Thüringer Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die steigenden Ausgaben der Beamtenversorgung

RedenMike HusterHaushalt-Finanzen

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4356


Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, bekanntermaßen erwarten wir in den nächsten Jahren steigende Pensionsausgaben und die Finanzministerin hat es eingangs bemerkt: Auf der Suche nach Wegen, diese steigenden Pensionsausgaben abzufedern, betreten wir in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern mit diesem Gesetzentwurf Neuland.


Aktuell ist die Verbeamtung in Thüringen wieder möglich, und die korreliert mit diesem Gesetzentwurf, in dem Schulden entsprechend getilgt werden, um künftig Spielräume im Haushalt zu haben, für Verpflichtungen, die wir heute durch die Verbeamtungen für morgen eingehen. Die Versorgungsausgaben werden in den nächsten Jahren in deutlich schnellerem Tempo steigen als bisher, Pi mal Daumen kann man sagen, alle drei Jahre um 100 Millionen Euro, und Sie werden nach dem jüngsten Bericht geschätzt, im Maximum in der Spitze, in etwa zwischen 700 und 800 Millionen Euro pro Jahr in den 2030er-Jahren.


Ich plädiere dafür, das nicht hysterisch zu betrachten, aber sehr ernst zu nehmen, hysterisch mit einem Argument nicht, und zwar haben wir derzeit ja schon Ausgaben im Landeshaushalt für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme. Das sind in etwa 400 Millionen Euro, die man in den Vergleich zu künftigen Ausgabeerwartungen im Ist heute annehmen sollte. Und da wären wir im heutigen Bereich in etwa bei 550/600 Millionen Euro, die wir schon für Versorgungen aufwenden, und diese muss man in das Verhältnis zu künftigen Erwartungen von 700 und 800 Millionen Euro pro Jahr setzen, wenn man annimmt, dass irgendwann der Punkt erreicht ist, wo die Ausgaben für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme sinken müssen. Das ist bisher noch nicht so. Es ist immer schwierig, in diesen Prozess Transparenz zu bekommen, weil Thüringen da relativ wenig selbst steuern kann, sondern der Bund mit im Spiel ist. Aber rein logisch müsste zu einem Zeitpunkt, wo bei uns im Land steigende Pensionsverpflichtungen anfallen, irgendwann auch ein Sinken der Ausgaben für die Sonderzusatzversorgungssysteme einsetzen.


Warum ist das Thema dennoch wichtig? Wir können nicht in allen Fragen in die Zukunft schauen, wir können aber in etwa heute schon die Faktoren benennen, die künftige Landeshaushalte natürlich mit beeinflussen. Ich will noch mal einen Faktor nennen, er ist schon angeklungen, nämlich die Frage: Was passiert eigentlich mit der Kreditierung des Landes unter Bedingungen von Nettoneuverschuldung Null? Nettoneuverschuldung Null wird in der Öffentlichkeit erst mal als eine positive Sache wahrgenommen, aber das heißt ja nicht, dass wir zur Finanzierung des Freistaats nicht auch Kredite aufnehmen. Wir lösen alte ab und nehmen neue auf, und dann ist natürlich interessant, zu welchem Zinssatz das passiert. Befinden wir uns in etwa auf dem Niveau, wo wir uns jetzt befinden, dann haben wir natürlich eher noch in den nächsten Jahren die Chance, uns auch bei den Zinsausgaben noch signifikant nach unten zu entwickeln.


Nach dem Haushaltsplanentwurf für 2019 werden wir in etwa bei 400 Millionen Euro Zinsen landen. Wir sind von einem Niveau von 700 Millionen Euro Zinsen gekommen. Das heißt, in der Frage des Landeshaushalts hilft uns das niedrige Zinsniveau sehr stark, weil wir zum Beispiel gegenüber der Zeit von vor sieben, acht Jahren 300 Millionen weniger für Zinsen ausgeben müssen. Das sind 300 Millionen, mit denen wir aktuell auch in diesem Land Politik gestalten können.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Aber – und da komme ich zurück zu dem Gedanken – wir können nicht davon ausgehen, dass das ewig so bleibt. Insofern gibt es natürlich auch in der langfristigen Betrachtung eine dringliche Notwendigkeit, die Zinsen insgesamt oder die Verschuldung des Freistaats insgesamt zu senken, weil wir langfristig natürlich auch bei den Zinsen ein Risiko mit haben. Und das versucht der Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, indem er eine regelgebundene Schuldentilgung zum Ziel hat und das, wie ich finde, im Verhältnis zu allen anderen Zahlen des Haushalts zunächst mit Augenmaß betreiben möchte.

Und Herr Kowalleck, da sind wir möglicherweise in einem Dissens in Ihrer Forderung, zu sagen, wir müssten schon im Plan viel stärker Schulden tilgen. Ich glaube, in den Jahren, wo diese Koalition es geschafft hat, Haushalte ohne Nettoneuverschuldung aufzustellen und im Vollzug darüber hinaus immer bessere Jahresergebnisse erreicht hat,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


das heißt, wir haben am Anfang des Jahres bei der Planung der Haushalte die Haushalte atmen lassen und konnten somit auch für gestaltende Politik und für eine investive Politik eine Priorität wählen, aber wir haben dann, wenn wir am Jahresende den Haushalt mit Überschuss abgeschlossen haben, diese Mittel entweder zur überplanmäßigen Schuldentilgung eingesetzt einschließlich Sondervermögen oder wir haben sie in die Rücklage gesteckt. Um das Verhältnis klarzumachen, Herr Kowalleck: Wir haben immer in dem Bereich von maximal einem Viertel zusätzlich Schulden getilgt, aber über dem Plan hinaus, und wir haben Pi mal Daumen zu drei Viertel das Geld in eine Rücklage gesteckt. Die wurde also erst aufgebaut in den letzten Jahren, aber genau mit dem Ziel, sie möglichst in den nächsten Jahren – auch wieder der Gedanke, dass die Haushalte atmen können sollen – in den Haushalt wieder einzuspeisen, damit wir die Aufgaben machen unter anderem im Doppelhaushalt 2018/2019 mit einer gewissen Priorität auf Investitionen.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Investitionen in diesem Sinne sind dann auch Ausgaben, die nicht zehn Jahre im Haushalt drin sind, sondern die sind in aller Regel in zwei/drei/vier Jahren abgeschlossen, werden also tendenziell sogar den Landeshaushalt eher entlasten als belasten.

Meine Damen und Herren, warum sage ich das noch einmal? Mit diesem Gesetzentwurf plant die Landesregierung eine vergleichsweise geringe Regeltilgung, nämlich in 2018 24,8 Millionen Euro und im Jahr 2019 34,7 Millionen Euro. Vergleichen Sie diese Zahl mit der zusätzlichen Schuldentilgung nach dem Jahresabschluss 2016 – da haben wir 166 Millionen Euro überplanmäßig getilgt, das war also das Fünffache dessen, was wir jetzt im Plan für 2019 haben, und das Sechsfache gegenüber dessen, was wir jetzt im Jahr 2018 haben –, da sehen Sie, dass auch keiner Angst haben muss, dass wir zu stark im Plan in die Tilgung gehen, dass wir aber immer dann, wenn es uns die Lage im Landeshaushalt ermöglicht, sowohl den Blick haben, überplanmäßig Schulden zu tilgen, damit die Risiken zu minimieren, und als Zweites eine Rücklage zu bilden, mit der auch künftige Landeshaushalte atmen können.


Meine Damen und Herren, das ist ja eine sehr politische Debatte, aber in diesen Kontexten langfristig etwas zu tun, regelgebunden etwas zu tun, was uns ermöglicht in den nächsten Jahren die Risiken aus den steigenden Pensionslasten etwas abzufedern, in dem Kontext ist dieser Gesetzentwurf erarbeitet. Ich finde, die Debatte in den Ausschüssen lohnt sich darum, weil wir ja wirklich, wie ich finde, ein sehr innovatives Modell haben für die nächsten Jahre und sich dieser Gesetzentwurf meiner Meinung nach auch sehr in das ganze Bündel von Maßnahmen für eine nachhaltige Finanzpolitik von Rot-Rot-Grün in Thüringen einordnet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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