Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 hier: §§ 5, 8, 13 und 16 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/2990
Ich kann nicht singen. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute eine weitere Premiere, weil das Haus ein so chaotisches Gesetzgebungsverfahren wie heute noch nicht erlebt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es kann noch viel folgen, aber erst einmal, wenn ich die Vergangenheit betrachte, ist das heute schon eine Premiere und es ist gar nicht lustig. Denn was hier geschieht, hat mit einer verantwortungsvollen Politik, die auf Zukunft gerichtet ist, nichts zu tun. Unbestritten hat die SPD mit ihren Bedenken, was raumordnerische und landesplanerische Aspekte bei Gemeindeneugliederungsmaßnahmen angeht, recht. Aber die SPD muss sich vorhalten lassen, dass Sie diese Bedenken zu einem Zeitpunkt äußern, wo die Prozesse in den Gemeinden schon abgeschlossen waren. Man kann nicht die Gemeinden losschicken und sagen, ihr habt nur den Rahmen der Thüringer Kommunalordnung und ihr könnt Euch freiwillig finden und am Ende sagt man, aber wir haben eigentlich ganz andere Vorstellungen.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist ein Umgang mit Kommunen und mit Bürgerinnen und Bürgern, der gehört sich einfach nicht und führt tatsächlich nicht nur zu Irritationen, sondern zu Frust und zu Verärgerung und ich kann verstehen, dass dann also die Betroffenen vor Ort nicht mehr nachvollziehen können, was überhaupt in diesem Hause geschieht und von Berechenbarkeit von Politik ganz zu schweigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns als LINKE ist die freiwillige Gemeindeneugliederung immer der Idealfall, wenn sich Gemeinden freiwillig zusammenfinden, um ihre Leistungskraft zu stärken. Aber auch für uns steht natürlich fest, dass Freiwilligkeit dort auf ihre Grenzen stößt, wo landesplanerische oder raumordnerische Aspekte nicht beachtet werden oder wo Dritte, nicht Beteiligte möglicherweise in ihrer Entwicklung gehemmt werden. Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen. Deshalb brauchen wir Leitlinien für diese Gemeindeneugliederung. Wir als LINKE fordern das seit Jahren ein, dass auch im Rahmen der Freiwilligkeit wir den Gemeinden vorgeben müssen, wohin die Entwicklung gehen soll. Nur dann kann es funktionieren.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ihr habt immer noch nicht begriffen, was Freiwilligkeit ist.)
Gestern hat die Koalition einen Entschließungsantrag schon im Zusammenhang mit dem Haushalt vorgelegt, der solche Leitlinien ganz grob definiert. Wir haben diesen Entschließungsantrag gestern mitgetragen, weil 90 Prozent dessen, was Sie festgeschrieben haben, unseren Vorstellungen entspricht. Hierzu hatten wir schon Gesetzgebungsverfahren in diesem Hause, da waren es insbesondere CDU und SPD, die diese Gesetze alle rundherum abgelehnt haben. Insofern haben Sie einen Erkenntnisgewinn. Für uns ist der politische Irrtum nicht fremd. Sie tun sich immer noch schwer damit, politische Fehlentscheidungen einzugestehen. Ihre Blockadehaltung in den letzten Jahren, war ein derartiger politischer Fehler und es wird Jahre dauern, bestimmte Entwicklungen wieder zu korrigieren. Mit den heutigen Maßnahmen werden Konfliktherde geschaffen, die möglicherweise noch Jahre hinweg wirken.
Trotzdem sagen wir, die Gemeinden haben ein Anrecht darauf, dass ihr Wille akzeptiert wird. Es gab umfangreiche Bürgerbeteiligungen, auch das ist zu berücksichtigen, wobei wir natürlich sagen, wenn man in der gesamten Region solche Bürgerbefragungen durchgeführt hätte, wäre natürlich das eine oder andere Ergebnis zustande gekommen. Aber auch das ist kein Vorwurf an die Beteiligten vor Ort, die haben einfach gemacht, was ihnen die Thüringer Kommunalordnung dort ermöglicht. Wie widersprüchlich das Agieren der Koalition ist, wird an der Tatsache deutlich, dass das Innenministerium im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zwei beantragte Maßnahmen, die sich von den jetzigen vier überhaupt nicht unterscheiden, selbst aus dem Gesetzgebungsverfahren herausgenommen haben, nämlich Schweina/Steinbach, weil das Innenministerium zu Recht gesagt hat, wir müssen auch die Stadt Bad Liebenstein in die Betrachtung mit einbeziehen und die haben sich ja jetzt gefunden, sind bei den 15 Maßnahmen dabei, die fristgerecht zum 15.11. den Antrag gestellt haben. Die Maßnahme im Landkreis Hildburghausen, Gleichamberg und Straufhain hat das Innenministerium rausgenommen, weil man gesagt hat, das ist möglicherweise hinderlich für die Entwicklung der Kreisstadt Hildburghausen. Jetzt muss doch aber die Koalition und vor allem auch der Innenminister die Frage beantworten, warum gleich gelagerte Fälle hier jetzt völlig anders behandelt werden. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier Politik nach ausschließlicher Interessenlage getätigt wird. Das kann auch nicht gut sein, denn das stärkt nicht das Vertrauen der Betroffenen vor Ort in die Landespolitik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Fiedler hat ja den Wert der Anhörung hier noch einmal in den Mittelpunkt seiner Ausführungen gestellt, dass es umfangreiche Anhörungen gibt und dass das im Innenausschuss dann alles sachgerecht behandelt wird. Herr Fiedler, mein Eindruck ist da ein ganz anderer. Viele Anhörungen sind nur formal und es bewegt sich überhaupt nichts.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich werde dann noch mal bei den vier Einzelfällen darauf abstellen. Was noch zu klären wäre bei Ihrem Entschließungsantrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, ab wann denn dieses Leitbild zur Wirkung kommen soll. Ich darf da zitieren, auf der ersten Seite steht, alles was Herr Fiedler auch vorgetragen hat, „gilt für laufende und künftige Verfahren“.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ja, Sie müssen das unterscheiden.)
Wenn ich das ganz eng betrachte, sind wir heute in einem laufenden Verfahren. Gilt jetzt das, was Sie gestern beschlossen haben, nun schon für heute? Da müssten Sie den Gesetzentwurf zurückziehen. Gilt es für die 15 Maßnahmen, die jetzt beim Land beantragt sind, oder gelten sie tatsächlich erst für Dinge, die danach vonstatten gehen? Da bitten wir wirklich um Aufklärung, weil auch wir gefragt werden und wir haben ja zugestimmt. Wir gehen davon aus, dass zumindest für die 15 laufenden Verfahren diese Kriterien zur Anwendung kommen, zumindest dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da streiten sich schon wieder die beiden und Sie erfüllen ja nicht mal die Kriterien eines Steuersparmodells geschweige denn also irgendwie was mit Ehe zu tun hat.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sie müssen unterscheiden zwischen Maßstäben und Anforderungen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt zu den Einzelfällen. Zunächst geht es um Teichwolframsdorf und Mohlsdorf. Ich darf noch in Erinnerung bringen, die sind ja jetzt in der Verwaltung oder werden erfüllt von Berka, wir lassen also einen Problemfall zurück, nämlich die Stadt Berka. Knapp über 3.000 Einwohner und wir wissen nicht, was perspektivisch mit der Stadt Berka wird. Ein ähnliches Problem hatten wir, als damals die CDU in der Alleinregierung, die Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig aufgelöst hat und die Stadt Brotterode zurückgelassen hat mit damals 3.056 Einwohnern. Nach wenigen Jahren, nämlich jetzt, musste die Stadt Brotterode erneut neu gegliedert werden und die Bürgerinnen und Bürger sind also verunsichert, weil sie nicht wissen, war es das jetzt. Jetzt schaffen Sie da einen weiteren Fall. Die Gemeinden Teichwolframsdorf und Mohlsdorf haben in der jüngsten Gemeinderatsitzung beschlossen, dass der Bereich Standesamt durch die Stadt Greiz erfüllt wird.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was ist denn da dabei?)
Ja, das war bisher in Berka. Aber Sie wollen sich ja zusammenschließen, um sich vor Greiz zu schützen. Es sind chaotische Verhältnisse. Mohlsdorf und Teichwolframsdorf haben keine Gemeindeverwaltung. Jetzt wird in Mohlsdorf eine neue Gemeindeverwaltung errichtet im Rahmen der Dorferneuerung. Also das Land fördert das auch noch, fördert das noch. In Berka steht ein Verwaltungszentrum, das für die gesamte Region reicht. Das heißt, wir schmeißen auch mit Geld um uns und gestern haben wir den ganzen Tag darüber geredet, wie angespannt die Finanzsituation ist.
(Beifall DIE LINKE)
Und da muss ich noch einmal sagen, ich kann denen vor Ort da erst mal nur bedingt einen Vorwurf machen, weil alle Landesbehörden zuschauen und, wie gesagt, über die Dorferneuerung fördern wir dann auch noch derartige Entwicklungen. Also, da fehlt mir persönlich ein bisschen das Verständnis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur geplanten Neugliederung Ilfeld/Niedersachswerfen, also bei Nordhausen, da haben wir ja gestern einen Brief bekommen, die wollen einen neuen Namen, da darf ich daran erinnern, als wir im Fall der Neugliederung Südeichsfeld die Problematik Gemeindebezeichnung thematisiert haben, da wurde gesagt, da bewegt sich gar nichts. Was beantragt ist, ist beantragt. Jetzt bekommen wir einen Tag vor der Beschlussfassung ein Schreiben und jetzt ändern wir mal so den Namen und es stellt sich da die Frage - die Frage müsste der Ausschussvorsitzende des Innenausschusses beantworten -, was dann mit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses wird, weil in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses steht jetzt etwas anderes. Es geht zwar nur um den Namen, aber da wird auch wieder deutlich, dass insbesondere die CDU zu gleichen Sachverhalten immer völlig unterschiedlich entscheidet, nämlich so, wie es gerade in den Kram und die politische Zielstellung passt. Ich sage noch einmal, mit Verlässlichkeit hat das alles nichts zu tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten Übrigens dort - um auf das von Herrn Fiedler einzugehen, was Anhörungen betrifft - 105 Stellungnahmen im Rahmen der Anhörungen, davon 98 ablehnende. Jetzt könnte man sagen, alle die, die damit einverstanden sind, äußern sich nicht. Aber wenn Sie natürlich die Anhörungen so hoch hängen, stellt sich die Frage: Wenn über 90 Prozent ablehnende Stellungnahmen vorliegen und wir reagieren darauf überhaupt nicht, was dann Anhörungen überhaupt für einen Wert haben?
Der dritte Fall, das ist diese größere Verwaltungsgemeinschaft im Süden, Schmalkalden-Meiningen, also Bauerbach und Grabfeld und Dolmar-Salzbrücke. Dort darf ich darauf verweisen, dass heute der Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, Herr Luther, er ist CDU-Mitglied, sich vehement gegen diese Maßnahme ausgesprochen hat. Er hat erhebliche Bedenken insbesondere aus raumordnerischer Sicht. Seine eigene Partei reagiert darauf nicht. Selbst Herr Fiedler hat ja jetzt Zweifel und Bedenken geäußert. Aber trotzdem macht er „Augen zu und durch“ nach der Devise „Koste es, was es wolle“. Da hat sich manches verfestigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Maßnahmen Effelder-Rauenstein, Mengersgereuth-Hämmern verweisen wir nur darauf, dass wir auch die Entwicklungspotenziale der Stadt Schalkau nicht aus dem Blick verlieren dürfen. Da tut sich ein neuer Problemfall auf. Sonneberg hat sich dazu geäußert. Es gab 21 Stellungnahmen, darunter 6 Ablehnungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Fraktion wird sich hier bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten, und zwar deshalb, weil wir noch einmal sagen, die inhaltlichen Bedenken, die viel zu spät von der SPD geäußert wurden, teilen wir. Andererseits, auch darauf habe ich schon verwiesen, haben die Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines von uns definierten gesetzlichen Korridors gehandelt. Für uns ist Bürgerbeteiligung ein hohes Gut. Wir befürchten, wenn wir in dieser Art und Weise den Bürgerwillen nicht berücksichtigen, dass das zu weiterer Politikverdrossenheit und Rückzug der Bürgerinnen und Bürger von politischen Entscheidungen führt. Da wollen wir keinen Vorschub leisten. Deshalb unsere Enthaltung. Wir verweisen aber darauf, dass wir davon überzeugt, dass wir uns mit diesen vier Fällen in der nächsten Zukunft erneut beschäftigen müssen. Die Spannungsfelder zwischen den städtischen Zentren und dem ländlichen Umland hier noch einmal zugespitzt werden. Es kann weder für die kommunalen Amtsträger noch für die Bürgerinnen und Bürger, noch für das Land von Interesse sein. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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