Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/4714

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, Herr Fiedler hat ja hier als Berichterstatter wieder eine Situation im Innenausschuss dargestellt, die wir anders wahrgenommen haben.


(Beifall DIE LINKE)


Damit sich die Zuschauer mal selbst ein Bild davon machen können, wie nach den Aussagen von Herrn Fiedler eine ausgiebige Beratung aussieht, will ich das mal kurz schildern.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Na, na, nicht aus dem Ausschuss plaudern!)


Solange ich keine Namen nenne, wer was gemacht hat, kann ich aus dem Ausschuss berichten.


Wir haben eine mündliche Anhörung beantragt, damit wir mit den Betroffenen in den Dialog kommen, das haben CDU und SPD abgelehnt. Es hat nur eine schriftliche Anhörung stattgefunden.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Richtig, weil es …)


Selbst der Wunsch einiger Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, den Innenausschuss vor Ort zu einer Diskussionsrunde einzuladen, wurde abgelehnt, Herr Fiedler. Klar, weil Ihre Argumente, das hat ja Ihr Redebeitrag jetzt eben wieder gezeigt, derart schwach sind, dass Sie sich scheuen, dieser Diskussion gegenüberzutreten.


(Beifall DIE LINKE)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann haben wir eine Woche vor der zweiten endgültigen Beratung die Anhörungsunterlagen bekommen in einem Karton, es waren sieben Aktenordner. Dafür hatten wir fünf Werktage Zeit, die zu sichten. Das haben wir getan und haben im Innenausschuss beantragt, zu den 13 Paragrafen eine Einzelberatung durchzuführen, weil die Situation in allen 13 Einzelfällen völlig verschieden ist. Auch unsere Positionen sind zu den Paragraphen unterschiedlich, wir haben z.B. mit neun beantragten Maßnahmen überhaupt keine Probleme gehabt, da haben wir gesagt, da ist alles in Ordnung. Das hat auch die Anhörung gezeigt, bei vieren hatten wir Diskussionsbedarf. Wiederum haben CDU und SPD entgegen der bisherigen Gepflogenheiten seit 2004 das abgelehnt. Solange ich hier in dem Landtag bin, war es ein ungeschriebenes Gesetz, wenn eine Fraktion eine Einzelabstimmung beantragt hat, dass das erfolgte. Das haben Sie gebrochen.


(Beifall DIE LINKE)


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das stimmt überhaupt nicht.)


Sie waren nicht mal bereit, über die Einzelfälle zu diskutieren, geschweige denn einzeln abzustimmen. Das ist Ihre Art der Beratung und im Zweifelsfall kommt dann der Höhepunkt, Sie wechseln dann Abgeordnete aus, wenn sie eine andere Meinung vertreten.


(Beifall DIE LINKE)


Sie wechseln Abgeordnete so lange aus, bis Ihre eigene Mehrheit steht. Ihre Aussage, Herr Fiedler, weil die Gemeinden einmal jetzt das Geld bereits haben, sind wir sozusagen in der Verpflichtung auch Dingen zuzustimmen, die wir aus raumordnerischer und landesplanerischer Sicht ablehnen, das ist doch wohl der Höhepunkt.


(Beifall DIE LINKE)


Herr Fiedler, also Sie sind eigentlich besser. In diesem Wettbewerb der Unterbietung von Intelligenz will ich mich nicht anschließen.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stimme dem Herrn Bergner von der FDP ausdrücklich zu, der sagt: „keinen Zwang“. Aber, Herr Bergner, auch Sie müssen akzeptieren, es muss Regeln geben. Freiwilligkeit stößt dort auf Grenzen, wo Rechte Dritter betroffen sind


(Beifall DIE LINKE, SPD)


und wo Entwicklungspotenziale Dritter aber derart gehemmt werden, da muss Freiwilligkeit begrenzt sein. Dann ist es unsere Verantwortung - wer soll es denn machen -, wir können dann nur entscheiden, wenn sich die Leute vor Ort nicht einigen können, was denn jetzt öffentliches Wohl ist und was aus landesplanerischer und raumordnerischer Sicht notwendig ist. Das ist deshalb notwendig, weil wir als Land 60 Prozent der Finanzierung der Gemeinden über den Kommunalen Finanzausgleich realisieren müssen, weil die Steuerschwäche der Kommunen eben immer noch so stark ist, weil Ihre Partei auf Bundesebene den Staat ausplündert usw. Das könnte ich schon wieder fortsetzen, aber das will ich jetzt nicht machen.


Aber in der Verantwortung, wo die Gemeinden in einer so hohen finanziellen Abhängigkeit des Landes sind, müssen wir doch diese Verantwortung wahrnehmen und können nicht sagen, weil das dort freiwillig ist, egal, Augen zu und durch, dann bestätigen wir das. Das wird nicht funktionieren.


Herr Hey, eine Enthaltung ist ein Ausweichen vor der Verantwortung, das wissen Sie. Eine Enthaltung am heutigen Tag ist wie eine Jastimme. Diejenigen, die wirklich mit diesem Gesetzentwurf ein Problem haben, müssen mit Nein stimmen. Wenn sie sich enthalten, drücken sie sich wieder vor der Verantwortung. Herr Hey, Sie appellieren hier, machen Appelle, das ist eigentlich Aufgabe der Opposition, denn wir haben keinen Zugriff zu dieser Landesregierung, keinen unmittelbaren, aber den haben Sie doch, Sie sind doch Regierungspartei. Da können Sie doch nicht Ihren Appell richten, die Regierungspartei möge mal was machen. Wer soll es denn machen? Das müssen Sie machen, Sie als Regierungspartei, oder müssen sagen, es geht eben nicht weiter in dieser Koalition. Es geht nicht weiter.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen den Gemeinde- und Städtebund mit seinen Hinweisen ernst, die verfassungsrechtlichen Bedenken. Aber was machen Sie denn?


(Beifall DIE LINKE)


Wenn es Ihnen immer passt, dann sagen Sie, jawohl, Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag teilen unsere Position, und wenn es Ihnen nicht passt, werden sie zur Seite geschoben. Auch das ist sehr inkonsequent.


(Beifall DIE LINKE)


(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein, das verwechseln Sie.)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, einige Gemeinden nutzen natürlich die ihnen zustehenden Möglichkeiten, die sie haben. Insofern haben wir gar keinen Vorwurf zu formulieren an solche Gemeinden, wie die Wachsenburggemeinde, Ichtershausen, Nobitz, Saara oder Immelborn und Barchfeld. Die nutzen die Möglichkeiten, die ihnen das Gesetz bietet. Ich habe hohes Verständnis, dass die natürlich auch erbost sind, weil diese Landesregierung die Regeln nicht aufgestellt hat - mal von dem Entschließungsantrag abgesehen, da waren die Regeln enthalten -, was nun funktionieren soll. Aber man muss auch sagen, diese Gemeinden hätten überhaupt nicht die Chance gehabt, derartige Anträge zu stellen oder solche Vorhaben zu formulieren, wenn wir eine verantwortungsbewusst handelnde Landesregierung hätten,


(Beifall DIE LINKE)


die raumordnungs- und landesplanerisch mal weiterdenkt, über das Parteibuch hinweg, denn es drängt sich der Verdacht auf, dass die CDU, nachdem sie die Städte verloren hat, dort im ländlichen Raum um jeden Preis ihre Position halten will und deshalb sagen, wir wollen diese Kleingliedrigkeit und wir wollen jetzt die Gemeinden als Bollwerk gegen Entwicklungspotenziale der Städte stellen.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nordhausen …)


Sie instrumentalisieren damit die Landespolitik parteipolitisch und das lehnen wir ab. Dieser Auseinandersetzung müssen Sie sich stellen.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, es fehlt ein Leitbild, es fehlt das Konzept. Es gibt allerdings diesen Resolutionsbeschluss, dem wir als LINKE zugestimmt haben - SPD und CDU haben ihn eingebracht -, weil wir ihn vernünftig finden. Wir finden die dort formulierten Positionen tatsächlich vernünftig. Aber, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, wenn Sie einsehen, dass - vor einem Jahr - bestimmte Entwicklungen in der Vergangenheit falsch gelaufen sind, da können Sie doch nicht sagen, wir haben das festgestellt, aber wir machen es irgendwann mal und lassen die Fehlentwicklung weiterlaufen - ich komme noch mal dazu -, diese Fehlentwicklung wird uns noch viel Geld kosten. Das alles zu korrigieren, wird eine große Herausforderung für eine künftige Landesregierung ohne Beteiligung der CDU.


(Beifall DIE LINKE)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD muss entscheiden - auch in dieser Frage -, ob sie weiter am Koalitionsfrieden um jeden Preis festhält unter der Selbstaufgabe. Ich kann mich da durchaus hineinversetzen. Frau Kollegin Mühlbauer hat es nicht einfach. Sie sitzt im Stadtrat in Arnstadt und entscheidet dort mit, diese Fusion zum Beispiel Ichtershausen/Wachsenburggemeinde abzulehnen. Sie sitzt im Kreistag - gleiches Verhalten. Hier im Landtag kommt sie durch den Koalitionsvertrag derart unter Druck, das kann einen schon zerreißen. Irgendwann müssen Sie mal eine Entscheidung treffen, weil wir seit 2009 erleben,


(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Das habe ich schon.)


dass an inhaltlichen Einzelfragen immer wieder auch die Koalitionsfrage gestellt wird und die SPD gute Positionen einfach aufgibt. Ich sage noch einmal, Ihre Position - ich gehe davon aus, der Entschließungsantrag vom 15. Dezember 2011 ist im Wesentlichen durch die SPD geprägt,


(Beifall SPD)


zumindest das, wenn ich die Wahlprogramme mal zugrunde lege und die Beschlüsse von Landesparteitagen, jetzt müssen Sie nur dafür sorgen, dass Sie auch in der Regierungspraxis Wirkung entfalten.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will zu einigen Einzelbeispielen etwas sagen. Es wird Sie nicht verwundern, dass ich mich insbesondere mit Ichtershausen/Wachsenburggemeinde beschäftige, weil ich da natürlich auch kommunalpolitisch verankert bin, aber weil es auch exemplarisch für andere ist. Wir als LINKE haben grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen Saara-Nobitz im Bereich Altenburg Probleme, aber auch im Bereich Immelborn-Barchfeld mit Bezug auf Bad Salzungen. Bei Immelborn und Barchfeld muss man noch hinzusagen, es ist nicht nur gegen die Entwicklungspotenziale Bad Salzungen gerichtet, sondern diese neue Gemeinde erreicht jetzt schon nicht die Einwohnerzahl von 5.000. Wenn wir Politik aus der Sicht von Bürgerinnen und Bürgern machen, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf eine leistungsfähige Kommunalverwaltung haben.


(Beifall DIE LINKE)


Diesen Anspruch haben sie. Diese leistungsfähige Verwaltung kann ich aber nur mit Personal realisieren, das hoch ausgebildet und auch spezialisiert ist. Da sagen alle Experten - und da schließen wir uns auch an, auch ich mich persönlich -, ab einem Personalbestand von etwa 20 Beschäftigten in einer Verwaltung kann ich eine Spezialisierung vornehmen. Unter dem geht es nicht, unter dem müssen das Allround-Könner sein und da macht eine Beschäftigte früh das Standesamt und nachmittags soll sie als Ordnungsbehörde die gefährlichen Hunde in der Gemeinde irgendwie in den Griff bekommen. Das wird nicht dauerhaft funktionieren. Wenn ich aber 20 Beschäftigte unterstelle beim gegenwärtigen Schlüssel von 1,9 in der Kernverwaltung, dann wäre ich eigentlich bei 10.000 Einwohnern, um eine Verwaltung aufzubauen. Nun sagen wir, die Tradition in Thüringen, die Siedlungstradition, ist eine andere, aber unter 5.000 Einwohner kommen alle Gemeinden in dieses Problem, dass sie nicht mehr ausreichend leistungsfähiges Personal vorhalten können. Von daher ist diese Grenze nicht irgendwo ausgehandelt worden, sondern sie ist auch tatsächlich inhaltlich begründet. Deswegen haben wir das Problem mit Immelborn und Barchfeld neben dieser Schwächung des zentralen Ortes „Bad Salzungen“.


Aber zurück zu Arnstadt. Wir haben dort das erste Problem, dass wir der Auffassung sind, dass dort ein verfassungsrechtlicher Widerspruch offen erkennbar ist. Das trifft noch mal den Innenminister, der ist ja im Hauptberuf mal Jurist gewesen, er ist immer noch Jurist, der müsste das wissen. Im Innenausschuss war Ihre Argumentation nicht so überzeugend, aber da waren Sie überrascht von den Fragen, denn Sie hatten gedacht, wir agieren so wie CDU und SPD und schweigen. Von daher also noch mal an dieser Stelle, wenn eine Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft eine Neugliederung haben will, braucht sie die Zustimmung der Verwaltungsgemeinschaft, so steht es im Gesetz. Die erfüllende Gemeinde ist eine besondere Art der Verwaltungsgemeinschaft. Das steht auch im Gesetz. Jetzt erfüllt die Stadt Arnstadt seit 1994 die Wachsenburggemeinde und insofern muss nach unserer und nach meiner Überzeugung die Stadt Arnstadt natürlich beteiligt sein, wenn man dieses Rechtsinstitut einfach aufhebt.


(Beifall DIE LINKE, SPD)


Man kann doch nicht sagen, bei der Verwaltungsgemeinschaft müssen andere mit entscheiden, zum Beispiel bei der Stadt Plaue, die will nach Arnstadt, das blockiert die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Geratal, einzelne kleine Gemeinden sagen nein, und hier in dem Fall, da wird die Stadt Arnstadt nicht mal beteiligt, außer dass sie sich in der Anhörung äußern kann. Stadtratsbeschlüsse werden nicht zur Kenntnis genommen, als wenn Stadtratsbeschlüsse keine demokratische Meinungsäußerung wären, und Kreistagsbeschlüsse offenbar auch nicht, zumindest aus Sicht von CDU und SPD. Deshalb mein Appell an die Regierungskoalition schon aus diesem Punkt heraus, weil Herr Fiedler hier gesagt hat, Überprüfung vor dem Verfassungsgericht, das ist für mich ein großer Mangel. Diese geplante Fusion Wachsenburggemeinde/Ichtershausen hat finanzielle Auswirkungen.


(Beifall SPD)


Das hat das Finanzministerium bestätigt. Der Kreis verliert 230.000 € Kreisumlage. Das müssen die anderen Mitgliedsgemeinden bezahlen.


(Beifall DIE LINKE, SPD)


Da sagt der Innenminister im Ausschuss, das ist kein Schaden, sondern das ist eine Rechtsfolge eines neuen Gesetzes. Das ist ungefähr so, wie wenn der Bundestag die Mehrwertsteuer erhöht, da können sich die Leute auch nicht wehren. Das ist eine Diskussion, alle Achtung. Ich dachte, Herr Innenminister, Sie nehmen diese Einsprüche der kommunalen Ebene ernster. Es stellt sich natürlich die Frage, ob nicht der Ilmkreis hier einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land hat, wenn der Landtag eine solche Neugliederungsmaßnahme beschließt.


(Beifall SPD)


Die Frage stellt sich uns. Es kommt ein weiterer Konfliktpunkt hinzu. Das ist der inzwischen ruinöse Wettbewerb, den zwei Gemeinden in der Region Arnstadt betreiben, nämlich die zwei Gemeinden, die sich jetzt zusammenschließen wollen. Die Wachsenburggemeinde reduziert den Hebesatz der Gewerbesteuer von 400 auf 210, noch mal: von 400 auf 210. Die Gemeinde Ichtershausen kann es sich leisten, seit 1990 den Hebesatz bei 300 unverändert zu lassen. Die Stadt Arnstadt hat jetzt einen Hebesatz von 375, hat keinen ausgeglichenen Haushalt, muss wahrscheinlich auf über 400 gehen. Jetzt haben wir ein Industriegebiet, auf der einen Straßenseite gilt der Hebesatz von 375, künftig 400, auf der anderen Straßenseite von 300, und wenn ich an das Ende des Gewerbegebiets oder Industriegebiets gehe von 210. Da wollen Sie sagen, das ist eine ausgewogene harmonische Entwicklung, wie es im Landesentwicklungsplan oder Raumordnungsgesetz steht? Nein. Sie fördern die kommunale Konkurrenz, lehnen sich zurück und freuen sich, wenn die kommunalen Akteure aufeinander „einschlagen“.


(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Du bist ein richtiger Gauner.)


(Beifall DIE LINKE, SPD)


Das finde ich ein starkes Stück. Da muss ein Land reagieren, und wenn es die Landesregierung nicht macht, dann müssen dann wir als Gesetzgeber sagen, aber jetzt ist mal Schluss mit lustig.


(Beifall DIE LINKE, SPD)


Herr von der Krone nimmt zwar für sich in Anspruch, er hätte das Industriegebiet Erfurter Kreuz allein errichtet mit 42 Mio. €. Nein, 90 Prozent Förderung sind darin von Bund und Land über die GA-Förderung und ohne die LEG wäre es gar nicht zustande gekommen. Ichtershausen und auch die Stadt Arnstadt hätten das allein nie bewerkstelligen können. Deswegen war es eine vernünftige Entscheidung, eine vernünftige landespolitische Entscheidung.


(Beifall DIE LINKE, SPD)


Jetzt muss man auch dafür Sorge tragen, dass sich die Region harmonisch entwickelt und nicht, dass derartige Konkurrenzsituationen entstehen, denn Konkurrenz nützt nie etwas. Wir setzen auf Kooperation, meine sehr geehrten Damen und Herren.


Dann müssen wir noch mal sagen, weil es immer wieder thematisiert wird, die Alternative für uns ist nicht die Eingemeindung von Ichtershausen und der Wachsenburggemeinde nach Arnstadt, das steht überhaupt nicht zur Debatte. Sondern unser Angebot ist eine verstärkte Kooperation. Gegenwärtig besteht da überhaupt noch keine Not. Was ändert sich denn für Bürgerinnen und Bürger tatsächlich in der Wachsenburggemeinde durch diese Fusion? Erst einmal ist es gar keine Fusion, das wissen die Leute gar nicht, sondern die Wachsenburggemeinde löst sich auf, geht in die Gemeinde Ichtershausen und die benennen sich um in „Amt Wachsenburg“. Wenn ich mich mit Leuten in der Wachsenburggemeinde unterhalte, die haben irgendwie ein Problem und sagen, uns hat man erzählt „Fusion“. Aber zugesagt ist, in Holzhausen soll es eine Außenstelle der Verwaltung in Ichtershausen geben. Die gibt es jetzt schon, denn durch die Erfüllung der Stadt Arnstadt ist das gegeben. Eine Außenstelle der Bibliothek soll entstehen - Arnstadt hat eine viel ausgeprägtere Bibliothek als Ichtershausen - und es soll eine Außenstelle des Bauhofs vorgehalten werden. Also das kann Arnstadt auch noch bieten. Also von daher ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger der Wachsenburggemeinde nichts, außer dass sie künftig am Rathaus in Arnstadt vorbeifahren, um nach Ichtershausen zu kommen. Allerdings muss dann endlich die Landesregierung die Ichtershäuser Straße in Arnstadt mal sanieren, weil sonst verlieren die aus der Wachsenburggemeinde ihre Räder und dann sind die wieder böse, also von daher müssen Sie zumindest das auf die Reihe bekommen.


(Heiterkeit DIE LINKE)


Das müssen Sie zumindest auf die Reihe bekommen. Das können wir aus der Rücklage von Ichtershausen nehmen, ihr habt ja über 10 Mio. € drin.


(Beifall DIE LINKE)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, Freiwilligkeit ist für uns Linke ein hohes Gut, aber wenn es an Grenzen stößt, müssen auch die Auswirkungen auf Dritte berücksichtigt werden. Im Übrigen ist das schon geschehen. Diese Landesregierung hat vor Jahresfrist ein höheres Maß an Verantwortung an den Tag gelegt, nämlich, ich darf daran erinnern, vor Jahresfrist wollten sich Steinbach und Schweina zusammenschließen, auch mit hoher Bürgerbeteiligung. Bürgerbefragung in beiden Orten, hohe Zustimmungsquote, 90 Prozent und vernünftigerweise hat diese Landesregierung gesagt, nein, ohne Bad Liebenstein geht es nicht und jetzt ist Bestandteil dieses Gesetzes Bad Liebenstein. Also von daher ist die Hürde doch gar nicht so hoch, vernünftige Politik in diesem Land zu machen. Manchmal in den Vorjahren haben Sie Chaos organisiert, darauf will ich auch noch einmal verweisen, es ist etwas länger her, da haben Sie die VG Rennsteig aufgelöst mit Floh-Seligenthal und Brotterode. Da hatte Brotterode noch 3.100 Einwohner. Dann sind die völlig ins Trudeln geraten. Jetzt ist wieder eine Neuordnung da mit Trusetal, wo sich die Leute in der Region fragen, also alle fünf Jahre eine Neugliederung ist auch nicht das, was man hier anstreben müsste.


Zu den Änderungsanträgen: Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben einen Änderungsantrag eingebracht. Der politische Irrtum ist uns nicht fremd, deswegen, Herr Fiedler, von uns bekommen Sie da keine Häme oder Kritik, nur immer das Angebot, eine Selbsthilfegruppe zu gründen. Das haben Sie bisher abgelehnt.


(Heiterkeit DIE LINKE)


Also von daher haben wir hohes Verständnis. Aber ich bin überzeugt, unsere Argumente im Innenausschuss, die Sie damals noch zurückgewiesen haben, am Freitag, da haben Sie noch einmal darüber nachgedacht und haben Sie für vernünftig gehalten und deshalb diesen Änderungsantrag eingebracht. Unser Änderungsantrag ist damit erledigt. Wir haben ihn als Kompromiss formuliert und, Frau Präsidentin, im Namen meiner Fraktion ziehen wir also diesen Änderungsantrag mit Bezug auf Königsee und Rottenbach zurück.

Zum Änderungsantrag der FDP: Wir sind immer diskussionsbereit, aber er lässt eben bestimmte Strukturdefizite, die wir für nicht heilbar halten, außer Acht. Das ist die VG, die wollen wir als Auslaufmodell. Sie wollen sie stabilisieren letztlich.

Es sind Neugliederungen am Rande von Städten. Das betrifft Eisenach, was Creuzburg und Mihla beträfe, also auch dort ein Konflikt, und Sie wollen auch Gemeinden bilden unter 5.000 Einwohner, also bei Kaltennordheim. Von daher sehen wir Probleme und sagen, wir wollen keine Schwächung der städtischen Zentren und wir wollen auch die Verwaltungsgemeinschaft nur noch dort, wo über Bürgerentscheid Bürgerinnen und Bürger das selbst bestätigen, aber ansonsten wollen wir das als Auslaufmodell. Trotzdem sagen wir, wir führen hier keine verrechtlichte Diskussion, da teilen wir Ihre Auffassung, das geht zu heilen, was Anhörungen und so weiter betrifft, aber wir haben inhaltliche Probleme. Die haben nicht Sie zu verantworten, sondern diese inhaltlichen Probleme liegen wieder bei der Landesregierung, weil dort entsprechend klare Ziele fehlen.


Wir haben einen zweiten Änderungsantrag vorgelegt, den halten wir aufrecht, in dem wir die §§ 1, 5 und 12 gestrichen haben wollen. § 1 ist Altenburger Land, § 5 ist Arnstadt und Wachsenburggemeinde, Ichtershausen und § 12 ist Immelborn, Barchfeld, Bad Salzungen. Dazu habe ich bereits gesprochen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, SPD)




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