Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mittelstandsfördergesetz) 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2302 -
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will aus der Debatte heraus doch noch ein paar Anmerkungen machen. Es ist selbstverständlich, auch von meiner Seite aus wünsche ich unserem Kollegen Gerhard Günther alles Gute, es ist hier mehrfach gesagt worden und das sehe ich genauso. Ich will an der Stelle einmal gar nicht auf seine Arbeit im Zusammenhang nur mit dem Vergabegesetz eingehen, aber ich will - Herr Heym, das würde ich auch Ihnen gern noch einmal sagen, weil wir in der letzten Debatte darüber einmal gesprochen haben - schon sagen, dass wir zu diesen wie zu anderen Fragen im Wirtschaftsausschuss mittlerweile ein sehr sachliches, oft natürlich logischerweise kontroverses, aber, denke ich, gutes und vernünftiges Arbeiten haben. Das ist meiner Meinung nach auch solchen Mitgliedern des Ausschusses wie Herrn Günther sehr zuzuschreiben. Das möchte ich an der Stelle noch einmal deutlich sagen.
Herr Minister, ich schätze Sie, das kann ich so zurückgeben. Ich schätze auch viele Ihrer Positionen, naturgemäß selbstverständlich nicht alle. Ich will noch einmal eingehen auf diese Frage mit dem Europarecht. Sicherlich haben wir eine Differenz in den Fragen, dass wir sagen, dieses Europarecht ermöglicht mehr nationalen Spielraum als Sie das im Augenblick sehen. Ich bin auch gern bereit, darüber weiter zu debattieren. Nur ist natürlich die Frage auch immer eine im politischen Raum. Diese Tatsachen sind seit 2009 bekannt. Da, verehrter Kollege Wolfgang Lemb - ich habe vorhin weniger auf Positionen der SPD abgehoben in meiner Rede - muss ich schon noch einmal sagen, mit dem, was ich heute sage, muss ich morgen tun. Auch Sie haben das sinngemäß gesagt. Fakt ist eben, Ihr Spitzenkandidat in der Landtagswahl hat noch im Herbst ganz deutlich gesagt, dass „er ein Thüringer Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge auf den Weg bringen soll“. Ich zitiere weiter: „Damit soll für öffentliche Aufträge ein eigener Mindestlohn als eine Schutzgrenze gelten.“ Und noch weiter: „Wir beginnen bei öffentlichen Aufträgen und wollen Vorbild für alle Wirtschaftsbereiche sein, auf existenzsichernde Löhne zu achten.“ Dazu muss ich sagen, entweder hatte europarechtliche Regelungen betreffend der heutige Herr Minister Matschie damals eine ganz andere Sicht der Dinge oder die Frage war mehr eine propagandistische Angelegenheit.
Ich sage das deshalb immer wieder, weil das wie dargelegt mit dem Grundproblem zu tun hat, was sagen wir heute und was realisieren wir morgen in der Politik. Unsere Auffassung ist - da können wir uns gern weiter streiten -, die Möglichkeiten wären weitergehende, auch im Sinne dieser Ausführungen von Christoph Matschie aus dem Herbst 2009, gewesen. Ich sage noch mal: Wir werden nicht gegen diesen Gesetzentwurf stimmen, weil wir in vieler Hinsicht der Auffassung sind, dass er in die richtige Richtung geht. Aber eine politische Debatte muss auch weiter erkennbar sein in diesem Land. Unsere Zielstellung ist, eine weitergehende Regelung zu finden.
(Beifall DIE LINKE)
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