Thüringer Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die steigenden Ausgaben der Beamtenversorgung
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4356 -
dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/5204 -dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/5242 -
ZWEITE BERATUNG
Abgeordneter Huster, DIE LINKE:
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist, wie Sie wissen, Teil der Modernisierungsstrategie der Landesregierung. Neben der Frage, wie wir künftig mit den Sondervermögen umgehen, stand natürlich auch die Frage, wie wir mit dem Pensionsfonds umgehen und der Tatsache, dass der Pensionsfonds nie in der Lage sein wird - dazu war er auch nicht gedacht -, die von nun an deutlich steigenden Pensionsverpflichtungen finanzieren zu können. Deshalb hat die Landesregierung sich Gedanken gemacht, wie diese finanzpolitische Vorsorge künftig besser zu regeln sein wird. Ergebnis war der Gesetzentwurf. Ich will das jetzt relativ kurz machen, weil zu den Positionen, die wir in der ersten Lesung und auch in der Grundsatzaussprache vorgetragen haben, es keine wesentlichen neuen Erkenntnisse gibt.
Mit dem Gesetz haben wir einerseits die Möglichkeit, heute reagieren zu können auf den verstärkten Wettbewerb um junge Menschen für den öffentlichen Dienst im Lehrerbereich, im Polizeibereich und andererseits haushalterisch Vorsorge zu treffen für die Jahre, in denen sehr hohe Pensionsausgaben zu erwarten sein werden. Das Nachhaltigkeitsmodell, das uns heute vorliegt, leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Wir steigen ein in einen verstetigten Schuldenabbau - wie ich finde, sehr moderat -, zwar so, dass wir im Haushaltsplan eher vorsichtig an die Sache herangehen können, und wenn uns das gelingt über eine längere Zeitachse, was uns jetzt mit den letzten Haushalten immer gelungen ist, mit einem guten konjunkturellen Umfeld im Rücken am Jahresende auch signifikante Überschüsse im Haushalt zu erzielen, dann ist es natürlich auch immer möglich und auch beabsichtigt, höhere Beiträge zur Tilgung alter Schulden zu liefern.
Nichtsdestotrotz, denke ich, ist deutlich geworden, was mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigt ist. Wir können besten Herzens nur Zustimmung zu diesem Gesetz empfehlen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re610801 01
PDF-Datei (33 KB)
