Thüringer Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Thüringen“ zur Beseitigung der vom Hochwasser 2013 verursachten Schäden (Thüringer Aufbauhilfefondsgesetz)

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Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6297


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich meine, wir sollten jetzt die parteipolitische Debatte an dieser Stelle nicht übertreiben, sondern jetzt mal einen Punkt machen. Wir haben uns vereinbart auf ein parlamentarisches Verfahren, das für die Menschen zielführend ist, dass wir am Freitag handlungsfähig sind, die Landesregierung insbesondere. Verstehen Sie es als Plädoyer, das jetzt hier nicht zu übertreiben. Die Redebeiträge meines Kollegen Ralf Kalich und die von Herrn Meyer haben mich noch mal veranlasst, vor der Erwiderung des Ministers hier noch mal genau die Fragen zu stellen, die die Kollegen aufgeworfen haben, weil ich es schade fände, dass wir in die Haushaltsausschussdebatte gehen, ohne zumindest da noch mal Ihre Position zu hören.


Herr Kalich hat gefragt, ob Sie glauben, Herr Minister, dass das jetzige Volumen von 8 Mrd. € angesichts der Schäden reichen wird. Das kann man sicher noch nicht abschließend sagen, aber Sie können uns sicherlich eine Einschätzung geben. Und Herr Kalich hat die Frage aufgeworfen wie Herr Meyer auch, ob angesichts der höheren Wahrscheinlichkeit von Hochwasser und angesichts der notwendigen Investition zum Stichwort „umfassender Klimaschutz“ in den Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden diese jetzige vorgesehene Finanzierung allein reicht. Insoweit nachvollziehbar ist, wie auch Herr Mohring postuliert hat, dass wir unseren Anteil natürlich nicht über neue Schulden finanzieren, fände ich die Frage in jedem Fall legitim, ob wir nicht mit den Gesamtkosten, die wir in die Vorsorge und Vorbeugung stecken müssen, wenn wir schon ohne Schulden auskommen wollen, dann eben über Mehreinnahmen, über eine gerechtere Steuerpolitik reden oder zumindest nachdenken müssen. Es scheint mir angesichts der Herausforderung, dass wir auf allen staatlichen Ebenen, Gemeinden, Ländern und Bund, hohe Investitionen in den nächsten Jahren zu stemmen haben und dass immer noch über uns das Damoklesschwert kürzerer Jahrhunderthochwasser schwebt, zumindest auch eine legitime Frage zu sein. Die lösen wir jetzt nicht, die lösen wir auch nicht im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens, aber man sollte sie beim Nachdenken über Künftiges nicht weglassen.


Die letzte Frage, Herr Minister, auch was Herr Meyer als die Standardfrage noch mal thematisiert hat, hätte ich gern noch mal eine Auskunft, eine Bewertung durch Sie, bisher war ja davon die Rede, dass man anstrebt, dass die Kommunen keinen Mitleistungsanteil einzubringen haben. Viele Kommunen in Thüringen werden dazu nicht in der Lage sein. Die Standardfrage, die Herr Meyer gestellt hat, könnte implizieren, dass zumindest an einigen Stellen, um neu zu bauen und zu sanieren, de facto ein Eigenleistungsanteil der Kommunen zu bringen wäre, den sie aber aufgrund ihrer Haushaltslage nicht haben. Vielleicht können Sie abschließend dazu noch einmal Stellung nehmen, inwieweit aus Ihrer Sicht das ein Problem ist und - wenn ja - wie es angegangen werden soll? Herzlichen Dank.


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