Thüringer Gesetz zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen

RedenJörg KubitzkiGesundheit

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5084

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir hatten vor der Sommerpause hier schon einmal im Plenum einen Tagesordnungspunkt und die Diskussion zu Fragen der Gesundheitsstrukturen in Thüringen, wo wir schon einmal auf die Möglichkeit des Landesgremiums eingegangen sind. Eine meiner Forderungen war, dass dazu auch ein Gesetz durch die Landesregierung erarbeitet werden muss, dass das Landesgremium auf Grundlage eines Gesetzes gebildet werden und arbeiten soll. Das ist nunmehr geschehen und findet unsere Zustimmung. Wir gehen auch da in Übereinstimmung, dass wir gerade bei der demographischen Entwicklung, die wir in Thüringen haben, und bei den Problemen, die es in der gesundheitlichen Versorgung gibt, nicht um eine Vernetzung der ganzen Angebote der gesundheitlichen Versorgung herumkommen. Ich muss sagen, es gibt in Thüringen einige gute Beispiele, wo das schon stattfindet. Ich konnte mich vor Kurzem im Klinikum in Bad Salzungen umschauen. Das ist ein kommunales Krankenhaus und dieses Krankenhaus ist geprägt durch ein ganzheitliches Konzept als regionales Gesundheitszentrum für den Wartburgkreis. Es ist gleichzeitig auch ein akademisches Lehrkrankenhaus. Es ist beispielgebend für Thüringen, nämlich neben dem eigentlichen Kerngeschäft des Krankenhauses, dem stationären Leistungsangebot, gehört zu diesem Krankenhaus auch die ambulante Patientenversorgung über medizinische Versorgungszentren in verschiedenen Standorten im Wartburgkreis, die Ausbildung für Krankenschwestern und Altenpfleger an einer eigenen Fachschule, die zum Krankenhaus gehört, die selbst also Fachkräfte ausbildet, um sie dann auch in der Region zu halten, oder die stationäre Altenpflege über Seniorenheime in Bad Salzungen, Bad Liebenstein und Vacha, aber auch ambulante Pflege wird im ländlichen Raum angeboten, auch am Klinikum selbst gibt es eine Kurzzeitpflegestelle. Also das ist ein Beispiel, wie in einer Region Strukturen vernetzt werden können.


Dieses zu bildende Landesgremium ist unserer Meinung nach ein möglicher Baustein, der zu einer Vernetzung von Angeboten beitragen kann, eben nur ein möglicher Baustein. Ich warne davor, zu sagen, jetzt mit diesem Landesgremium haben wir das Allheilmittel gefunden. Aber es ist eben nur eine Möglichkeit. Auf die Schwierigkeiten sind Sie schon eingegangen. Auch ich sehe dort, was abzuwarten bleibt, dieses Landesgremium kann nur Empfehlungen abgeben. Das ist die Problematik, wo wir sehen müssen, wie diese Empfehlungen dann in den entsprechenden Ausschüssen umgesetzt werden.


Eine weitere Frage bleibt auch, wie werden diese Empfehlungen bei den einzelnen Verbänden und Kammern, die die Form der Selbstverwaltung haben, wie wird das durch die Selbstverwaltung dann anerkannt, diese Empfehlung.


Richtig finde ich auch, dass der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag mit eingebunden werden, denn ohne die kommunalen Vertreter ist es nicht möglich, vernetzte Versorgungsstrukturen anzubieten, weil die Kommunen und die Landkreise auch Sozialhilfeträger sind. Allerdings sehen wir auch noch im Ausschuss, ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen wird, Gesprächsbedarf. Unverständlich ist für uns, warum zum Beispiel die Landesärztekammer Thüringen als ständiges Mitglied mit Stimmrecht im Landesgremium vertreten sein soll, im Gegensatz dazu aber zum Beispiel die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, aber auch die Landesapothekerkammer zwar mit Mitspracherecht, aber ohne Stimmrecht im Gremium teilnehmen sollen. Ich sage dazu, da müsste man sich entscheiden. Darüber sollten wir im Ausschuss diskutieren. Entweder sind alle Kammern drin mit Stimmrecht oder die Kammern sind nur mit Mitspracherecht drin. Denn bei dieser Sache sollten wir schon den Gleichheitsgrundsatz wahren.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Fragen ergeben sich für uns auch noch, was das Stimmenverhältnis der stimmberechtigten Mitglieder im Landesgremium betrifft. So müssen wir sagen, dass die Kostenträger im Prinzip mit drei Stimmen vertreten sind und die Leistungserbringer mit sechs Stimmen. Da habe ich noch nicht einmal die zwei Stimmen der Landesregierung berücksichtigt. Ich weiß nicht, ob das zu einem Ausgleich führt, wenn die Leistungserbringerseite mehr Stimmen hat als die Kostenträgerseite. Vielleicht sollten wir da an die Erfahrungen anknüpfen, wie es zum Beispiel im Krankenhausplanungsausschuss ist, dass wir dort eine gewisse Parität der Stimmengewichtung haben. Ich hoffe, dass wir das im Ausschuss diskutieren werden. Ich danke.


(Beifall DIE LINKE)


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