Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6299
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne. Es ist nicht all zu häufig, dass am Donnerstagnachmittag die Tribünen noch so gut gefüllt sind, das ist ein bisschen außergewöhnlich. Wir debattieren jetzt über einen Gesetzentwurf, der insgesamt 18 Gemeindeneugliederungen beinhaltet, die in der Phase der sogenannten Freiwilligkeit zustande gekommen sind. Ob es sich aus Sicht unserer Fraktion der Linken tatsächlich um freiwillige Maßnahmen handelt, darauf werde ich dann noch im Detail eingehen.
Auch für uns ist die Freiwilligkeit ein hohes Gut und überall wo sich Gemeinden und Städte freiwillig zu leistungsfähigeren Verwaltungsstrukturen zusammentun, ist das zu begrüßen. Allerdings stößt Freiwilligkeit auch irgendwo auf Grenzen, nämlich dort, wo das sogenannte öffentliche Interesse nicht mehr gewahrt ist und wo es Verwerfungen gibt aus raumordnerischer oder landesplanerischer Sicht. Dort müssen wir auch als Gesetzgeber deutlich den Gemeinden sagen, diese Grenze kann nicht überschritten werden, auch wenn wir ansonsten sehr respektieren, dass eine derartige freiwillige Entscheidung natürlich für das Gemeinwesen immer die günstige Option ist. Die Thüringer Kommunalordnung in ihrer gegenwärtigen Fassung macht Vorgaben für die Gliederung der Gemeinden, die aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß sind.
(Beifall DIE LINKE)
Dort ist vorgegeben, dass Gemeinden ab 3.000 Einwohner selbständig bleiben können, alles was kleiner ist, soll sich in Verwaltungsgemeinschaften zusammenfinden. Wir haben rund 90 derartige Verwaltungsgemeinschaften. Für Verwaltungsgemeinschaften gibt es keine Mindestgröße, sie lag mal bei 5.000 Einwohnern und ist dann aus dem Gesetz gestrichen worden. Wir haben etwa 15 Prozent der Verwaltungsgemeinschaften, die diese Einwohnergrenze schon bei Weitem unterschreiten. Von den rund 870 Gemeinden haben wir 600 Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern. Das ist natürlich eine Struktur, wo man berechtigt die Frage stellen kann, ob hier die dauernde Leistungsfähigkeit auch aus Sicht von Bürgerinnen und Bürgern gegeben ist oder ob nicht hier leistungsfähigere Strukturen herangezogen werden müssten. Nun haben sich CDU und SPD zwar im Koalitionsvertrag, der stammt aus dem Jahre 2009, verständigt, dass man das alles prüfen lässt, das will ich jetzt nicht wiederholen, das war ein Trauerspiel. Aber im Dezember 2011 hat die Koalition, haben CDU und SPD aus unserer Sicht eine vernünftige Entscheidung getroffen, sie haben nämlich im Rahmen eines Entschließungsantrags ein Leitbild vorgegeben für die Gemeinden und an diesem Leitbild sollten sich die Gemeinden orientieren, wenn es auch um freiwillige Gemeindeneugliederungen ging. Unsere Fraktion hat diesem Entschließungsantrag zugestimmt, weil wir gesagt haben, es ist ein erster richtiger Schritt. Wir haben lange darum gekämpft, dass wir das gesetzlich verankern, das ist bisher nicht gelungen. Wir konnten damals jedoch nicht ahnen, nicht einmal ansatzweise, dass das Verfallsdatum dieses Entschließungsantrags schon bei einem Jahr lag.
(Beifall DIE LINKE)
Nach einem Jahr haben CDU und SPD wieder mal gedealt und im Rahmen dieses Deals hat die SPD sozusagen diesen Entschließungsantrag aufgegeben und damit ermöglicht, dass wir heute in der Mehrzahl dieser 18 Neugliederungsfälle Fälle zu behandeln haben, die diesem Leitbild des Entschließungsantrags nicht entsprechen. Wir befürchten, dass im Ergebnis einer Reihe dieser Neugliederungsmaßnahmen weitere Verwerfungen an den Maßstäben der Raumordnung und Landesplanung erfolgen und das bedauern wir.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ihr wart schon immer gegen …)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich noch mal auf die Inhalte eingehe, will ich mich noch mal zum Verfahren äußern, weil dieses Verfahren erneut deutlich macht, wie die Mehrheit von CDU und SPD in diesem Hause mit dem Rest des Landtags und auch der Öffentlichkeit umgeht. Die abschließende Sitzung des Innenausschusses, die sogenannte zweite Lesung, die ja zum Gegenstand die Auswertung der Unterlagen der öffentlichen Anhörung und Auslegung zum Gegenstand hat, fand gestern Abend 18.00 Uhr nach dem Plenum statt. Die Koalitionsvertreter hatten gar keine Unterlagen mitgebracht, weil sie dachten, die Sache ist nach 5 Minuten beendet.
(Beifall DIE LINKE)
Auch der Innenminister machte einen sehr unvorbereiteten Eindruck. Das kann natürlich auch an seiner Arroganz liegen,
(Zwischenruf Geibert, Innenminister: Unvorbereitet bin ich nie.)
an seiner Arroganz, wie er mit der Opposition umgeht. Das wissen wir nicht.
(Unruhe CDU)
Aber vielleicht lag es auch daran, dass er vertraut hat, dass die Ausschussmehrheit von CDU und SPD sowieso dafür sorgt, dass das im Schnelldurchlauf durchgewunken wird. Wir haben diese zweite Beratung ernst genommen und da müssen Sie es noch mal verstehen, auch für die Öffentlichkeit: Da findet eine Ausschuss-Sitzung statt, nachdem die Tagesordnung für dieses Plenum schon feststand. Also das heißt, dieser Punkt hätte gar nicht auf die Tagesordnung gedurft,
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das stimmt doch gar nicht, das ist doch gängige Praxis.)
ja, gar nicht gedurft, weil der Ausschuss noch gar nicht abschließend beraten hatte. Wir sollten im Schnelldurchlauf fünf Aktenordner mit Anhörungsunterlagen nicht nur besprechen und diskutieren, sondern auch im Dialog mit der Landesregierung streitig stellen. Dafür sind ja diese Unterlagen da. Diese Unterlagen hatten wir eine Woche zur Verfügung. Und wir haben uns ordentlich vorbereitet mit einem Fragekatalog und die Koalition sah sich genervt.
Dann haben wir ein Verfahren vorgeschlagen, einfach aus Effizienzgründen, dass wir gesagt haben, wir behandeln die einzelnen Fälle separat. Das ist abgelehnt worden. Dann haben wir gesagt, wir wollen differenziert abstimmen. Das ist abgelehnt worden. Aber das Stärkste war, der Ausschuss musste einen Änderungsantrag der LINKEN behandeln zum § 18, das ist das, was die Berichterstatterin hier gesagt, was auch jetzt Bestandteil der Beschlussempfehlung ist, nämlich die Einheitsgemeinde Ilmtal-Weinstraße zu erweitern. DIE LINKE hatte, warum auch immer, das können wir jetzt nicht mehr nachvollziehen, also der Antrag der LINKEN war eher da als der Antrag von CDU und SPD. Jetzt haben sich die Abgeordneten von CDU und SPD nicht erdreistet, einen Antrag der LINKEN abzulehnen, der wortgleich ihres eigenen Antrags war.
(Unruhe CDU)
Sie haben also das abgelehnt und 30 Sekunden weiter haben sie dem CDU-SPD-Antrag zugestimmt.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wo sind wir denn hier, was ist denn hier los?)
Schlimmer kann man doch nicht mit umgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das zeigt, dass es Ihnen vielleicht um viele Dinge geht, aber nicht um sachliche Auseinandersetzung und Befassung mit einem Thema.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten auch die Vertagung dieser Ausschuss-Sitzung beantragt. Denn wenn man tatsächlich die Vielzahl der Einwendungen aus ganz Thüringen hätte beraten wollen, dann kann man das nicht nach einem Plenum - und wir hatten ja gestern zwei, wir hatten Sonderplenum und das normale Plenum - in einer Abendsitzung abarbeiten. Das ist aus unserer Sicht verantwortungslos.
(Unruhe CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte schon gesagt, Ende 2011 hatten CDU und SPD erkannt, dass wir ein Leitbild auch für die Freiwilligkeit brauchen, und haben Richtlinie aufgesetzt.
(Beifall DIE LINKE)
Ich will mal an diesen Leitlinien den jetzigen Gesetzentwurf bewerten, weil sich daraus dann auch unser Abstimmungsverhalten ergibt. Ich beantrage schon mal für unsere Fraktion heute auch wieder, dass wir die 18 Paragraphen einzeln abstimmen. Mal sehen, ob wir diesmal eine Chance haben oder ob wieder geschlossen abgestimmt wird. Gestern Abend durften wir nicht einzeln abstimmen. Da mussten wir über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen, obwohl es 18 völlig unterschiedliche Fälle sind und unterschiedliche Positionierungen.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, in einem ersten Punkt - 2011 - hatten Sie sich dafür entschieden, wir brauchen leistungsfähige Strukturen und einige der 18 Fälle, die wir heute zu entscheiden haben, erfüllen auch diese Kriterien. Und es ist ja pädagogisch immer wertvoll, wenn man mit dem Positiven anfängt. Deswegen will ich das auch hier machen. Es ist nicht so viel, keine Angst. Aber es gibt ein paar positive Ansätze.
Der § 14, ich sage als Stichwort Vacha im Wartburgkreis, ist aus unserer Sicht in Ordnung. Da wird eine Verwaltungsgemeinschaft in eine Einheitsgemeinde umgewandelt, über 5.000 Einwohner, ist okay. Dann Bockstadt und Eisfeld, da wird das Institut der erfüllenden Gemeinde umgewandelt in eine Gemeinde, auch in Ordnung. Das ist ohne Frage. Auch die Bildung der Landgemeinde Gehren-Möhrenbach im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach ist in Ordnung, auch wenn damit für die gesamte Region noch keine Lösung da ist, aber als Zwischenschritt tragen wir das mit. Erst einmal inhaltlich kann auch die Bildung der Einheitsgemeinde Dorndorf-Merkers-Kieselbach im Wartburgkreis unter die Kategorie fallen. Dort ist bedauerlich, dass natürlich im Bereich der Krayenburg nicht gleich Tiefenort mitmacht, aber das kann man in einem nächsten Schritt nachholen. Letztlich ist auch der § 18 in Ordnung, wo wir uns inhaltlich alle einig waren, also Ilmtal-Weinstraße. Das sind die Fälle, wo wir sagen, die sind in Ordnung.
Jetzt ging es um die Frage, treten raumordnerische oder landesplanerische Verwerfungen auf? Da haben wir mit zwei Dingen erhebliche Probleme: zum Ersten mit dem Bereich des sogenannten Oberlandes und der Stadt Sonneberg. Dort sehen wir die Gefahr, dass durch die Eingemeindung des Oberlandes nach Sonneberg de facto der halbe Landkreis Sonneberg als Stadt neu entsteht. Der am weitesten entfernte Ortsteil zur Kernstadt beträgt 22 km, und das im Bergland. Das ist etwas anderes als 22 km hier in Erfurt.
(Beifall DIE LINKE)
Ich als Fahrradfahrer weiß das. 22 km hier, dafür brauche ich eine Stunde, dort oben im Oberland - das habe ich probiert - zwei Stunden.
(Zwischenruf Abg. Eckardt, SPD: Das kommt darauf an, in welche Richtung man fährt.)
(Zwischenruf Höhn, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie: Da gibt es aber noch Reserven.)
Da gibt es noch Reserven, na klar, immer. Aber ich bin ja inzwischen in der Altersklasse Ü50, da ist das schon eine gute Norm, da ist das okay.
(Beifall DIE LINKE)
Welche Verwerfungen aus landesplanerischer Sicht können wir denn dort erkennen? Da gibt es Ortsteile, die sind 1 km von Steinach entfernt. Die fahren dann durch Steinach nach Sonneberg; das sind nur 15 km. Aber wir lassen als Enklave sozusagen Steinach zurück. Steinach derzeit 4.000 und noch ein paar Einwohner, in der demografischen Entwicklung absehbar irgendwann 4.000. Denen schneiden wir jede Option ab, außer die gehen auch noch nach Sonneberg. Dann hätten wir den Altkreis Sonneberg fast identisch, wenn ich mal den Bereich Neuhaus am Rennweg rausnehme und ein bisschen Neuhaus-Schierschnitz noch. Da ist schon einmal die Frage raumordnerisch kompliziert.
Aber wir bekommen auch fiskalisch ein Problem. Wir haben einen Unterschied zwischen städtischen Verdichtungsräumen und ländlichen Räumen. In städtischen Verdichtungsräumen haben wir weniger Investitionsaufwendungen für die technische Infrastruktur, dafür höhere Aufwendungen bei der sozialen Infrastruktur und bei kommunalen Einrichtungen. Im ländlichen Raum kehrt sich das um, höhere Aufwendungen bei der technischen Infrastruktur, weil da weniger Leute wohnen, brauche ich trotzdem die Straßen, Wasser-Abwasser, aber ich habe weniger Aufwendungen in der sozialen Infrastruktur und auch bei kommunalen Einrichtungen. Jetzt verschmelzen wir aber in diesem Fall Sonneberg, städtischen Verdichtungsraum von etwa 15.000 Einwohnern mit einem ländlich geprägten Bereich, der die Fläche der Kernstadt mehrfach übersteigt. Damit gehen die fiskalischen Vorteile beider verloren und sie nivellieren sich. Damit hat die Stadt Sonneberg künftig hohe Aufwendungen pro Einwohner bei der technischen Infrastruktur und hohe Aufwendungen bei der sozialen Infrastruktur und den Einrichtungen.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das haben die aber gewollt.)
Das deckt aber unser Finanzausgleichssystem nicht ab. Damit ist voraussehbar, dass Sonneberg in dieser Struktur irgendwann hier beim Land steht und sagt, Kohle her, wir brauchen mehr Geld. Wir als Parlamentarier müssen abwägen, ob das vernünftig ist.
(Beifall DIE LINKE)
Wir sagen, für Bürgerinnen und Bürger nicht, aber auch für uns als Landeshaushälter, kann das keine vernünftige Lösung sein. Hinzu kommt, dass dort die Frage der Freiwilligkeit mehr als umstritten ist, denn es gab fast 300 Einwendungen.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wenn Kuschel das sagt.)
Ich wurde gestern belehrt, repräsentative Demokratie geht über alles. Wenn dem aber so ist, bitte schön, dann sollten wir die öffentliche Auslegung derartiger Gesetzentwürfe doch von vornherein unterlassen. Wenn wir es sowieso nicht ernst nehmen, was Leute uns dann mitteilen, können wir es lassen,
(Beifall DIE LINKE)
sonst ist es Scheindemokratie und die Leute kommen sich zu Recht veräppelt vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zweiter Fall ist Emstal-Waltershausen. Um die Verflechtungsbeziehungen zwischen Emsetal und Waltershausen zu erklären, muss das Innenministerium auf das 18. Jahrhundert zurückgreifen und auf einen Gerichtsstandort, den es bis zum Ersten Weltkrieg gab. Also ich und wir haben Zweifel, ob Verflechtungen aus dem 18. und Anfang des 20. Jahrhunderts geeignet sind, Strukturentscheidungen im 21. Jahrhundert zu rechtfertigen.
(Beifall DIE LINKE)
Weiter schreibt dann das Innenministerium in seiner Begründung, alle jetzigen Verflechtungsbeziehungen bestehen nicht zu Waltershausen, sondern zu Tabarz. Da fragt man sich, wir wissen, Tabarz mit all den Problemen - unter 3.000 Einwohner -, das lassen wir zurück. Das können wir doch nicht machen. Da ist das Bad, das Spaßbad das zweite Mal in der Insolvenz und die Gemeinde haftet voll. Die lassen wir jetzt einfach zurück und machen eine Struktur Emsetal-Waltershausen, die zwei sind zwar zufrieden, aber wir lassen einen Teil dieses Landes abgehängt zurück. Das können wir nicht mittragen. Das ist wirklich mein Appell auch an die Kollegen in der SPD. Da waren Sie im Jahre 2011 inhaltlich weiter und wenn Sie dabei bleiben, ist das in Ordnung.
(Beifall DIE LINKE)
Dann haben Sie damals formuliert, 5.000 Einwohner wäre eine Grenze für die Leistungsfähigkeit. Da verweise ich nur darauf, wir schaffen in § 1 eine Wahnsinnsgemeinde mit 1.100 Einwohnern und wir schaffen in § 7 eine Gemeinde mit 450 Einwohnern. Wir wissen, erst ab 3.000 Einwohnern findet die sogenannte Veredlung der Bedarfsmesszahl statt bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung, also da nützt es überhaupt nichts. Die zwei kleinen Gemeinden, die zusammengelegt werden zu 450 Einwohnern im Eichsfeld, die haben gegenwärtig nicht einmal die Eigenmittel, um das Dorferneuerungsprogramm in Anspruch zu nehmen. Die sind in der Förderperiode als förderfähig anerkannt und können es nicht in Anspruch nehmen. Die legen wir jetzt zusammen und es ändert sich überhaupt nichts. Das sind auch sehr fragwürdige Dinge.
Sie wollten keine Verwaltungsgemeinschaften erweitern, aber machen das jetzt in insgesamt sieben Fällen. Sie wollten auch keine Schädigung weiterer städtischer Zentren, machen das aber im Fall Eisenach, was Creuzburg-Mihla betrifft, im Fall Pößneck, was Krölpa betrifft, im Fall Hildburghausen, was Straufhain betrifft, und im Fall Bad Sulza, da dachte ich wenigstens, dass Herr Mohring da ein bisschen aufpasst, was Bad Sulza und Saaleplatte angeht. Auch dort müssen wir sagen: Abwehrreaktionen gegen Städte und das führt zu neuen Problemen in der Stadtumlandproblematik. Das ist kein Konzept mehr des 21. Jahrhunderts.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen werden wir zu den einzelnen Fällen - ich habe das jetzt nur grob beschrieben, auch aufgrund der Redezeit - differenziert abstimmen, deshalb haben wir schon in Abwesenheit unseres Parlamentarischen Geschäftsführers beantragt, dass wir separat abstimmen werden. Er wird dann noch erläutern, wo wir gegebenenfalls auch eine namentliche Abstimmung durchführen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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