Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz)
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2302 -
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ja seit geraumer Zeit im Plenum und im Ausschuss die Beratung zu einem Thüringer Vergabegesetz und ich will ja jetzt nicht darauf eingehen, dass wir diese Thematik als Fraktion DIE LINKE schon wiederholt in der zurückliegenden Legislaturperiode immer hier wieder im Landtag zur Debatte gestellt haben und dass wir nun unter großem Zeitdruck vor der Verabschiedung eines solchen Gesetzes im Landtag stehen. Aber erwähnen will ich das an der Stelle schon, weil das natürlich sehr viel auch mit der Vorlage zu tun hat, die die Koalitionsfraktionen heute hier unter dem Stichwort Mittelstandsfördergesetz eingebracht haben. Da will ich schon auch noch einmal sagen, ja, auch diese Fragen drängen, ich werde mich zwar im Verlaufe meiner Ausführungen noch einmal ein Stück mit der Art von Zeitdruck auseinandersetzen, die jetzt durch das ganze Verfahren erzeugt wurde. Aber auch hier will ich noch einmal sagen, inhaltlich können wir in vielen Punkten diesem Anliegen beipflichten. Wir haben schon am 28.01.2010 diese Problematik noch mal in einer Anfrage hier im Hause entsprechend thematisiert. Wir wissen noch aus der zurückliegenden Wahlperiode, dass Herr Reinholz im April 2009 zeitnah Vorschläge für eine Novellierung des Gesetzes erarbeiten wollte. Seit dem ist also auch sehr viel Zeit ins Land gegangen. Dann haben wir zwischendurch, das hat Herr Staatssekretär Staschewski seinerzeit hier ausgeführt, das Vorhaben der Koalitionsfraktionen zum Vergabegesetz gehabt und dort gab es dann immer wieder die Aussage, dass Mittelstandsförderung aber separat betrachtet werden müsse. Wir hatten dann die Situation, dass ein Mittelstandsförderprogramm für 2010 angekündigt wurde, um zu novellieren. Was ich ganz einfach sagen will, meine Damen und Herren, wenn es auch mittlerweile viele inhaltliche Übereinstimmungen gibt, dieses ganze Hickhack im Umgang mit Mittelstandsförderung und Vergabegesetzgebung, was die Koalitionsfraktionen bisher insgesamt hier vorgeführt haben, ist diesem Land und der Lösung der Probleme überhaupt nicht dienlich, meine Damen und Herren. Das ist auch an der Stelle wieder deutlich, dass wir jetzt eine Lage haben, wo wir Mittelstandsförderung wieder auskoppeln aus dem Vergabegesetz - eine Sache, die wir völlig richtig finden.
Wir haben schon im Vorfeld der Gesetzesberatung deutlich gemacht, dass wir das für eine Vermischung halten, die äußerst unglücklich ist. Nun ist man zu der Erkenntnis gekommen, nachdem auch bei der Anhörung zahlreiche Verbände deutlich gemacht haben, unter anderem natürlich auch die Vertreter der mittelständischen Wirtschaft und der Kammern, dass wir eine Verquickung zwischen Vergabegesetz und Mittelstandsförderung eher kritisch betrachten müssen, meine Damen und Herren. Aber das wäre in dieser Folge nicht notwendig gewesen, das hätten wir alles einfacher bekommen können.
Ich weiß auch nicht, warum damals die CDU-Fraktion - darauf werden wir ja in der Debatte vielleicht noch ein bisschen eingehen können - so darauf bestanden hat, die Fragen der Mittelstandsförderung unbedingt in das Vergabegesetz zu packen, meine Damen und Herren. Ich will ganz einfach sagen, mir ist das schon so aufgefallen und meine Einschätzung war damals eigentlich schon, dass wir im Fraktionspoker ein Stück weit Gesichtswahrung der CDU-Fraktion durchsetzen mussten und dass wir dann die Sache erst mal reingepackt haben und heute nehmen wir sie dann letzen Endes wieder raus. Aber da sage ich Ihnen, das ist nicht verantwortliche Politik, sondern das ist dann parteipolitisches Hickhack
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
vor den Interessen des Landes und der Wirtschaft. Das müssen Sie sich, meine Damen und Herren, schon an dieser Stelle sagen lassen. Der Frage einer separaten Regelung und einer eingehenden Debatte über diese Fragen der Mittelstandsförderung stimmen wir zu, wenngleich wir natürlich sagen, hier müssen auch weitere inhaltliche Punkte mitdebattiert werden, die sehr wichtig sind. Einige will ich vor allen Dingen mal unter dem Gesichtspunkt Kleinstunternehmen nennen, meine Damen und Herren. Hier geht es uns auch um Fragen, die Mittelstandsförderung tangieren, aber in wichtigen Bereichen, z.B. die Novellierung des Krankenversicherungsrechts für Kleinstunternehmer dahin gehend, dass das tatsächliche monatliche Einkommen zur Berechnung in Ansatz gebracht wird und nicht, wie bislang, ein fiktiver Betrag, meine Damen und Herren. Gleichzeitig sollte die Bemessungsgrenze für die Berechnung der Beiträge grundsätzlich überarbeitet werden. Ich glaube, auch im Zusammenhang insbesondere für Kleinstunternehmen, besonders wichtig ist die Wiedereinführung des Wahlrechts zur Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung und Festsetzung einer Übergangsfrist für Unternehmer, also die freiwillige Einzahlung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Das ist eine Frage, die müssen wir hier mit debattieren. Eine Diskussion, die wir in den zurückliegenden Jahren oft hatten, die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern und Verbänden, muss zumindest hinterfragt werden, um gegebenenfalls wenigstens eine Bindung an die Betriebsgröße feststellen zu können. Das sind keine theoretischen Fragen, meine Damen und Herren, sondern das sind für insbesondere Kleinstunternehmen ganz zentrale Fragen der Existenz ihrer Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze.
Wenn ich bei der Frage der Pflichtmitgliedschaft in Kammern und Verbänden bin, meine Damen und Herren, dann möchte ich hier unsererseits die Frage schon mal etwas generalisierender stellen: Wenn wir die verschiedenen Debatten wie jetzt auch wieder in den Anhörungen zum Vergabegesetz hatten, dann, glaube ich, ist es auch an der Zeit, dass wir im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Mittelstand, von Handwerk, von Kleinstunternehmen in diesem Land überhaupt mal ein Stück weit unsere Kammerlandschaft hinterfragen und dass wir vielleicht mal eine Debatte in diesem Land führen, die auch damit zu tun hat, wie wir die Tätigkeit von Kammern unter dem Gesichtspunkt ihrer Selbstverwaltung mit mehr Effektivität, mit mehr Transparenz und mit mehr wirtschaftlicher Zielführung gestalten können. Auch das gehört zu den Fragen, die wir wirtschaftspolitisch aufwerfen möchten, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
Darüber hinaus plädieren wir dafür, dass die im Gesetz geforderte Berichtspflicht der Landesregierung über die Situation und die Lage der mittelständischen Wirtschaft mindestens in zweijährigen statt in fünfjährigen Abständen erfolgt, meine Damen und Herren. In einer Zeit, in der gerade auch wirtschaftspolitische Prozesse, Prozesse der Entwicklung der Förderlandschaft und andere Dinge sehr schnelllebig sind und sehr durchgreifenden Veränderungen in kurzen Zeiten oft unterliegen, können wir nicht sagen, wir holen das alle fünf Jahre nur auf den Tisch. Da will ich auch ganz deutlich sagen, die Frage, die wir dann heute später noch bei dem Tagesordnungspunkt Mittelstandsförderbericht erörtern werden, macht das auch ganz besonders deutlich, dass es nicht angehen kann, dass wir uns vor allen Dingen mit veralteten Daten, mit Dingen, die zum Teil Jahre zurückliegen, was die Bewertung und Analyse zur Mittelstandsförderung betrifft, hier in diesem Haus befassen können, sondern dass wir hier auf mehr Aktualität und präzisere Analyse angewiesen sind, um auch entsprechende Schlussfolgerungen daraus treffen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass gerade die Frage der aktuellen Anpassung an konkrete Bedingungen eines unserer zentralen Anliegen sein muss. Im Rahmen der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf, was die Mittelstandsförderung betrifft, sehen wir eine ganze Reihe von weiteren Änderungsanforderungen. Lassen Sie uns gemeinsam, auch vor allen Dingen wiederum mit den Betroffenen, darüber diskutieren, wie wir den Thüringer Mittelstand sinnvoller fördern können in der Zukunft. Allerdings, das will ich hier auch sagen, plädieren wir dafür, dass die Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf für ein Thüringer Mittelstandsfördergesetz nicht, wie bisher vorgesehen, einfach gemeinsam mit den Beratungen zum Vergabegesetz und der Anhörung erfolgen sollte. Da muss ich Ihnen auch ganz deutlich sagen, wir sehen das eher dann vielleicht als ein Problem, hier noch auf viele zusätzliche Fragen zu stoßen, die dann eventuell die Frage Vergabegesetz auch noch mal verzögern könnten. Sie alle wissen, meine Damen und Herren, dass wir uns eine Verzögerung in diesem Bereich auf gar keinen Fall erlauben können vor dem Datum 1. Mai und Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wir sind schon am Ende der Fahnenstange angekommen. Wie gesagt, mein Ausgangspunkt war, dass wir lange Zeit zur Mittelstandsförderung und der Novellierung der Gesetzgebung schon Vorschläge hier unterbreitet haben. Unser Vorschlag war von Anfang an, die Sache nicht mit dem Vergabegesetz zu vermischen. Vielleicht, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, können Sie sich, was die gemeinsame Behandlung und unseren Vorschlag, das nicht einfach parallel durchzuführen, betrifft, zunächst viel stärker noch auf das Vergabegesetz konzentrieren und dem etwas zeitnaher folgen, als Sie das mit unseren anderen Vorschlägen getan haben, die letzten Endes Jahre gebraucht haben, bis sie hier im Parlament vorlagen. Dann hätten wir eine sachdienliche Debatte. Ich bedanke mich recht herzlich.
(Beifall DIE LINKE)
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