Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/4714
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär, Sie haben am Ende Ihrer Rede für die Aufmerksamkeit gedankt. Ich hatte das Gefühl, dass insbesondere bei der CDU davon nicht viel zu spüren war.
(Beifall DIE LINKE)
Das können Sie machen, er ist ja Ihr Staatssekretär, aber die parlamentarischen Geflogenheiten sehen eigentlich etwas anders aus.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Unsere - das ist unsere Landesregierung.)
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, freiwillige Gemeindeneugliederungen sind für uns als LINKE ein hohes Gut, weil sie Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung darstellen. Jedoch müssen sich auch freiwillige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen an einem Gesamtkonzept orientieren. Wir als Landtag und als Land sind in der Verantwortung, dafür einen entsprechenden Rahmen zu setzen; einen Rahmen, der aus raumordnerischer und landesplanerischer Sicht dauerhaft leistungsfähige Kommunalstrukturen sichert. Ein solches Gesamtkonzept, meine sehr geehrten Damen und Herren, fordern wir seit Jahren von der Landesregierung, bedauerlicherweise vergebens. Das ist eines der größten Versäumnisse in diesem Land und hemmt die Entwicklungen,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dass eine Landesregierung nicht in der Lage ist, einen solchen Rahmen vorzugeben. Wir beobachten seit Jahren, dass die kommunale Ebene durchaus bereit ist, sich diesen neuen Herausforderungen, auch was Verwaltungsstrukturen angeht, zu stellen. Bedauerlicherweise greifen wir diese Bereitschaft in völlig unzureichendem Maße auf. Das, was Sie uns heute hier vorlegen, beinhaltet zum Teil vernünftige Regelungen, zum Beispiel Altensteiner Oberland im Wartburgkreis, finden wir eine ganze vernünftige Regelung, weil dort eine leistungsfähige Struktur geschaffen wird.
(Beifall Abg. Bergemann, CDU)
Da war auch anerkennenswert, dass die Landesregierung, der Innenminister im vergangenen Jahr die geplante Fusion zwischen Schweina und Steinach nicht befürwortet hat. Das war in Ordnung. Aber wir haben in dem Gesetzentwurf auch eine ganze Reihe von Fällen, die bedauerlicherweise nach unserer Überzeugung einer harmonischen Gesamtentwicklung des Landes aus raumordnerischer und landesplanerischer Sicht entgegenstehen. Das betrifft, um bei dem Beispiel Wartburgkreis zu bleiben, gleich die Nachbarregion beim Altensteiner Oberland, also die geplante Fusion von Barchfeld und Immelborn ist weder für die beiden Gemeinden nachhaltig
(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Die sind schon eine VG.)
noch ist sie im Interesse der Kreisstadt Bad Salzungen zu akzeptieren. Wenn Sie tatsächlich die Rhön von der Gesamtentwicklung in diesem Land nicht abkoppeln wollen, müssen Sie Bad Salzungen als Mittelzentrum mit einer Brückenfunktion zwischen Rhön und Thüringer Wald und als Bindeglied zwischen Rhön und der Region Eisenach stärken. Aber dieser Vorschlag realisiert das nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben den Streit zwischen CDU und SPD vernommen, auch wieder bei diesem Gesetz. Wir müssen sagen, auch wenn ein Gesamtkonzept fehlt, gab es einen ersten vernünftigen Ansatz für so ein Gesamtkonzept, das war der Entschließungsantrag - darauf ist auch schon der Staatssekretär in seiner Einbringungsrede eingegangen, nach meiner Erinnerung vom 14.11.2011 -, den CDU und SPD hier in den Landtag eingebracht haben, mit Stimmen auch der Regierungskoalition beschlossen worden. Dort gab es erste Grundzüge für diese Freiwilligkeitsphase. Was völlig unverständlich ist bei allen Beteiligten, ist, dass sich danach CDU und SPD streiten, wann dieser Entschließungsantrag verbindlich sein soll. Denn es steht drin „für künftige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen“.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Kreative Auseinandersetzung!)
Jeder geht doch davon aus, wenn das beschlossen wird, „künftig“ ist alles, was danach kommt. Und jetzt wird ein Trick gefunden und man sagt, ja, da gibt es einige Gemeinden, die hatten schon zum 15.11. einen entsprechenden Antrag gestellt. Da hat man einen Trick gemacht, um die Finanzen zu sichern, hat das Finanzausgleichsgesetz geändert, um aus dem Landeshaushalt 2011 noch die Mittel zur Verfügung zu stellen. Ein einmaliger Vorgang, da ist den beantragenden Gemeinden als Vorschuss Geld überwiesen worden, was die jetzt auf einem separaten Konto haben. Angeblich soll das Zinsen bringen. Beim jetzigen Zinsniveau ist das mehr als fraglich. Da dürften wir als Land mehr Zinsen zahlen für unsere Schulden, als die Gemeinden jemals erwirtschaften können. Und dann, wenn diese Neugliederung nicht kommt, sollen die Gemeinden das Geld wieder ans Land zurückzahlen. Also, das ist ein Tollhaus. Mit verantwortungsbewusster Landespolitik hat das nichts zu tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber diesem Entschließungsantrag stehen vernünftige Dinge. Jetzt ist wirklich die Frage: Warum halten Sie sich nicht an diese vernünftigen Dinge? Ich will nur auf ein paar wenige eingehen. Da ist zuerst zu benennen die gesamte Stadtumlandproblematik, die uns seit Jahren bewegt, mit allen Auswirkungen, die schon in den 90er-Jahren zu Fehlentwicklungen geführt hat, dass nämlich im Umfeld von Städten manche Gemeinden riesige Neubaugebiete, also Wohngebiete ausgewiesen haben, so dass leistungsfähige Bürger dorthin gezogen sind, die Infrastruktur in den städtischen Zentren aber genutzt haben, das Steueraufkommen war dadurch widersprüchlich verteilt.
Den Umlandgemeinden ging es relativ gut, die städtischen Zentren waren im Regelfall immer vom Land abhängig. Diese Entwicklung zementieren Sie jetzt durch weitere Gemeindeneugliederungsmaßnahmen. Schon 2011 haben Sie das zementiert und jetzt machen Sie damit weiter, dass Sie städtische Zentren bewusst schwächen. Da fragt man sich: Wieso schwächen Sie städtische Zentren? Daran können Sie doch kein Interesse haben, außer, dass Sie sagen, schwache Städte sind für uns leichter zu händeln als Landespolitiker. Das wäre eine Begründung: schwache Kommunen - starkes Land. Aber das ist ungehörig gegenüber den Gemeinden.
(Beifall DIE LINKE)
Wir sind davon überzeugt, und viele Gemeinden fordern das auch, selbst die CDU hat das in einem Papier gefordert, dass wir gesagt haben, die Zeit der kommunalen Konkurrenz muss vorbei sein. Wir brauchen Kooperation statt Konkurrenz. Das heißt, Kommunalpolitik darf nicht am Ortseingangsschild beginnen oder am Ortseingangsschild aufhören. Mit einigen Ihrer vorgeschlagenen Maßnahmen verstärken Sie jedoch Konkurrenzsituation, anstatt die Region zu betrachten und dort eher auf Kooperationsmodelle zu setzen, und verschärfen damit Widersprüche und Sie schwächen sogar die Landkreise. Ich bleibe mal bei dem Beispiel Wachsenburggemeinde - Ichtershausen. Aufgrund der hohen Steuerkraft von Ichtershausen entfallen komplett künftig die Schlüsselzuweisungen für die Wachsenburggemeinde. Davon hat das Land nichts. Die anderen Gemeinden haben etwas davon, die bekommen 17 Cent pro Einwohner mehr, aber der Landkreis verliert erheblich Kreisumlage, weil nämlich 80 Prozent der Schlüsselzuweisungen in die Umlagekraftbemessung für die Kreisumlage eingehen. Das heißt, selbst die Landkreise schwächen Sie und haben Sie aus dem Blick verloren.
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: So ein Quatsch! Die zahlen mehr Kreisumlage als die anderen Gemeinden. So ein Käse!)
Rechnen Sie das einfach aus, Herr Höhn, wir können das zusammen machen. Die Kämmerin des Ilmkreises hat die Berechnung sogar bestätigt, dass Sie selbst die Landkreise durch diese Maßnahmen schädigen.
Ein weiterer richtiger Punkt in Ihrem Konzept und Ihrem Entschließungsantrag behandelt die Verwaltungsgemeinschaften, ein sogenanntes Auslaufmodell. Dort betonen wir noch einmal, die Verwaltungsgemeinschaften hatten in den 90er-Jahren ihre Berechtigung. 1994 waren sie tatsächlich eine Alternative zur Einheitsgemeinde. Das war verständlich, die kommunale Selbstverwaltung war erst vier Jahre alt und wollte ausgelebt werden. Erst mit der Zeit hat sich herauskristallisiert, dass die Verwaltungsgemeinschaft einige Konstruktionsfehler beinhaltet. Die könnte man korrigieren mit hohem Aufwand, aber man kann auch über Alternativen nachdenken.
Ein Konstruktionsfehler ist beispielsweise die Finanzierung der Verwaltungsgemeinschaft, denn die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft ist steuerkraftunabhängig und natürlich dadurch sehr ungerecht, weil steuerschwache Gemeinden damit prozentual mehr bezahlen müssen als steuerstarke Gemeinden. Die Rolle des Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden ist umstritten, denn er ist Dienstleister für die Mitgliedsgemeinden, aber gleichzeitig „kleine“ Kommunalaufsicht, weil er schon das Recht hat, bestimmte Beschlüsse, die er eigentlich erarbeiten muss, gleich zu beanstanden. Er hat eine Art Funktion als „Oberbürgermeister“ gegenüber den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden, das gibt immer Spannungsfelder. Insofern war es vernünftig, die Verwaltungsgemeinschaft als Auslaufmodell zu definieren.
Um nur zu sagen, dort, wo es funktioniert, wo sich die Akteure einig sind, wo auch Bürgerinnen und Bürger mit dieser Konstruktion einverstanden sind, sollen sie weiterbestehen, aber keine neuen Verwaltungsgemeinschaften, keine vergrößerten Verwaltungsgemeinschaften und dergleichen auch von diesem Grundsatz verabschieden Sie sich.
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Insgesamt ist ja jetzt das Anhörungs- und Auslegungsverfahren. Wir sind davon überzeugt, wir werden in jedem einzelnen Fall uns konkret positionieren und dort auch noch mal sagen, was ist positiv, was ist negativ, und wir werden dafür plädieren, dass der Innenausschuss alle Anhörungen vor Ort macht, damit auch Bürgerinnen und Bürger sich in die Diskussion einbringen können.
Die Redezeit ist zu Ende.
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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