Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 hier: §§ 5, 8, 13 und 16 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/2990
Danke, Herr Präsident. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anmerkung des Innenministers hat mich veranlasst, noch einmal hier ans Pult zu treten. Herr Innenminister, schon in der Vergangenheit haben Sie immer wieder eine latente Respektlosigkeit gegenüber Abgeordneten hier an den Tag gelegt,
(Beifall DIE LINKE)
mit Ihren Eingangsanmerkungen erneut. Sie hätten auch etwas dagegen, wenn ich immer wieder betonen würde, dass Sie einer Berufsgruppe angehören, deren Leben im Wesentlichen in Loseblattsammlungen stattfindet, und alles, was dort nicht geregelt ist, findet für Sie nicht statt. Das würden Sie auch als ungehörig empfinden.
(Beifall DIE LINKE)
Deswegen mache ich das ja nicht. Wenn ich hier anmerke, dass bei einer Formulierung in einem Entschließungsantrag, die lautet „laufende und künftige Maßnahmen“, sich die Frage stellt, ob es sich hier noch um eine laufende Maßnahme handelt oder nicht, dass es eine zulässige Frage ist, da sollten Sie nicht zu leicht darüber hinweggehen und behaupten, wir wüssten nicht, über was wir entscheiden.
(Beifall DIE LINKE, FDP)
Das ist diese latente Respektlosigkeit. Wir haben ja noch genügend Gelegenheit, das gemeinsam zu trainieren. Ich gestehe ja, dass ich mich manchmal da auch in einer Grauzone befinde.
(Heiterkeit CDU)
Gegebenenfalls bilden wir eine Selbsthilfegruppe. Das kann ich Ihnen noch anbieten. Herr Poppenhäger kann sie ja moderieren oder so.
Noch eine inhaltliche Anmerkung zu Herrn Fiedler, weil er sich hier an die Öffentlichkeit gewandt hat mit diesem Finanzierungsmodell. Das war ja so ein einmaliger Vorgang. Klar, der Innenminister hat jetzt recht, aufgrund der jetzigen Rechtslage handelt die Landesregierung gesetzmäßig, aber wie diese jetzige Rechtslage
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Immer nach der gültigen Rechtslage.)
zustande gekommen ist und ob sie Bestand hat bei einer verfassungsrechtlichen Überprüfung, das bleibt abzuwarten. Was ist geschehen? Bis zum 16. November bestand kein Rechtsanspruch auf die die sogenannte Fusionsprämie, sondern da stand immer „nach Maßgabe des Landeshaushaltes“. Jetzt ist die Landesregierung in eine Situation gekommen, dass sie hier einen Landeshaushalt vorgelegt hat und hat verabschieden lassen, woraus hervorkommt, das Geld reicht nicht und es sind die Voraussetzungen für einen Nachtragshaushalt gegeben. In einem solchen Fall sucht sie einen Weg, wie sie die Haushaltskompetenz des Landtags umgehen kann, indem Sie nämlich das Finanzausgleichsgesetz geändert haben und aus der Fusionsprämie ohne Rechtsanspruch eine Fusionsprämie mit Rechtsanspruch gemacht haben, aber zeitlich befristet. Das haben wir am 16. November mit der Stichtagsregelung 15. November beschlossen, ohne dass die Beteiligten überhaupt eine Chance hatten, sich darauf einzurichten. Das wird noch einmal zu überprüfen sein. Das ist aber Sache der Gemeinden, das zu überprüfen, weil die sind in ihren Rechten. Wir haben unsere Kritik daran geäußert, aber ich halte es für wichtig, hier noch mal darzustellen, dass es auch sehr fragwürdig ist, dass die Landesregierung hier mit der Mehrheit eine gesetzliche Regelung schafft, die ganz massiv in die Haushaltskompetenz des Landtags eingreift. Das sollte nicht Grundsatz des Handelns der Landesregierung sein, sondern Sie sollten respektieren, dass der Landtag der Haushaltsgesetzgeber ist. Wir haben hohes Verständnis dafür, dass man bei einem Haushalt nicht alles richtig prognostizieren kann und wenn eben eine Situation eintritt, dass Gelder an einer gewissen Stelle über eine gewisse Grenze hinaus notwendig sind, dann gehört es sich, dass ein Nachtragshaushalt vorgelegt wird. Da sollten Sie ja hohes Vertrauen haben, aber offenbar hatten Sie dieses nicht mal in Ihrer eigenen Koalition, deswegen haben Sie diesen von mir jetzt kritisierten Weg gewählt. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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