Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013

RedenTilo KummerKommunales

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6299


Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das ist knapp. Ich probiere es trotzdem. Ich möchte ein paar Worte zur Eingliederung der Gemeinde Straufhain in die VG Heldburger Unterland sagen. Diese freiwillige Gemeindeneugliederung wird abgelehnt vom Grundzentrum Bad Colberg-Heldburg und vom Mittelzentrum der Stadt Hildburghausen. Vor vier Jahren habe ich mit dem Kollegen Worm den Versuch gemacht, im Landkreis Hildburghausen mal darüber zu reden, wie man denn innerhalb des Kreises die Gemeinden sinnvoll neu gliedern könnte. Leider wurde daraus nichts, weil vor allem die Bürgermeister der kleinen Gemeinden auf ihrer Eigenständigkeit beharrten. Was jetzt hier zustande kommt, weil es keine Rahmenbedingungen vom Landtag gegeben hat und auch keine vom Innenministerium, war ein Rumgestocher. Straufhain hat versucht, mit der Gemeinde Gleichamberg zusammenzugehen. Das wurde dann abgelehnt. Die Leute sind an der Nase herumgeführt worden und jetzt haben wir einen Gesetzentwurf vorliegen, der dazu führt, dass Leute, die 3 Kilometer vom Rathaus Hildburghausen entfernt wohnen, weit nach Bad Colberg-Heldburg fahren müssen. Das passt alles nicht, meine Damen und Herren und deshalb finde ich es bedauerlich, dass wir keinen anderen Weg gefunden haben.


(Beifall DIE LINKE)


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