Thüringer Gesetz zur Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst 1/2

Tilo Kummer
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Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7418 Neufassung

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn wir an Wald denken, hat jeder, glaube ich, ein etwas anderes Bild vor Augen, wenn er die Augen schließt. Bei mir ist es lichtdurchflutetes Grün. Und wenn man solch eine Erinnerung hat, wenn man im Sommer in den Wald geht, dann weiß man, dass Waldluft feucht, kühl ist, angenehm. Waldinnenklima sagen die Fachleute dazu. Und im Juli duftet es manchmal durchaus schon nach Pilzen.

 

Ich war gestern draußen, weil ich eine umgestürzte Fichte heimholen musste. Im Moment zerknirschen die Zapfen unter den Füßen, das Moos zerstaubt, obwohl es nass sein müsste. Und als ich den Baum aufgesägt habe: lauter Bohrlöcher des Borkenkäfers darin und die Borkenkäfer wimmelten um mich rum, weil sie noch nach neuer Nahrung gesucht haben. Die Situation ist dramatisch. Und ich sage mal: Nicht jeder kümmert sich um seinen Wald, nicht jeder kann sich um seinen Wald kümmern. Und das ist genau der Grund für den jetzigen Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, und auch noch mal für die Aufstockung des Gesetzentwurfs‍ – Dagmar Becker hat es vorhin schon gesagt‍ –, weil die Dramatik von Tag zu Tag zunimmt.

 

Aber, Herr Primas, es ist kein Tropfen auf den heißen Stein. Es ist ein Baustein für eine ganz bestimmte Aufgabe. Es ist ein Baustein, der notwendig wurde, weil es Juristen gibt, die der Meinung sind, dass unser Errichtungsgesetz die Zuführungen an ThüringenForst für hoheitliche Aufgaben abschließend geregelt hat und dass man darüber hinaus, mit einer überplanmäßigen Ausgabe nichts geben dürfte. Das ist der einzige Grund, warum wir solch ein Gesetz brauchen. Das Infrastrukturministerium hatte die überplanmäßige Ausgabe schon vor längerer Zeit angemeldet, um rechtzeitig neue Revierleiter einzustellen und fehlende Revierleiterstellen zu besetzen, um rechtzeitig im forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum die Fachleute für Waldschutz, für Forstschutz aufzustocken, um rechtzeitig dafür zu sorgen, dass wir mehr Waldarbeiter haben, die rausgehen können, um Käfernester zu finden. Es ist an Rechtsauffassungen gescheitert. Deshalb müssen wir jetzt diesen Gesetzentwurf machen.

 

Und dieser Gesetzentwurf ermöglicht genau das, was ich sage: Er ermöglicht hoheitliches Handeln von ThüringenForst, also das Entdecken von Forstschutzproblematiken. Dort, wo wir keinen Ansprechpartner haben, muss dann der Staat handeln. Das ist leider bei 50.000‍ Hektar Wald so, wo wir die Eigentümer nicht kennen, und das ist bei Waldbesitzern so, die aufgrund ihrer finanziellen Situation in einer Lage nicht mehr handeln können, in der ein Holzmarkt nicht mehr existiert‍ – und das wird demnächst auch bei der Buche so sein. Dieses Handeln soll hier auf den Weg gebracht werden. Dafür, denke ich, ist die Summe akzeptabel.

 

Wir werden Schwierigkeiten haben, auf einem leer gefegten Arbeitsmarkt noch die entsprechenden Fachkräfte zu gewinnen, auch wenn wir dankenswerterweise hier noch Waldarbeiter ausbilden, die wir dann vielleicht nicht nur in diesem Jahr vollständig übernehmen können, wenn sie denn bei ThüringenForst anfangen wollen.

Meine Damen und Herren, das Aufstocken erfolgt auch vor dem Hintergrund der Situation in der Buche. Egon Primas hat es eben angesprochen: Was uns an neuen Zahlen aus der Buche erreicht, ist, dass wir inzwischen so viele Buchen verloren haben, wie normalerweise in einem Jahr in Thüringen nicht eingeschlagen werden. Bisher war es so, dass sich die Waldbesitzer aufgrund des Versagens des Nadelholzmarktes‍ – weil dort europaweit etwa 100‍ Millionen Kubikmeter Nadelholz rumliegen und auf den Markt drücken – noch über den Bucheneinschlag finanzieren konnten. Als die Welt noch in Ordnung war, als die Preise noch stimmten. Dieser Markt geht jetzt flöten, weil plötzlich innerhalb von 14‍ Tagen die Jahreseinschlagsmenge im Wald steht und eigentlich raus müsste. Diejenigen, die noch was tun können, noch was versuchen rauszuholen, die werden das versuchen. Die werden versuchen, dieses Holz noch zu vermarkten. Das führt dazu, dass wir dann auch keinen Buchenpreis mehr haben. Und von der Problematik aus werden wir auch hier helfen müssen.

 

Natürlich ist es so, dass das – wie gesagt – nur ein Baustein ist. Denn wenn wir festgestellt haben, da ist ein Käfernest, und dann kann ein Waldbesitzer nicht ermittelt werden oder ist nicht handlungsfähig, dann muss hier eine Ersatzvornahme durchgeführt werden. Auch das ist erst mal ein bürokratisches Verfahren, das Aufwendungen mit sich bringt. Ich habe auch die Möglichkeiten, Geschäftsbesorger zu bestellen. Das muss ein Landkreis machen. Dafür müssen die in die Lage versetzt werden. Da muss ich aber handeln. Und dieses Handeln, das in der Vergangenheit, soweit ich zurückdenken kann, wenn so was mal war, Geld gebracht hat, was auf ein Sonderkonto eingezahlt werden konnte, wo dann der Besitzer, wenn er sich irgendwann mal gemeldet hat, dieses Geld bekam, dieses Handeln wird heute Geld kosten. Denn das Aufarbeiten des Holzes ist im Regelfall inzwischen teurer, als das Holz am Markt bringt. Diese Lücke zu schließen kann nicht Aufgabe des Errichtungsgesetzes bei der hoheitlichen Zuführung sein. Diese Lücke zu schließen ist Aufgabe einer weiteren Maßnahme, wofür Geld geordnet werden muss. Das kann sicherlich mit überplanmäßigen Ausgaben funktionieren, dann muss so was regelmäßig dem Bedarf angepasst, entsprechend auch in den Gremien des Landtags beraten werden. Besser wäre es natürlich noch, wenn wir eine andere Lösung hätten. Aber wenn man sieht, wie weit wir in dieser Legislatur fortgeschritten sind, ist klar, dass bei all den Regelungen, die an ein demokratisches Gesetzgebungsverfahren gebunden sind, es mit der Zeit verdammt knapp ist.

 

Herr Primas hat es beschrieben, die Idee von 14‍ Tagen. Ja, es war in 14‍ Tagen nicht umsetzbar, einen ausgereiften Gesetzentwurf hier im Landtag zu präsentieren. Wenn es dort jemanden gibt, der einen hat, sind wir sicherlich dankbar dafür. Aber es muss auch das Verfahren funktionieren. Vorhin hat es einen Protest gegeben von Ihrer Fraktion zum Verfahren im Naturschutzgesetz. Wir haben sicherlich in Anbetracht der Fülle der Dinge, die noch vor uns liegen, verdammt wenig Zeit für ein ruhiges, langsames, gesittetes Gesetzgebungsverfahren. Das ist der Punkt, wo ich hoffe, dass wir in Anbetracht der Sache in den nächsten Wochen noch gemeinsam um Lösungen ringen werden. Wir brauchen sie dringend. Wir brauchen dringend die Unterstützung derer, die im Sinne der Walderhaltung unterwegs sind und sich sicherlich ein Stück weit allein gelassen fühlen, die in die Lage versetzt werden müssen, zu handeln, was sie im Moment aufgrund der fehlenden Einnahmen aus ihrem Handeln eben nicht mehr sind.

 

Meine Damen und Herren, von der Warte her bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wir haben ja die zweite Lesung in diesem Plenum heute beschlossen. Da bin ich erst mal dankbar dafür, dass das auch so einhellig ging. Ich denke, es ist der richtige Weg, um bei ThüringenForst die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, Personal einzustellen, Leute zu gewinnen, die im Sinne des Forstschutzes rausgehen in die Wälder, alle 14‍ Tage gucken, wo die Käfernester sind, um dann die Informationsflüsse wenigstens zu organisieren, wo gehandelt werden muss. Und ich hoffe – wie gesagt‍ –, dass wir Lösungen für das Handeln auch noch hinbekommen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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