wir im föderalen Staatsaufbau kennen. Also, Kreisumlage, Schulumlage - wird alles steuerkraftabhängig bezahlt - hier steuerkraftunabhängig. Ich war vergangene Woche in der Gemeinde Wildenspring, das ist Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, weil es da Probleme gibt. Wir müssen hier überlegen, die bezahlen rund 110 € VG-Umlage, die muss die Stadt Großbreitenbach bezahlen, die nahezu 2.000 € pro Einwohner Steuerkraft hat und die Gemeinde Wildenspring mit 87 € pro Einwohner muss auch die gleiche Umlage bezahlen. Das kann nicht gerecht sein.
Ein zweiter Konstruktionsfehler ist die unscharfe Kompetenz-Abgrenzung zwischen VG-Chef und dem ehrenamtlichen Bürgermeistern. Zu Recht sehen die Bürger in dem VG-Chef den „Oberbürgermeister“ oberhalb der ehrenamtlichen Bürgermeister - aber eigentlich hat der überhaupt keine Außenvertretungskompetenzen. Aber was soll man denn tun - der hat den Zugriff auf den Vollzug. Die ehrenamtlichen Bürgermeister haben keinen Zugriff auf Vollzugsorgane. Also das hätten wir korrigieren müssen. Das haben Sie nicht gemacht. Jetzt haben wir die Verwaltungsgemeinschaften, die können gar nicht mehr Leistungsfähigkeit entwickeln,weil sie für jede einzelne Mitgliedsgemeinde immer wieder die gleichen Tätigkeiten erfüllen müssen und damit erhebliche Verwaltungspotenziale binden, und das kann nicht gut sein. Deshalb sagen wir zu Recht, diese Verwaltungsgemeinschaften sind eine Übergangslösung. Nur dort, wo im Rahmen von Bürgerentscheiden die Bürgerinnen und Bürger wollen, dass diese Verwaltungsgemeinschaften weiterbestehen, sollen sie als Ausnahme bestehen bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden den Gesetzentwurf weiter in den Ausschüssen beraten, wir werden deutlich machen, wo wir durchaus Entwicklungspotenziale sehen und da mit zustimmen können. Ich habe schon darauf verwiesen, dort, wo es um die Zementierung des Instituts Verwaltungsgemeinschaft geht, werden wir unseren Widerstand anmelden und ebenso bei Gemeinden, die untermaßig sind, außer wenn die Gemeinden sich darüber im Klaren sind, dass ihre jetzige Neugliederung nur eine Übergangsphase darstellen kann. Ich sage einmal, im Ilm-Kreis, Gehren und Möhrenbach unterhalb der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg, da entsteht eine Gemeinde mit knapp 4.000 Einwohnern; die müssen sich im Klaren sein, das kann noch einmal fünf Jahre gut gehen oder so, aber es wird keine Struktur sein für die nächsten 20 oder 30 Jahre. Wenn das den Akteuren vor Ort im Klaren ist, dann sagen wir okay. Das werden wir durch Arbeitsbesuche im Dialog klären, damit dann auch die Konsequenzen klar sind, auch für Bürgerinnen und Bürger.
Die Anträge auf Ausschussüberweisung hat Herr Fiedler schon gestellt, das brauche ich damit hier nicht noch einmal zu machen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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