Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2990 - 

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Herr Fiedler, die CDU hatte 20 Jahre für ein Leitbild Zeit. Verstecken Sie sich jetzt bitte nicht hinter Zeitdruck, weil Sie sagen, das würde etwa drei Jahre dauern. Ich stimme Ihnen zu,


(Zwischenruf Abg. Holzapfel, CDU: Ihr habt 40 Jahre lang Zeit gehabt.)


wenn man tatsächlich Leitbilder entwickelt, bedarf das seiner Zeit. Aber ich bin mir sicher, dass Ihr Innenminister über ausreichend Schubladen verfügt, in denen derartige Leitbilder sind, denn das hat uns die ganze Zeit hier im Landtag begleitet, dass immer wieder darauf verwiesen wurde, dass es durchaus vernünftige Ideen im Innenministerium gibt, die dort entwickelt werden, sie bleiben eben nur in der Schublade, weil unvernünftige Leute sie zuhalten. Dazu gehört eben leider auch Herr Fiedler.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sicherlich jetzt eine neue Qualität, dass eine Regierungskoalition wesentliche Teile eines Regierungsentwurfs im Ausschuss parkt. Wir sagen, wir können inhaltlich nachvollziehen, was hier geschehen ist. Wenn die Aussagen aus der Koalition stimmen, war es insbesondere die SPD, die gegen diese vier jetzt im Ausschuss geparkten Neugliederungsmaßnahmen Bedenken angemeldet hat. Wir können die SPD dort nur bitten, diese Position nicht dem Koalitionsfrieden zu opfern, weil die Position tatsächlich vernünftig ist. Wir brauchen eine Gemeindestruktur, die nachhaltig ist. Da dürfen nicht Gemeindestrukturen entstehen, die sich gegen städtische Zentren richten. Im Übrigen, Sie wissen das, wir haben immer Probleme mit Ihrem Zentrale-Orte-Konzept in der Landesplanung/Raumordnung. Wir folgen eher diesen landesplanerischen/raumordnerischen Vorstellungen der dezentralen Konzentration. Aber auch dieses Konzept bedingt natürlich, dass zentrale Orte entsprechende Entwicklungspotenziale aufweisen. Ein Teil der Gemeindeneugliederungsmaßnahmen - nicht nur jetzt, sondern auch in der Vergangenheit - sind deshalb nur freiwillig zustande gekommen, weil sie der Versuch waren, Strukturen unter Einbeziehung der städtischen Zentren zu verhindern. Da ist jetzt übrigens ein Umdenken eingetreten, auch in der Landesregierung, denn zwei Maßnahmen, die freiwillig auf gemeindlicher Ebene zustande gekommen waren, haben erst gar nicht Eingang in den Gesetzentwurf der Landesregierung gefunden, insofern sind die Landesregierung und die Koalition hier gar nicht so weit auseinander. Aber dieser Vorgang bestätigt noch einmal, wir brauchen zumindest Grundzüge eines Leitbildes für diejenigen, die sich gegenwärtig freiwillig finden. Wir haben vergleichbare Maßnahmen, wo sich jetzt verantwortliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sogar unter starker Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg machen, sich freiwillig neu zu gliedern. Bekanntermaßen - ich komme aus Arnstadt - in der Region Arnstadt „legen“ sich die Wachsenburggemeinde und Ichtershausen im Ergebnis einer angedachten Fusion um Arnstadt herum. Sie argumentieren, sie wollen damit Arnstadt vor Erfurt schützen, weil es tatsächlich in Arnstadt welche gibt, die haben vor einer Eingemeindung Arnstadts nach Erfurt Bedenken oder äußern dies und belegen das damit, dass schon mit weiser Voraussicht das Industriegebiet an der A 4 Erfurter Kreuz benannt wurde und nicht Arnstädter Kreuz. Das halte ich alles für weit hergeholt, aber Tatsache ist natürlich, dass sich diese Neugliederungsmaßnahme, die dort angedacht ist, Wachsenburggemeinde und Ichtershausen, natürlich voll gegen Arnstadt richtet und dort eine Struktur entstehen würde, die mehr Konfliktpunkte hervorbringt und damit mehr Widersprüche. Das hemmt eine gesamte Region, als dass Entwicklungspotenziale freigesetzt werden. Deshalb brauchen diese Gemeinden jetzt eine Orientierung, weil sie ihre Bürger einbeziehen. In der Wachsenburggemeinde und Ichtershausen gab es eine Bürgerbefragung mit 95-prozentiger Zustimmung. Dann hat der Bürgermeister von Arnstadt eine Bürgerbefragung ohne Einbeziehung des Stadtrates gemacht, die 50.000 € gekostet hat - Demokratie zum Nulltarif gibt es nicht. Es haben wiederum über 85 Prozent der Arnstädter gesagt, dass Ichtershausen und die Wachsenburggemeinde nach Arnstadt gehören. Wie geht man mit solchen Ergebnissen um? Ein Teil der Bürgerschaft wird sich über kurz oder lang fragen, was das soll und wird sich bei anderen wichtigen kommunalen Entscheidungen nicht mehr beteiligen, weil er sagt, entweder die kommunalen Akteure missachten unser Votum oder der Gesetzgeber, also das Land.


Auch aus demokratietheoretischen Ansätzen heraus plädieren wir hier nochmals dafür, dass die Landesregierung umgehend Eckpunkte für ein Leitbild „Gemeindeneugliederung in der Freiwilligkeitsphase“ vorlegt. Ich wiederhole es auch noch einmal: Die jetzt vier geparkten Maßnahmen halten wir für vernünftig, weil sie tatsächlich gegen die städtischen Zentren gerichtet sind und darüber muss noch einmal grundsätzlich diskutiert werden. Ich gebe zu bedenken, dass Herr Fiedler darauf verweist, bis Weihnachten soll das möglicherweise geschehen sein. Was will man da noch grundsätzlich regeln, außer, dass man wieder ein Koppelungsgeschäft macht zwischen SPD und CDU. Da macht die CDU der SPD wieder ein Zugeständnis und dafür gibt die SPD wieder diese Position frei. Das wäre höchst bedenklich, wenn die SPD sich auf ein solches Spiel einließe.

Im Übrigen, werte Kollegen und Kolleginnen der SPD, haben Sie uns auf Ihrer Seite, da haben wir im Landtag hier auch eine Mehrheit. Sie brauchen nicht unbedingt die „Truppen“ dazu hier. Es geht auch mit anderen.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine zweite Sache regeln Sie und die ist noch bedenklicher. Sie schaffen jetzt im Finanzausgleichsgesetz einen Rechtsanspruch auf die sogenannte - ich sage es einmal populärwissenschaftlich - Fusionsprämie. Bisher stand diese unter dem Vorbehalt des Landeshaushaltes. Wenn das Gesetz weiter gelten würde, sind Sie jetzt in der Situation, dass Sie diesem Haus einen Nachtragshaushalt vorlegen müssten, wenn Sie nicht wieder eklatant gegen Haushaltsrecht verstoßen wollten. Das haben Sie erkannt und Sie wollen im Grunde genommen die Haushaltskompetenz des Landtags beschneiden. Das macht nicht die Landesregierung, sondern das machen die beiden Regierungsfraktionen, indem sie jetzt im Finanzausgleichgesetz einen Rechtsanspruch für diese Fusionsprämien formulieren. Da kommt die Wirkung des Haushaltsgesetzes zur Geltung, dass alle Mehrausgaben infolge eines Rechtsanspruches einer gesetzlichen Vorgabe zwingend zu tätigen sind und keines Nachtragshaushaltes bedürfen.


Insofern muss ich Ihnen sagen, dass das ist ganz geschickt gemacht ist, aber Ihr Manöver ist durchschaubar. Das ginge ja noch. Aber wenn Sie einen Rechtsanspruch schaffen und dabei einen Stichtag festlegen, der schon längst abgelaufen ist, nämlich den 15.11., das war bekanntlich gestern, wird es auch verfassungsrechtlich bedenklich.


Also nochmals: Sie schaffen einen Rechtsanspruch, dass Kommunen Geld bekommen, die am 15.11. einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Das beschließen wir aber heute, am 16.11., damit natürlich für einen Teil der Kommunen gar nicht mehr wirksam. Die jetzigen Kommunen mussten sich auf die jetzige Rechtslage beziehen und darin steht etwas anderes. Wie wir unseren Innenminister kennen, hat er das alles verfassungsrechtlich geprüft, da wird nichts schief gehen und das Verfassungsgericht wird ihm dann wieder sagen - wenn Sie dann noch da sind, das weiß ich nicht - „das war doch nicht so ganz sauber“. Wir haben damit Bedenken. Wir sind dafür, dass den Gemeinden ein Rechtsanspruch gewährt wird. Wenn ein Rechtsanspruch für die Gemeinden entstehen soll, müssen auch alle Gemeinden die Chance haben, auf diesen Rechtsanspruch Zugriff zu haben. Da können wir keine gesetzliche Regelung rückwirkend in Kraft setzen. Das müssten auch Sie, Herr Innenminister, als gelernter Jurist, sicherlich nachvollziehen können, dass wir da zumindest verfassungsrechtliche Probleme haben und uns in einem Spannungsfeld befinden, um es vorsichtig zu formulieren. In einer solchen Frage, wenn es unterschiedliche Positionen gibt, muss man sehen, inwieweit das Gericht entscheidet. Ich bedauere es immer, dass wir solche Fragen dem Gericht vorlegen und es nicht hier ausdiskutieren können. Wir hätten gern ausführlich diskutiert, aber nicht mal den Mut hatten Sie, weder SPD noch CDU. Sie, Herr Innenminister, haben auch dem Ausschuss befohlen, unsere Änderungsanträge dazu nicht entsprechend ausführlich zu diskutieren.


Herr Fiedler hat es heute auch nicht getan, als Begründung zu unseren Änderungsanträgen, deswegen will ich das noch einmal kurz darlegen. Wir machen zwei Änderungsanträge. Der eine betrifft also den § 13, das ist die zu bildende Gemeinde Südeichsfeld. Nach uns vorliegenden Informationen haben alle dort beteiligten Gemeinden Gemeinderatsbeschlüsse gefasst, wo drinstand: „vorläufiger Name Südeichsfeld“. Dann kam die Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises und hat gesagt, das wollen wir nicht, ihr müsst endgültig beschließen. Aufgrund auch der zeitlichen Abläufe haben das die Gemeinden getan, aber zwei beteiligte Ortsteile gehören auch kulturpolitisch nicht zum Eichsfeld und haben deshalb Bedenken. Wir schlagen ein Verfahren vor, das es schon 1993/94 gab im Zusammenhang mit Gemeindeneugliederungen und Neugliederungen der Landkreise, dass wir sagen, wir legen einen vorläufigen Namen fest und den endgültigen Namen macht das neugewählte Gremium, nämlich der Gemeinderat und wenn der Gemeinderat zuständig ist, legen wir das auch in die Hände der Bürger. Wenn sie es wollen, können die Bürgerinnen und Bürger dann über ein Bürgerbegehren auch eine entsprechende Entscheidung herbeiführen. Da wurde im Ausschuss so ein bisschen ein Szenario entwickelt, das würde zusätzliche Kosten verursachen, weil möglicherweise Geschäftsbriefe geändert werden, Visitenkarten und dergleichen. Solche Erfahrungen gab es 1993/94 nicht, solche Hinweise, also insofern sehen wir das ein bisschen als eine Schutzbehauptung an, weil inhaltliche Argumente da nicht mehr ziehen. Gleichzeitig wollen wir die Vermögensauseinandersetzungen der Verwaltungsgemeinschaft Hildebrandshausen/Lengenfeld eineindeutig geregelt haben. Bekanntlich gibt es eine Mitgliedsgemeinde dieser Verwaltungsgemeinschaft, die nicht mit in die neue Landgemeinde wechselt, da muss es zwingend so eine Vermögensauseinandersetzung geben. Da hat zwar die Landesregierung darauf verwiesen, das wäre im Gesetz etwas verklausuliert formuliert, das reicht uns nicht.


Zweitens schlagen wir vor, dass die Bürgermeisterwahl in den Gemeinden, die jetzt neu gebildet werden, auch am 22. April stattfinden. Zwischenzeitlich ist im Staatsanzeiger veröffentlicht der 22. April als Wahltermin und es macht einfach nur Sinn dann zu sagen, da finden auch die Bürgermeisterwahlen statt. Das ist kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung oder dergleichen und liegt auch noch außerhalb der ursprünglichen Dreimonatsfrist. Eigentlich müssen ja innerhalb von 3 Monaten Neuwahlen stattfinden. Im Gesetzentwurf steht ja der 30.06. als Endtermin fest und wir konkretisieren das nur. Es gibt eigentlich keinen vernünftigen Grund, wenn Sie das ablehnen, könnte tatsächlich die Situation entstehen, dass innerhalb kürzester Zeit in den neu zu bildenden Gemeinden zweimal zu wählen ist, nämlich einmal der Bürgermeister, Gemeinderat, einmal der Landrat. Das muss nicht sein, wir wollen nicht noch einen Vorschub leisten zur Politikverdrossenheit, zur Wahlverdrossenheit und die Wahlbeteiligung weiter drücken. Wenn solche Wahlen gebündelt werden, dann hat sich immer gezeigt, dass das dann auch positive Auswirkungen hat auf die Wahlbeteiligung. Das dürfte im Interesse aller hier beteiligten Fraktionen und auch der Landesregierung sein.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beantragen, Frau Präsidentin, dass über unsere Änderungsanträge in den Punkten 1 und 2 getrennt abgestimmt wird, weil es zwei unterschiedliche Regelungssachverhalte sind. Wir haben Verständnis, dass sich der eine oder andere Abgeordnete auch unterschiedlich zu den einzelnen Änderungsanträgen positioniert. Sollten unsere Änderungsanträge Eingang in den Gesetzentwurf finden, könnten wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Finden unsere Änderungsanträge keinen Eingang, werden wir uns enthalten, auch hinsichtlich der von mir geäußerten verfassungsrechtlichen Probleme oder Spannungsfelder, was die Neuregelung im Finanzausgleichsgesetz in Bezug auf den Rechtsanspruch für die Fusionsprämie betrifft.


Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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