Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen sinnvoll novellieren
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/6078
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir beraten heute eine Reihe von Anträgen, die sich rund um das Thema Kinderschutz bewegen, aber eben nicht den Kinderschutz im Großen und Ganzen, leider, sondern nur einen kleinen Teilaspekt. Dabei geht es insbesondere um das Vorsorgezentrum, wie das der Herr Staatssekretär gerade schon ausgeführt hat.
Wenn wir uns mit dem Vorsorgezentrum beschäftigen, wenn wir uns mit den U-Untersuchungen beschäftigen, dann müssen wir uns vielleicht noch einmal ins Gedächtnis rufen, warum wir überhaupt solche Maßnahmen ergreifen müssen bzw. wie es eigentlich zu der Debatte um das Vorsorgezentrum und um das Kinderschutzgesetz kam, denn aus den Anträgen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP spricht ja tatsächlich eine gewissen Verengung auf die Frage von Effektivität und Effizienz bei diesem Thema und wir als DIE LINKE denken, dass man Kinderschutz nicht mit den Kriterien von Effektivität und Effizienz bewerten sollte, sondern
(Beifall DIE LINKE)
dass man Kinderschutz danach bewerten sollte, dass man möglichst vielen Kindern ein möglichst großes Leid erspart.
Ich will noch einmal einige Stichpunkte nennen. Wir hatten im Jahre 2001 den Fall der kleinen Sophie, die vier Monate alt ist und die sozusagen von ihrer 27-jährigen Mutter vernachlässigt war und dann verdurstet ist. Im Jahre 2004 gab es zu Ostern den Fall den kleinen Jonny Lee in Erfurt, der von seiner Mutter und ihrem Freund zu Tode getreten wurde, 2006 unter anderem wurden zwei Babyleichen einbetoniert in Altenburg gefunden und 2007 gab es unter anderem in unmittelbarer Nähe zum Landtag ja den Fund von zwei Babyleichen in Tiefkühltruhen. Nicht zuletzt auch der Fall Kevin hat ja dazu geführt, dass man sich um das Thema Kinderschutz noch einmal wesentlich intensiver gekümmert hätte.
Diese Liste ist mit Sicherheit unvollständig und allein in Thüringen fallen mir noch fünf bis sechs weitere Beispiele ein, wo Kindesvernachlässigung und Kindstod uns bewegt haben. In diesem Sinne, denke ich, sollten wir auch die Debatte um die Frage eines Vorsorgezentrums führen und nicht so sehr um die Frage von Effektivität und Effizienz. Ich glaube, das ist in diesem Bereich tatsächlich nicht angezeigt.
Auf Bundesebene gab es eine ganze Reihe von Initiativen nach den vielen Fällen von Kindesvernächlässigung und Kindeswohlgefährdung. Nicht zuletzt auch der Fall Kevin aus Bremen hat hier noch einmal zu bundespolitischen Initiativen geführt. Ich will das ganz kurz ausführen. Beispielsweise gab es eben auf Bundesebene die Einführung des § 8 a, also der Schutzauftrag gilt bei Kindeswohlgefährdung eben nicht nur für das Jugendamt, sondern für alle Einrichtungen auf staatlicher und öffentlich geförderter Ebene. Das bedeutet eben auch, dass der Fussballverein, das bedeutet eben auch, dass der Kindergarten, das bedeutet eben auch, dass die Schule hier ganz intensiv gefordert ist. Das heißt, Lehrerinnen und Lehrer müssen qualifiziert werden, das heißt, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die in Projekten und Einrichtungen tätig sind, wurden qualifiziert und mussten sich Fortbildungen unterziehen und insgesamt hat es doch gerade in der Jugendhilfe, aber auch in der Schule eine große Bewegung gegeben und ich habe den Eindruck gehabt, dass die Debatten, die wir beispielsweise im Landesjugendhilfeausschuss zu diesem Thema geführt haben, als es darum ging, die fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses zu diesem Thema zu verabschieden und zu diskutieren, dass doch die Jugendhilfe insgesamt dort diesbezüglich sehr in Bewegung war.
Im Ergebnis wurde dann beispielsweise das Netzwerk für die frühen Hilfen etabliert, beispielsweise wurde auf Thüringer Ebene das Vorsorgezentrum beim Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz etabliert, aber beispielsweise auch Projekte wie die Familienhebammen wurden in diesem Zusammenhang etabliert in Thüringen, wobei natürlich auch da gesagt werden muss, gerade bei den Familienhebammen, dass da nicht alles in Butter ist, sondern dass es eine ganze Zeit gedauert hat, bis beispielsweise die Finanzierungsregelungen mit den Krankenkassen geklärt war, welche Leistungen der Familienhebammen bezahlen die Krankenkassen, welche Leistungen der Familienhebammen bezahlen die Jugendämter? All dies muss man, glaube ich, in dem Kontext, wenn es um Kinderschutz geht, durchaus noch einmal würdigen.
DIE LINKE, das will ich ganz am Anfang Ihnen sagen, die spricht sich natürlich für verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen aus. Für uns als DIE LINKE steht auch die Vorsorgeuntersuchung nicht zur Disposition. Die Einrichtung des Vorsorgezentrums an sich haben wir auch als Arbeitskreis
(Beifall DIE LINKE)
der LINKEN, also als Arbeitskreis Soziales, Gesundheit und Arbeit besucht, haben uns intensiv vor Ort informiert über die Arbeit. Herr Staatssekretär, Sie haben schon ausgeführt, was die Arbeit des Vorsorgezentrums ist, wie das ganze Verfahren ist. Und ja, natürlich, es ist ein bürokratisches Verfahren; es muss registriert werden, welche Kinder nehmen an den Untersuchungen teil, welche nicht und wie werden die Eltern informiert, wie werden die Jugendämter informiert. Aber ein solches Verfahren wird nicht ganz ohne Bürokratie abgehen. Ich denke, dass dieses Verfahren durchaus hinnehmbar und akzeptabel ist, wenn man sich anschaut, aus welchem Grunde wir dieses Verfahren machen. Das ist ein Einzelfall, Frau Siegesmund; auch uns haben natürlich Eltern angesprochen, auch ich habe Kontakt zu jungen Muttis und zu jungen Vätern, die finden die Tonart, die in diesen Einladungsbriefen steht, auch nicht gut. Die finden es auch nicht gut, wenn sie so angeschrieben werden, obwohl sie an einer U-Untersuchung teilgenommen haben. Aber ich denke, dass das Dinge sind, die man tatsächlich akzeptieren und hinnehmen kann.
Schwierig wird es, wenn man sich den Ton und die Tonart durchliest oder anhört, die in diesen Einladungsbriefen stecken. Aber ich glaube, dass eine Erinnerung und ein Antrag von Hilfe- und Unterstützungsangeboten durchaus sinnvoll und wichtig erscheint. In diesem Sinne kann man da, denke ich, noch einiges an Verbesserungen herbeiführen. Das ist, denke ich, notwendig und sinnvoll, aber das reicht für uns nicht aus, um das Vorsorgezentrum und die verpflichtende Vorsorgeuntersuchung irgendwie infrage zu stellen. Die U-Untersuchungen sind auch deshalb so wichtig aus unserer Sicht, weil nämlich Fachärzte diejenigen sind, die die körperliche, psychische und physische Gesundheit der Kinder begutachten und beurteilen, und sie sind diejenigen, die da fachlich geschult sind, das sind die Mediziner. Eine Frage, die natürlich im Raum steht, ist: Wer ist überhaupt berechtigt, U-Untersuchungen zu machen? Wenn es nach der Fraktion DIE LINKE ginge, dann wären natürlich ausschließlich die Kinderärzte diejenigen, die berechtigt wären, solche U-Untersuchungen durchzuführen. Das setzt natürlich im Umkehrschluss auch voraus, dass wir eine flächendeckende Versorgung mit Kinderärzten gerade auch im ländlichen Raum haben, was hier in Thüringen leider Gottes ein Problem ist. Auch wenn wir über Kinderschutz reden, müssen wir auch darüber reden, wie wir eine flächendeckende Versorgung mit Kinderärzten im Lande organisiert bekommen. Auch wieder ein Aspekt, den wir, denke ich, in der Kinderschutzdiskussion nicht vergessen dürfen.
Und ja, wir als LINKE sagen natürlich auch ganz klar, dass das Verfahren aufwendig ist, und ja, dieses Verfahren kostet Geld, aber ich kann durchaus sagen, dieses Geld ist gut angelegt. Wenn man sich anschaut, wie viel Geld das insgesamt ist - Herr Koppe hat ja die diesbezügliche Anfrage gestellt -, im Jahre 2012 165.000 € dafür, ich denke, das ist nicht zu viel. Es gibt ja eine ganze Reihe von Kleinen Anfragen, die sich mit dem Vorsorgezentrum beschäftigen, und aus denen geht durchaus deutlich hervor, wie sinnvoll und wie gut das Vorsorgezentrum arbeitet, denn immerhin ist es uns ja gelungen, dass Jugendämter auf Familien aufmerksam werden und Kontakt zu Familien halten.
Die Drucksache 5/2145 ist ja schon genannt worden. Das ist eine Anfrage, die ich selber gemacht habe, im Jahr 2010 war das, wo z.B. für die verschiedenen Landkreise aufgeschlüsselt wurde, bei wie vielen Fällen in den einzelnen Landkreisen es Hausbesuche beispielsweise durch die Jugendämter gab. Wenn in Erfurt beispielsweise 291 Hausbesuche in einem Jahr stattfinden, dann ist das erstens eine stolze Leistung derer, die im Jugendamt arbeiten, dann ist es natürlich auch ein Umstand, dass 291 Familien besucht wurden und dass 291 Kinder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wurden und wo man Familien durchaus auch Hilfsangebote und Unterstützungsangebote unterbreiten kann. Ich denke, dass sich das allein schon lohnt, um in Ihrem Sprachebrauch zu bleiben. Des Weiteren möchte ich auch noch einmal auf die Drucksache 5/9907 aufmerksam machen. Das ist die Kleine Anfrage vom Kollegen Koppe, wo ja noch einmal die Fachverbände abgefragt wurden, welche Position sie zum Vorsorgezentrum und zu den ganzen Verfahren haben. Da stellt sich ja ganz klar heraus, dass die Fachverbände eben ausschließlich oder durchweg positiv dem Einladungswesen bzw. dem Anliegen der verbindlichen U-Untersuchung gegenüberstehen. Und ja, auch ich als Mitglied im Deutschen Kinderschutzbund und als stellvertretender Vorsitzender in Erfurt, wir als Kinderschutzbund finden natürlich auch, dass die Vorsorgeuntersuchung verbindlich zu sein hat. Nur so ist es eben möglich, auch tatsächlich Hilfsangebote direkt an die Familien zu geben. Ansonsten haben die Jugendämter nur sehr wenige Möglichkeiten, an die Familien heranzukommen.
Die Frage für uns ist also - und das ist ja das, was hier im Antrag so ein bisschen heraus sticht, und das ist das, was man so im Rechnungshof hört und was so im politischen Raum wabert -, die Frage ist: Schaffen wir das nun ab, das Vorsorgezentrum, oder wie wollen wir damit umgehen? Diese Frage steht ja, da gibt es die Idee, das an den öffentlichen Gesundheitsdienst abzugeben oder das mit dem Vorsorgezentrum sowieso sein zu lassen. Für uns als LINKE steht fest, verbindliche Vorsorgeuntersuchungen sind für uns wichtig und stehen nicht zur Disposition. DIE LINKE ist sich gleichwohl bewusst, dass diese verbindlichen Früherkennungsuntersuchungen kein Garant dafür sind, dass nicht doch etwas passiert. Diese verbindlichen Vorsorgeuntersuchungen sind natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss, aber sie sind ein gutes Instrument, jedenfalls nach unserer Denkart. Wie bereits in den Änderungsanträgen zu den verschiedenen Kinderschutzgesetzen, die wir auch hier im Thüringer Landtag beraten haben, DIE LINKE hat ja da auch verschiedene Änderungsanträge gestellt, wollen wir als LINKE natürlich ein umfassendes Konzept und Netzwerk zum Kinderschutz. Dazu gehört für uns natürlich das Netzwerk „Frühe Hilfen“, dazu gehören aber natürlich auch der Ausbau und die gute Finanzierung von Familienhebammen. Des Weiteren geht es darum, eine flächendeckende Versorgung in Thüringen mit Kinderärzten zu gewährleisten, aber auch die Kinderschutzdienste beispielsweise, die sind auch personell zu unterstützen und vor allem sind auch die Richtlinien diesbezüglich, die Förderrichtlinien, zu überarbeiten.
Ich erinnere daran, die FDP ist ja immer ganz schnell dabei, Bürokratie abzubauen und zu schauen, wo kann man Geld einsparen. Im Jahr 2006 gab es eine Arbeitsgruppe des Innenministeriums und die haben eine Liste mit kommunalbelastenden Standards verabschiedet. Da kam das Innenministerium auf den klugen Gedanken, dass die Richtlinie zur verbindlichen Förderung und zur verbindlichen Personalausstattung bei den Kinderschutzdiensten ein kommunalbelastender Standard ist, das ist ganz ärgerlich für die Kommunen, dass sie Kinderschutzdienste machen müssen. Aber das kann es eigentlich nicht sein, dass wir Kinderschutz unter dem Aspekt der Kommunalbelastung betrachten. Das Ergebnis war natürlich, dass die Kinderschutzdienste zu einer freiwilligen Einrichtung geworden sind. Das Ergebnis war, dass die eigenständige Förderrichtlinie für die Kinderschutzdienste, die vor Ort eine wichtige Arbeit leisten, mit in die Jugendpauschale hineingerutscht ist und dass die Kommunen dafür auch kein Geld mehr bekommen und dass dann natürlich auch die Mindestpersonalbemessung reduziert wurde. Im Umkehrschluss, wenn man sich beispielsweise mit der LAG Kinder- und Jugendschutz auseinandersetzt, sagen die einem, es gibt Wartelisten bei Kinderschutzdiensten. Für traumatisierte Kinder sind Wartelisten, wenn sie sechs, sieben, acht Wochen auf einen Termin beim Kinderschutzdienst oder bei einem Kinderpsychologen und -therapeuten warten müssen, natürlich unhaltbare Zustände, die wir als LINKE natürlich auch kritisieren und wo wir als LINKE fordern, hier müssen Standards für die Kommunen gesetzt werden, das kann nicht im Bereich der freiwilligen Leistungen stattfinden, zumal die Kommunen sowieso an allen Ecken und Enden Geld sparen müssen.
Was zum Kinderschutz natürlich noch dazu gehört, das muss man auch sagen, das sind natürlich die ganzen Diskussionen um den Babykorb beziehungsweise auch um anonyme Geburten. Auch das hat etwas mit Kinderschutz zu tun und nicht zuletzt auch der Ausbau von Kindertagesstätten zu Eltern-Kind-Zentren ist wichtig. Wenn wir schon die Möglichkeit haben, dass wir relativ viele Kinder in den letzten Kindergartenjahren in den Kindertagesstätten haben, dann wäre es natürlich günstig, wenn wir über Eltern-Kind-Zentren auch die Eltern erreichen können. Dann sind die 50.000 €, die das Landessozialministerium eingestellt hat für insgesamt zehn Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Kita zum Eltern-Kind-Zentrum nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das ist ein guter Weg, Frau Rißmann arbeitet da auch an der Fachhochschule Erfurt bei dem Modellprojekt mit. Das ist alles völlig in Ordnung, aber das ist in der Fläche marginal und in der Fläche viel zu wenig. Hier brauchen wir mehr Unterstützung, ebenso wie bei den Mütterberatungsstellen. Auch das ist ein Aspekt im Kinderschutz, der uns ein wenig zu kurz kommt. Natürlich muss man auch sagen, dass die Fortbildung von Kinderärzten beziehungsweise derjenigen Ärzte, die U-Untersuchungen durchführen, natürlich auch ein Aspekt ist, der beim Kinderschutz durchaus mit gewürdigt werden muss.
Jetzt fragen Sie sich sicherlich, warum hat DIE LINKE einen Alternativantrag gestellt, es gibt doch zwei Anträge von der FDP und den GRÜNEN. Das will ich Ihnen ganz kurz begründen. Herr Barth, selbst wenn Sie es nicht fragen, ich bin ja hier frei in meiner Rede und möchte Ihnen trotzdem gern sagen, warum DIE LINKE hier einen eigenen Antrag eingereicht hat. Wir sind durchaus der Meinung, dass eine Verlagerung des Einladungswesens und eines Großteils des Kinderschutzes auf den öffentlichen Gesundheitsdienst aus fachlicher Sicht durchaus etwas ist, was man überlegen kann unter dem Aspekt, dass man sagt, das Jugendamt kommt meistens mit dem Knüppel in die Tür, dass das Jugendamt kommt, das hat immer so einen schlechten Ruf, und da ist das Gesundheitsamt, der öffentliche Gesundheitsdienst bei den Familien ein wenig unverdächtiger. Aber wir versuchen eben mit Familienhebammen, mit niedrigschwelligen Maßnahmen durchaus eine vertrauensvolle Arbeit der Jugendämter zu gewährleisten. Viele Jugendämter machen das so, dass, wenn Kinder geboren werden, es dort ein Willkommenspaket gibt, auch Unterstützungsangebote, Hinreichen.
Wenn wir den ganzen Bereich Kinderschutz jetzt an den öffentlichen Gesundheitsdienst auslagern müssten oder würden, dann müssen wir uns natürlich auch fragen, wie ist denn der öffentliche Gesundheitsdienst in der Fläche aufgestellt? Der öffentliche Gesundheitsdienst ist leider nach Ansicht der LINKEN nur noch ein Rumpf dessen, was er eigentlich sein sollte. Hier haben in den letzten Jahren der Personalabbau und natürlich auch die zunehmende Privatisierung das Anliegen, den ÖGD auszubauen, nicht gerade befördert. Eine Sache muss man natürlich auch noch einmal betrachten, wenn man sich mit dem ÖGD auseinandersetzt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist zwar mit Ärzten auch besetzt, da gibt es viele Mediziner, das ist alles richtig. Aber das staatliche Wächteramt, diejenige Stelle, die sozusagen am Ende in die Familien geht und eingreift, das ist das Jugendamt. Und das SGB VIII sieht eben das Jugendamt als örtlichen Träger, als Interventionsstelle vor. Und das Jugendamt hat natürlich auch den Instrumentenkasten, angefangen bei SPFH, also sozialpädagogischer Familienhilfe, die ja relativ niedrigschwellig geht oder vorgelagert vielleicht noch Beratungsangebote dann bis hin zum Thema Inobhutnahme, wo das Jugendamt dann gefordert ist und wo das Jugendamt schnell reagieren muss. Unsere Befürchtung ist ganz einfach, dass, wenn wir den Kinderschutz stärker an den Öffentlichen Gesundheitsdienst anbinden, dass dann gerade, wenn es schnell gehen muss, wenn also Not am Mann ist und Gefahr im Verzug ist, dass es dann Kompetenzgerangel gibt und Unklarheiten. Und hier sehen wir durchaus, das Jugendamt in der Vorhand und sehen durchaus, dass das Jugendamt hier schon eine gute Einrichtung ist, die ja auch alle Strukturen und Maßnahmen vorhält.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, das will ich auch sagen, die ja aus dem Antrag der FDP und auch bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so durch die Hintertür durchlugt, die halten wir für wenig zweckmäßig. Auch, wenn der Rechnungshof hohe Kosten benannt hat, am Ende sind es eben doch nur 164.000 € oder 165.000 € knapp, die das Ganze kostet. Ich denke, das ist durchaus ein vertretbarer Umfang.
Fazit: DIE LINKE kämpft weiterhin für eine Stärkung des Kinderschutzes und ja, wir wollen den Kinderschutz weiter ausbauen. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass wir im März oder April einen Gesetzentwurf eingelegt hatten, wo wir eigentlich das Vorsorgegesetz verlängern wollten. Aber nach vielen Diskussionen, auch in der Fraktion beziehungsweise auch bei uns im Arbeitskreis, sind wir dazu gekommen, dass wir gesagt haben, dass dieses Kinderschutzgesetz, was ja eigentlich nur das Vorsorgezentrum beschreibt, eigentlich viel zu wenig ist. Wir müssten in Thüringen eigentlich einen viel breiteren Ansatz schaffen und diesen breiteren Ansatz wollen wir versuchen, auch nach der Bundestagswahl hier einzubringen, denn Kinderschutz sollte kein Thema von ideologischen und parteipolitischen Auseinandersetzungen sein.
Des Weiteren kommt DIE LINKE zu dem Schluss, dass wir natürlich dafür streiten müssen, dass der Kinderschutz breiter gedacht wird. Wir wissen da den Deutschen Kinderschutzbund oder die LAG Kinder- und Jugendschutz auf unserer Seite. Wir wollen eine möglichst hohe Teilnahmequote bei den U-Untersuchungen erreichen, obgleich wir wissen, dass das eben keine Garantie ist. Ich will Ihnen vielleicht noch einmal etwas vorlesen aus dem Gesundheitsbericht von der Barmer-Krankenkasse, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis. Und zwar wird dort ausgeführt: „Deutlich werden in Abbildung 18 merkliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Vollständigkeit der Inanspruchnahme von U-Untersuchungen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Untersuchung U7a, auch hier mit ausschließlicher Berücksichtigung von Kindern mit regulärer Untersuchung zwischen Juli 2010 und 2011.“ Das ist aus einem Fachbericht. „Während im Saarland 99,1 Prozent der bei der Barmer versicherten Kinder nach Auswertung von kassenärztlichen Abrechnungsdaten an einer U7a teilnehmen, waren es in Hamburg und Sachsen-Anhalt weniger als 80 Prozent. Im Saarland fehlte nach den vorliegenden Erkenntnissen bei regulären Untersuchungen zwischen U7a Mitte 2010 und Ende 2011 nur etwa eins von 100 Kindern, in Sachsen-Anhalt und Hamburg etwa jedes fünfte.“ Und jetzt kommt es. „Ein Teil der Differenz zwischen den Bundesländern dürfte im Zusammenhang mit der föderal unterschiedlichen Umsetzung des Einladungswesens der Länder zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder stehen. So trat im Saarland bereits im April 2007 das Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung mit einer entsprechenden Verordnung in Kraft, in dem eine Überprüfung der Durchführung aller U-Untersuchungen vorgegeben wird.“
Also auch die Krankenkassen kommen zu dem Schluss, dass die verbindliche Vorsorgeuntersuchung erstens dazu führt, dass mehr Leute, mehr Kinder an den U-Untersuchungen teilnehmen und dass die Bundesländer, die eben kein verbindliches Einladungswesen haben, hier auch wesentlich schlechter abschneiden. Das heißt, wir als LINKE wollen natürlich auch, das will ich noch kurz sagen, eine Evaluation des Gesetzes. Das wollen wir gar nicht in Abrede stellen, aber diese Evaluation muss vor allem aus fachlicher Sicht passieren und nicht aus finanzieller Sicht. Wir als LINKE wollen klare Strukturen und Verantwortlichkeiten, wir wollen eine verbindliche Vorsorgeuntersuchung und wir wollen, dass der Kinderschutz natürlich auch wieder eine kommunale Pflichtleistung wird. Und zum Schluss lassen Sie mich all denjenigen danken, die in den Jugendämtern und in den Kinderschutzdiensten in den Schulen dafür sorgen, dass den Kindern nichts passiert und wenn Not am Mann ist und Gefahr in Verzug ist, dass sie so schnell einschreiten. Ich glaube, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den ambulanten sozialen Diensten, bei den Fachdiensten in den Jugendämtern leisten eine großartige Arbeit. Es ist gut, dass wir nur so wenig von ihnen in den Zeitungen lesen, wenn es anders wäre, wäre es schlimmer. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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