Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften (Thüringer Standarderprobungsgesetz - ThürStEG -)
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4109
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP greift ein populäres Thema auf. Man kann über dieses Thema „Entbürokratisierung“ immer diskutieren und man diskutiert, seitdem es die Bürokratie gibt. Es gibt ja immer so ein paar Sprüche, die sind immer böse, vor allen Dingen gegen Beamte. Es wird gesagt, es fehlen einfach die Beamten, um Bürokratieabbau auf den Weg zu bringen. Das beschreibt es sehr deutlich. Wir verschließen uns einer solchen Gesetzesinitiative nicht. Das Problem, was wir mit dem Gesetz haben, es ist sehr abstrakt formuliert. Positionierungen sind letztlich immer erst dann möglich, wenn es konkret wird. Sie beschreiben ja nur einen Rahmen, der in vielen Bereichen anwendbar wäre und die Fraktion DIE LINKE wird sich sicherlich in den einzelnen Bereichen unterschiedlich positionieren. Selbst die CDU hat erkannt - erst vor wenigen Wochen, aber immerhin -, dass im Bereich der Abwasserentsorgung über einige Standards und Fristen neu nachgedacht werden muss. Es gibt ein Positionspapier der CDU-Fraktion vom Dezember 2011, aber mehr eben noch nicht. Dort sind wir durchaus gesprächsbereit, wobei wir sagen müssen, da ist in den letzten 20 Jahren natürlich sehr viel geschehen. Da hat das Land zentrale Entsorgungskonzepte gefördert und jetzt auf Dezentralität umzustellen, wird nicht flächendeckend gehen. Aber trotzdem sind wir durchaus diskussionsbereit.
Sollten Ihre Vorschläge aber darauf abzielen, beispielsweise im Bereich der Bürgerbeteiligung bestimmte Verfahren - sie sagen - zu beschleunigen, wir sagen, Bürgerbeteiligung zu begrenzen, dann werden Sie auf unseren erbitterten Widerstand stoßen. Wir gestehen Ihnen zu, dass die Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten in Thüringen viel zu kompliziert sind. Erst jetzt ist wieder ein Antrag auf ein Bürgerbegehren in der Stadt Gotha gescheitert. Dort wollen die Initiatoren, dass der ständige Essengeldzuschuss wieder eingeführt wird. Selbst an einer so relativ selektiven, ausgewählten Frage scheitert ein solcher Antrag, weil die Verwaltung, die über sehr viele Fachleute verfügt, den Bürgern erklärt, euer Finanzierungsvorschlag entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen, Schluss, aus.
Wenn wir Bürgerbeteiligung wollen, brauchen wir sehr niedrige Hürden, vereinfachte Verfahren, aber es darf nicht dazu führen, wie manche Verfechter der Entbürokratisierung es wollen, dass Bürgerbeteiligung abgebaut wird. Wir sehen durchaus auch Reformbedarf, was die Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung betrifft bei der Aufstellung von B-Plänen oder bei der Diskussion über den Flächennutzungsplan. Auch dort sind die Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten sehr formal und die formalen Hürden viel zu hoch, dass sich eigentlich immer nur Fachleute an dieser Diskussion zur Bauleitplanung beschäftigen, denn wer kennt schon die Rahmenbedingungen für Ausgleichsmaßnahmen. Sind die jetzt besser am Ort des Eingriffs oder woanders zu realisieren? Welche Ökobilanzen sind dabei zu berücksichtigen? Auch dort müssen wir, wenn wir Bürgerbeteiligung wollen, die Schwellen viel niedriger setzen, müssen vor allem das Abwägungsverfahren qualifizieren, dass es nicht nur formal ist, weil dann irgendwann die Bürgerinnen und Bürger die Lust verlieren, Vorschläge zu unterbreiten, wenn sie dann sowieso immer ins Leere laufen. Aber wenn Sie unter Bürokratieabbau verstehen, das Verfahren weiter zu begrenzen - und Sie umschreiben es mit Beschleunigen -, dann wird auch das auf unseren Widerstand stoßen.
Wir werden auch keinesfalls eine Diskussion zu sozialen Standards zulassen. Das wäre auch eine Option mit reichen Kindertagesstätten. Das neue Kindertagesstättengesetz beschreibt neue Standards, die natürlich in der Folge höhere Kosten verursachen. Deshalb fordern die Kommunen zu Recht, den Kostenausgleich seitens des Landes, weil der Landtag diese Standards definiert hat. Es gibt immer wieder Überlegungen, einfach diese Standards runterzufahren, um Kosten zu sparen, aber das trifft diejenigen, die eigentlich die Zukunft unseres Landes sind, nämlich Kinder im Vorschulalter. Auch dort werden Sie nicht mit unserer Zustimmung rechnen können, wenn es um Abbau sozialer Standards geht.
Oder um noch zwei Beispiele zu benennen, wir hatten in einem Bereich einen erheblichen Abbau von Standards, wo insbesondere aber dann die FDP wieder angefangen hat, „rumzumerkeln“ und zu diskutieren, das ist die Thüringer Bauordnung.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wir merkeln nicht.)
Doch, in Berlin schon, da „merkeln Sie“ ganz schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei der Thüringer Bauordnung haben wir den Katalog der genehmigungsfreien und vereinfachten Verfahren erheblich erweitert. Beispielsweise wenn ich jetzt ein Gebäude in einem Bebauungsplanbereich errichte und mich an die Vorgaben des Bebauungsplanes halte, brauche ich nicht mal mehr eine Baugenehmigung. Das kann ich so machen. Da war es gerade die FDP natürlich mit ihrer Klientel der freiberuflichen Ingenieure und Architekten, die dann gesagt haben, so nicht, Geld verdienen wollen wir trotzdem noch und jetzt durch massive Rechtsstreitigkeiten im Nachhinein letztlich die Effekte der Entbürokratisierung kompensiert haben. Auch dort müssen Sie sich jetzt einigen, was Sie wollen.
Oder auch die FDP war es, als die Meisterliste neu gefasst wurde, also die Berufe neu gefasst wurden, die eines Meisters bedurften, wo es immer wieder Aufschrei gab. Klar, es ist Ihre Klientel, weil natürlich kleine, mittelständische Unternehmen, Handwerker zu Ihnen gehören.
Das Letzte, was ich sagen will, Vergaberecht: Ich sehe persönlich und auch meine Fraktion, dass wir im Vergaberecht tatsächlich zu einer deutlichen Entbürokratisierung kommen müssen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist aber ein guter Witz.)
Sie wissen, dass auch durch europäische Vorgaben jeder Versuch der Vereinfachung im Vergaberecht gescheitert ist. Ich bin zum Beispiel dafür, dass die Kommunen völlig eigenständig entscheiden können, ob sie einen Auftrag öffentlich ausschreiben oder begrenzt regional vergeben. Da sind Sie aber diejenigen, weil Sie sagen Wettbewerb, Wettbewerb über alles, selbst wenn er ruinös ist.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich schätze Sie ja sehr, aber das ist wirklich Unfug.)
Selbst wenn er ruinös ist, sind Sie für Wettbewerb. Deshalb sagen Sie, öffentliche Ausschreibung mit einem komplizierten Verfahren. Ich habe es mal bei mir im Landkreis durch unseren Landrat recherchieren lassen. Wenn bei 15 Bauaufträgen, die der Kreis - das war vor dem Konjunkturprogramm - im Jahr vergeben hat, 8 Insolvenzen während der Bauausführung auftreten, dann wissen Sie, was für ein ruinöser Wettbewerb infolge des Vergaberechts vonstatten geht. Daran kann keiner Interesse haben. Dann haben Sie uns auf unserer Seite, es kommt auf Ihre Zielstellung an.
Bei diesen Beispielen will ich es belassen. Wir sind heute in der ersten Lesung. Ich gehe davon aus, dass Sie im Ausschuss deutlich machen, in welche Richtung Ihre Vorschläge gehen, in welchen Bereichen, weil wir uns nur dann eineindeutig positionieren können, so bleiben wir auch sehr abstrakt. Vielleicht habe ich Ihnen jetzt mit der Aufzählung dieser Beispiele auch Unrecht getan, weil Sie genau andere Bereiche sehen. Das haben Sie uns bisher nicht verraten. Wir führen ja noch die Debatte. Wir unterstützen in jedem Fall Ihren Antrag auf Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse. Welche Ausschüsse das sein sollen, werden Sie selbst vorschlagen, das überlassen wir immer auch den Antragstellern. Wenn wir Gesetzentwürfe einbringen und die an die Ausschüsse haben wollen, machen wir das ja auch, dass wir das selbst vorschlagen und die Fraktionen sich dann entscheiden müssen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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