Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mittelstandsfördergesetz) 1/2

RedenDieter HausoldWirtschaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2302 -


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Weber, ob wir wirklich eine Sternstunde heute hier erleben in den genannten Punkten, das möchte ich doch aus meiner Sicht zumindest relativieren. Was ich sagen will: Ja, wir haben insgesamt heute zur Beschlussfassung Papiere, Gesetzentwürfe vorliegen, die sich allesamt in eine richtige Richtung bewegen, aus unserer Sicht aber, was die Entwürfe der Regierungskoalition oder Landesregierung betreffen, immer noch nicht weit genug. In einigen Fragen ist es wirklich so, dass wir dem nicht ohne Vorbehalte zustimmen können. Darauf werde ich noch kommen.


Es ist richtig, der Herr Weber hat das aus dem Ausschuss berichtet, nach eineinhalb Jahren parlamentarischen Beratens setzen wir heute den Schlusspunkt in den Fragen Vergabegesetz. Da ist noch einmal notwendig, dass wir ein paar Bemerkungen verlieren zum ganzen Hergang. Erfreulich war, dass sich die Koalitionsfraktionen auch im Koalitionsvertrag - wenn auch ein Stück weit durchaus vage - im Jahr 2009 auf die Fahnen geschrieben haben, in Thüringen ein modernes Vergaberecht auf den Weg zu bringen. Ich will gar nicht darauf eingehen, dass wir das alles - wir haben das schon mehrfach hier beraten - schon Jahre vorher in der zurückliegenden Legislaturperiode erörtert haben, dass wir immer wieder auf die Notwendigkeit als Fraktion DIE LINKE aufmerksam gemacht haben, dass es aber erst des Wahlkampfs des Jahres 2009 bedurfte, dass eine Landesregierung in dieser Richtung aktiv wird.


Die Voraussetzungen dafür waren lange gegeben und haben sich noch verstärkt in diesem Zeitraum. Denn mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/18/EG durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 24. April 2009 hat die Bundesregierung rechtliche Grundlagen dafür geschaffen, dass öffentliche Einrichtungen soziale Umweltstandards in ihren Kriterienkatalog für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen aufnehmen können. Das ist natürlich eine Kann-Bestimmung, meine Damen und Herren, aber gerade deshalb ist es wichtig, dass auch der Thüringer Gesetzgeber - dieser Landtag - ein solches Gesetz mit entsprechenden Richtlinien für Thüringen verabschiedet. Insofern ist das wirklich überfällig.


Im Bereich der untersten Absicherung, das wird auch klargestellt, kann der Staat tatsächlich als öffentlicher Auftraggeber ebenso den Markt beeinflussen wie im Bereich der Tariflöhne. Öffentliche Investitionen und Beschaffungen sind eine durchaus relevante Größe, das - und das muss man immer wieder verdeutlichen - bei unserer Gesamtsituation, bei der Haushaltssituation, bei der wirtschaftlichen Situation und den Kommunen, bei der wirtschaftlichen Situation in unserem Land, bei der Unternehmensstruktur, die wir hier in Thüringen vorfinden. Wie diese Nachfrage nun konditioniert ist, bleibt den gesetzlichen Regelungen über das Vergaberecht vorbehalten und es geht schon darum und deshalb ist dieses Vergaberecht - und das sage ich insbesondere immer wieder den Kritikern - eine wirtschaftlich enorm wichtige Komponente für unser Land, weil es darum geht, Nachfragestärke an positive Standards zu binden. Meine Damen und Herren, das ist eine ganz zentrale wirtschaftspolitische Frage.


(Beifall DIE LINKE)


Wir alle wissen, dass es sich letztlich bei öffentlichen Aufträgen um Steuergelder handelt. Deshalb, das sagen wir als LINKE auch deutlich, ist der Staat und sind wir insgesamt mit einem Thüringer Vergaberecht wirklich in der Verantwortung, da aber auch in der sozialen Verantwortung, aber auch in einer Verantwortung für einen fairen Wettbewerb und das Vermeiden von Lohndumping, meine Damen und Herren. Wir haben in den letzten Tagen wiederholt über die Lohnproblematik in diesem Land hier in diesem Hause debattiert und das Vergabegesetz ist ganz ursächlich damit zusammenzubringen, dass wir hier ein Instrumentarium haben, für bessere Löhne in Thüringen zu sorgen, meine Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE)


Die soziale Frage und die wirtschaftliche Frage dehnt sich weiter im Zusammenhang mit dem Vergaberecht aus. Da geht es logischerweise auch um versicherungspflichtige Beschäftigungen und damit auch um die Frage der Stabilisierung unserer Sozialsysteme im Land. Auch aus diesen Gesichtspunkten ist die Frage weit mehr als nur eine enge Frage von vergaberechtlichen Kriterien. So weit noch einmal aus meiner Sicht zu einigen Hintergründen unserer gesamten Beratung.


Ja, uns war dies schon länger wichtig. Wir haben - wie gesagt - in der zurückliegenden Wahlperiode, aber auch im November 2009 einen eigenen Entwurf für ein Vergabegesetz im Parlament zur Beratung vorgelegt, was auch heute zur Abstimmung steht. Ab diesem Zeitpunkt, das will ich eigentlich auch noch einmal an der Stelle erwähnen, zeigte die Koalition leider, dass offensichtlich Parteiräson und parteipolitische Überlegungen - wieder auch in der neuen Regierung - zumindest teilweise vor den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Unternehmen in diesem Land und letztlich natürlich vor allen Dingen auch der Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen, stehen. Denn wie anders, meine Damen und Herren, kann man sich erklären, dass wir von diesem Zeitpunkt 2009 an anderthalb Jahre gebraucht haben, bis wir heute hier zur endgültigen Beratung kommen, meine Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE)


Das laste ich aus meiner Sicht vor allen Dingen der CDU-Fraktion an. Ich komme vielleicht auf einige Dinge zurück.

Der jetzt vorliegende Entwurf enthält durchaus viele Gesichtspunkte, die auch unser Entwurf aus dem Herbst 2009 vorsieht, meine Damen und Herren. Man hätte, das will ich noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, viel schneller auf der Grundlage dieses Entwurfs zu einer Beratung und einer Entscheidung kommen können.


(Beifall DIE LINKE)


Die Ministerpräsidentin hat am Beginn der Legislaturperiode, an einigen Punkten ist dies durchaus zu erkennen, mehrfach deutlich gemacht, dass diese Landesregierung das Parlament anders mitdenken will, anders einbeziehen will in die Arbeit. Dann will ich gar nicht so weit gehen, dass man sich vielleicht hätte mal dazu überwinden können, mit Änderungsanträgen zu arbeiten und auch einem Entwurf, den hier die größte Oppositionsfraktion vorgelegt hätte, auf schnellerem Wege hätte zu Ende bringen können.

 

(Beifall DIE LINKE)


Das wäre im Interesse der Sache und im Interesse der Menschen im Land gewesen. Aber wir haben natürlich hier wieder das Alte erlebt: Weil die CDU sich nicht so ohne Weiteres von ihrer ursprünglich prinzipiell ablehnenden Haltung lösen konnte, brauchten wir Varianten, wie wir das Gesicht wahren können, wie wir denn die Bremse einlegen können. Da hatten wir wieder die alte Debatte von ihrer Seite, das sind alles vergabefremde Kriterien, obwohl längst andere Entscheidungen getroffen sind, meine Damen und Herren. Das hat diesen ganzen Prozess bis heute unverantwortlich verzögert. Das muss hier schon noch mal deutlich gesagt werden.


(Beifall DIE LINKE)


Nun kennen Sie die Abläufe, wir hatten inzwischen die Mittelstandsförderung vor allen Dingen auf Betreiben der CDU mit in dem Vergabegesetz. Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir dieses Konstrukt für wenig hilfreich und eigentlich für nicht angebracht halten. Auch da konnte aber nicht debattiert werden, da mussten Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung und vor allen Dingen auch von der CDU-Fraktion, sich erst von der Wirtschaft deutlich bei der Anhörung sagen lassen, dass dieses Vorgehen absolut kontraproduktiv und unnötig ist. Dann haben Sie sozusagen den Hattrick vollzogen. Wir haben heute demzufolge eine dritte Vorlage über ein eigenes Mittelstandsfördergesetz, wo wir übrigens schon jahrelang angemahnt haben, dass wir hier eine grundsätzliche Novelle und Neuerarbeitung brauchen. Das wäre alles nicht nötig gewesen; es hätte uns viele Stunden Beratung gespart, wenn Sie von Anfang an etwas konstruktiver, meine Damen und Herren von der CDU, und nicht nur halbherzig mit der ganzen Problematik umgegangen wären.


Nun möchte ich einige Bemerkungen zu dem jetzt vorliegenden Entwurf machen, der laut Ausschussempfehlung angenommen werden soll. Es gäbe noch eine ganze Reihe von einzelnen Fragen zu debattieren, aber da wir heute wie vereinbart die Beratung etwas stringenter führen wollen, möchte ich an dieser Stelle nur auf zwei Fragen noch mal eingehen. Zunächst möchte ich - das hatte Herr Weber schon erwähnt im Zusammenhang mit den Ausbildungsfragen - mich noch mal auf Schwellenwerte berufen. Es ist nun mal Fakt, unser Land besteht überwiegend aus kleinen und mittelständischen Unternehmen und nur ca. 9 Prozent der Firmen haben mehr als 25 Mitarbeiterinnen. Im Umkehrschluss heißt das, meine Damen und Herren, 91 Prozent der Thüringer Unternehmen, die riesige Mehrheit, beschäftigen weniger. Wenn ich dann an dem Punkt der Ausbildung aber ein Stück weit schon wieder eine Einschränkung mache, dann passiert es, dass die meisten Thüringer Unternehmen aus dieser Frage herausfallen würden. Das ist doch eine kontraproduktive Angelegenheit.


(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Nein, das ist Klasse.)


Damit haben wir doch Schwellen aufgelegt, die im Grunde genommen eine durchgreifende Wirksamkeit des Gesetzes in dieser Richtung völlig behindern, meine Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE)


Dann werde ich noch einen zweiten Punkt hier aufwerfen, das wird Sie natürlich nicht verwundern, denn das ist eine Debatte, die wir seit langer Zeit führen, es ist die Frage des Mindestlohns. Wiederum haben wir keine konkrete Formulierung und Festlegung zu einem vergabespezifischen Mindestlohn in der vorliegenden Fassung des Gesetzes der Koalition und der Landesregierung. Das ist für uns natürlich keine Position. Wir haben - ich möchte das alles gar nicht wiederholen - schon in den letzten Tagen darüber geredet, was es bedeutet, in diesem Land bessere Löhne zu haben. Wenn wir nun aber, meine Damen und Herren, bei einem Punkt, wo wir als Gesetzgeber im Bereich der öffentlichen Vergabe die Möglichkeit haben, ein deutliches Zeichen zu setzen, darauf verzichten, dann ist dieser Entwurf letzten Endes halbherzig und wird in dieser Frage den Anforderungen, die an uns im Land stehen, überhaupt nicht gerecht, meine Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE)


Ich will gar nicht im Einzelnen aufführen, dass es natürlich längst andere Erfahrungen in anderen europäischen Ländern gibt, auch aktuelle Expertisen in diesen Fragen, die deutlich zeigen, dass ein solcher Mindestlohn für uns durchaus eine Variante wäre, die wir positiv für die Entwicklung im Land nutzen könnten und insbesondere natürlich, was junge Menschen betrifft. Auch das ist bereits debattiert, denn es bleibt bei der Tatsache, wenn wir jungen Menschen die Gelegenheit geben wollen hier im Land zu leben, hier eine Perspektive zu finden, dann geht es nicht nur darum, was natürlich wichtig ist, sie gut zu bilden, sie gut auszubilden, sondern dann geht es eben auch darum, dass sie hier in Thüringen Löhne erreichen können, die ihnen ein gutes Leben mit ihren Familien in diesem Land weiterhin ermöglichen. Das Vergabegesetz - wie hier vorgelegt - verschenkt diese Chance, was das Mittel der öffentlichen Vergabe bezüglich der Lohnentwicklung betrifft, auch wirklich konsequent zu nutzen, meine Damen und Herren.


Wir haben die Frage des Mittelstandsfördergesetzes; auch hier will ich nur ganz sparsam darauf verweisen, dass die Interessen der kleinen und kleinsten Betriebe auch in diesem Gesetz eigentlich wieder außen vor bleiben. Das ist neben vielen richtigen Punkten unser Kritikpunkt. Ich will hier auch noch einmal aufwerfen, selbst das, was in diesem Gesetz positiv zu bewerten ist, bleibt natürlich in gewisser Weise Makulatur, wenn es nicht zu anderen politischen Aktivitäten ins Verhältnis gesetzt wird. Ich hatte das bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs schon einmal deutlich gemacht. Solche Fragen ggf. auch in Bundesratsinitiativen und andere Aktivitäten zu packen, wie die ganzen Fragen des Krankenversicherungsrechts, wie die Frage der Arbeitslosenversicherung, die Frage der Übergangsfristen der freiwilligen Zahlmöglichkeiten für Arbeitslosenversicherung und Ähnliches, von Klein- und Kleinstunternehmen ist eine ganz dringende Frage, die wir bei unserer Unternehmensstruktur zumindest im Kontext bei dieser Gesetzgebung sehen müssen und wobei wir gegenwärtig eben nichts dazu feststellen können.


Ich will auch noch mal aufwerfen an der Stelle die Frage der sogenannten Zwangsmitgliedschaft in den Kammern. Wir haben im Zusammenhang mit Kammern am vergangenen Mittwoch eine Debatte gehabt. Da muss ich noch einmal ganz deutlich sagen: Ja, auch in Bezug auf Klein- und Kleinstunternehmen, überhaupt auf den Mittelstand in Thüringen, und auf solche Fragen, die ich eben mit den Mitgliedschaften genannt habe, müssen wir in Zukunft weiter debattieren. Die Kammerlandschaft ist auch eine Frage, die zur politischen Disposition und Diskussion insgesamt für meine Begriffe steht, auch Ihr Agieren im öffentlichen Raum. Wir brauchen darüber eine Debatte mit den Kammern, aber wir brauchen sie für die Zukunft, wenn wir nicht eine Situation haben wollen, wo wir letzten Endes in wichtigen Fragen im Dissens politisch agieren, meine Damen und Herren. Auch deshalb möchte ich noch einmal an dieser Stelle darauf aufmerksam machen.


Wir haben einen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ja, ich sage, die Richtung können wir teilen. Wir werden dem auch zustimmen. Wir werden uns allerdings bei den Gesetzentwürfen der Landesregierung beim Mittelstandsfördergesetz - obwohl wir dort viele richtige Gesichtspunkte erkennen - enthalten. Wir sind nach wie vor der Auffassung - das wird Sie nicht überraschen -, dass unser Entwurf der weitaus tragfähigere für eine Beschlussfassung hier im Hause wäre, meine Damen und Herren. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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