Thüringer Gesetz zur Förderung der Energiewende in den Kommunen
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3503
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, man soll immer mit etwas Positivem beginnen. Deshalb danke ich für die Ankündigung von CDU und SPD, den Gesetzentwurf nicht von vornherein abzulehnen, sondern an den Ausschuss zur weiteren Diskussion zu verweisen. Das ist gut so, denn dann kann man die eine oder andere Fachdiskussion fortführen. Herr Adams, mit Ihrem Hinweis beschäftigen wir uns auch in der Fraktion - da können Sie sich sicher sein -, was die Formulierung des Willens des Landtags in Gesetzen oder Anträgen betrifft. Aber ich verweise auf das Urteil des Verfassungsgerichts in Thüringen. Das Verfassungsgericht hat gesagt und das hat die Landesregierung sehr wohlwollend aufgenommen: Der Landtag kann seinen Willen nur durch Gesetze zum Ausdruck bringen. Anträge sind eine Willensbekundung. Daran kann sich die Landesregierung orientieren, sie kann sie aber auch ignorieren. Unsere Erfahrungen sind bedauerlicherweise die, dass wir über Anträge die Landesregierung nicht motivieren können, über Dinge nachzudenken.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eher nicht sehr motivierend …)
Genau. Sie sehen es, wie viel Interesse hier besteht. Ich begrüße aber ausdrücklich den Innenminister. Er war nicht ganz pünktlich, aber das Wichtige bekommt er jetzt noch mit.
(Zwischenruf Geibert, Innenminister: Falls es wichtig ist.)
Beim Innenminister habe ich in der jetzigen Situation ausnahmsweise sogar Verständnis, wenn er nicht im Raum ist und erinnere an die Debatte von gestern, weil der Aufgabenkatalog des Innenministers tatsächlich etwas größer aufgestellt ist. Aber die Landesregierung besteht aus mehr Mitgliedern. Insofern ist das auch Ausdruck für das gestörte Verhältnis zwischen Landesregierung und Landtag und deshalb unser Versuch, den Willen des Parlaments in Gesetze zu fassen, denn da kann die Landesregierung nicht so leicht ausweichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kellner, wir haben lange darüber diskutiert, ob es sich eher um ein Vollzugsproblem oder ein gesetzgeberisches Problem handelt, ob das Gesetz klarstellender Regelungen bedarf. Ich erinnere daran, dass Herr Machnig als zuständiger Wirtschaftsminister auch zu der Erkenntnis gekommen ist, wir müssen die Kommunalordnung in diesem Bereich modifizieren, anpassen, konkretisieren, weil die Kommunalordnung allgemeine Regelungen für das kommunale Wirtschaften enthält. Der Vertreter der FDP hat darauf verwiesen, da sind den Kommunen enge Grenzen gesetzt. Das haben wir immer kritisiert, aber das nehmen wir zur Kenntnis. Es gibt da eine spezielle Regelung, insbesondere für den Bereich der Energiewirtschaft. Nach Prüfung auch dessen, was Herr Machnig hier in die Diskussion eingebracht hat, sind wir zu der Auffassung gekommen, es bedarf einer gesetzgeberischen Klarstellung. Um nichts anderes handelt es sich. Wir stellen das Gesetz hier in diesem Punkt klar. Die sehr allgemein abstrakte Regelung in der Kommunalordnung reicht da nicht aus. Ich darf darauf verweisen, dass wir eines der Bundesländer sind, die die sogenannte verschärfte Subsidiaritätsklausel im kommunalen Wirtschaftsrecht festgeschrieben haben. Das freut immer die Damen und Herren der FDP, weil die besagt, wenn es ein Privater gleich gut machen kann, muss der Private den Vorrang haben. Wir erleben zurzeit infolge der Wirtschaftskrise eine Renaissance des Kommunalen. Es gibt vielfältige Rekommunalisierungsmaßnahmen, weil offenbar erkannt wurde - übrigens auch bei den Bürgerinnen und Bürgern -, dass der Markt, die Privatwirtschaft nicht alles leisten kann. In den letzten 15 Jahren gab es eine völlig abweichende Entwicklung. Da wurde nämlich nach den Grundsätzen des Neoliberalismus eine Vielzahl von Aufgaben, die öffentliche Unternehmen wahrgenommen haben, privatisiert. Das war übrigens eine Ursache für die Wirtschaftskrise, mit deren Auswirken wir uns immer noch beschäftigen müssen. Das heißt, wenn die Theorie der FDP stimmen würde, hätte es in den letzten 15 Jahren keine wirtschaftlichen Verwerfungen geben können,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
weil in den letzten 15 Jahren wurde eine Vielzahl kommunaler Unternehmen kommunaler Leistungen privatisiert. Aber jetzt kam die Umkehr. Wir sind davon überzeugt, dass ein ausgewogenes Miteinander zwischen kommunalen Unternehmen, zwischen genossenschaftlichen Unternehmen und privaten Unternehmen durchaus auch marktregulierend und marktberuhigend wirken kann, auch was Preise betrifft. Jede Monopolstruktur in diesem Bereich ist wenig förderlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist durch die FDP darauf verwiesen worden, PPP-Modelle wären alternativ hier vorzuziehen. Da erinnere ich nur an die Stellungnahme der Landesrechnungshöfe. Der Präsident des Thüringer Landesrechnungshofs folgt hier der Debatte, herzlich willkommen - nicht nur der Debatte, Sie sind sehr oft Gast hier -, vielleicht können Sie diese Stellungnahme der Landesrechnungshöfe zu diesem alternativen Finanzierungsmodell der FDP zukommen lassen. Sie haben sich nämlich als Irrweg erwiesen und keinesfalls hilfreich, weil die Risiken verbleiben bei der öffentlichen Hand und die Marktvorteile beim Privaten. Solche Geschäftsmodelle, wo sehr einseitig die öffentliche Hand die Risiken trägt, aber die Gewinne eben privatisiert werden, sind zeitlich überholt.
Da bin ich bei einem weiteren wichtigen Anliegen unseres Gesetzentwurfs. Wir wollen, dass regenerative Energieerzeugung auch regional erfolgt. Da bilden kommunale Unternehmen eine wesentliche Säule. Wir wollen, dass die daraus entstehenden Gewinne in der Region verbleiben und dort zu Wertschöpfungsketten führen. Wenn wir diesen Markt der freien Wirtschaft allein überlassen, dann besteht immer wieder die Gefahr, dass die Gewinne, insbesondere aus den Regionen, abfließen. Davon hat keiner etwas, außer private Investoren. Wir kennen den finanziellen Druck auf die öffentlichen Haushalte. Wir meinen, auch über die wirtschaftliche Betätigung muss ein größerer Ertrag für die Haushalte entsprechend entstehen.
Eine letzte Anmerkung, es wurde von Herrn Kellner gesagt, kein Wettbewerb zwischen den Kommunen. Das wollen wir auch nicht, wir setzen auf Kooperation. Deshalb, wenn Sie sich intensiv mit unserem Gesetzentwurf beschäftigen, wissen Sie, dass wir im letzten Drittel des Gesetzentwurfs geregelt haben, dass sich die beteiligten Kommunen in der Region verständigen müssen, um Konkurrenzsituationen zu verhindern. Wir wollen nicht, dass sich beispielsweise eine Gemeinde und der Landkreis gegenseitig dann die Potenziale im Bereich der regenerativen Energien streitig machen. Von daher ist der Hinweis, den Sie gegeben haben, bei uns schon sehr frühzeitig angekommen und wir haben uns selbst damit beschäftigt und haben das im Gesetzentwurf dann entsprechend mit aufgenommen. Wenn Sie da meinen, wir sind nicht zielgenau, dann ist ja der Ausschuss das geeignete Gremium, das auch weiter zu diskutieren.
Noch zwei Dinge, die auch für die Diskussion von Bedeutung sind: Wir als Fraktion verweisen auf die Erklärung des Verbandes kommunaler Unternehmen zur letzten Jahrestagung im Oktober; die haben ein umfassendes Positionspapier mit aus meiner Sicht sehr guten Praxisvorschlägen unterbreitet, damit sollten wir uns im Ausschuss beschäftigen. Es gibt auch erste Hinweise aus den Landkreisen, z.B. Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt, die das bestätigten, was hier Herr Adams gesagt hat, dass insbesondere das Landesverwaltungsamt offenbar gegenwärtig nicht bereit ist, derartige Aktionen im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung separat zu betrachten eben als rentierliche Investition, sondern sie betten das ein in die gesamte Leistungskraft eines Landkreises und unterstellen dann dabei einfach, dass eine weitere wirtschaftliche Betätigung nicht mit der Leistungskraft des Landkreises in Übereinstimmung zu bringen ist, und untersagen dann eine weitere wirtschaftliche Betätigung in diesem Bereich. Das bestätigen uns also diese Informationen aus dem Saala-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt.
Insofern lassen Sie uns im Ausschuss weiter diskutieren. Neben den gesetzlichen Klarstellungen kann es dabei auch ein Ergebnis sein, dass wir im Rechtsvollzug mit den Landesbehörden hier in den Dialog treten müssen, so dass diese dann den Willen des Gesetzgebers umsetzen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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