Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1840
Dass die CDU dem nicht zustimmt, verwundert nicht. Es zeugt nur von einem gespaltenen Demokratieverständnis. Zu Recht hat Anja Müller gesagt, wer hier seit Jahren Demokratiebremser ist. Das ist die CDU. Vor allen Dingen kommt da auch Ihr Misstrauen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck. Sie konstruieren hier, als würden Bürgerinnen und Bürger Instrumente, die wir ihnen zur Verfügung stellen, missbrauchen. Wir haben ein anderes Verständnis. Wir gehen davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger sehr verantwortungsbewusst mit derartigen Instrumenten umgehen.
(Beifall DIE LINKE)
Im Übrigen ist zum Beispiel die Einleitung eines Abwahlverfahrens beim Bürgermeister durch Bürgerinnen und Bürger keine neue Sache in der Bundesrepublik. Brandenburg hat es, Nordrhein-Westfalen übrigens mit niedrigeren Quoren. Seitdem es das dort gibt, gibt es keine Welle der Einleitung von Abwahlverfahren. Insofern schüren Sie hier wieder Ängste und eine Politik mit Ängsten ist nie gut, sondern stärkt immer Kräfte, die wir möglichst hier nicht sehen wollen.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gemeinden und Städte bestehen aus verschiedenen Akteuren: aus Bürgermeistern, aus Gemeinderäten, Stadträten, aber auch aus Bürgerinnen und Bürgern. Es kommt immer darauf an, das Verhältnis der Organe auch untereinander und zu Bürgerinnen und Bürgern ausgewogen zu gestalten. Mit dem Gesetz machen wir einen weiteren Schritt zu diesem ausgewogenen Verhältnis.
Wir haben eine ganz starke Stellung der Bürgermeister. Das ist in der Kommunalverfassung so festgeschrieben. Andererseits regelt zum Beispiel die Kommunalordnung aber, dass die Gemeinde vom Bürgermeister und Gemeinderat gleichberechtigt verwaltet wird. Insofern müssen wir als Gesetzgeber natürlich diesen Grundsatz immer wieder überprüfen, ob es da nicht zu Verwerfungen kommt.
Jetzt komme ich mal zu dem Unterschied, weshalb die Einleitung eines Abwahlverfahrens beim Bürgermeister und auch die Möglichkeit der Abwahl sehr wohl berechtigt sind und beim Gemeinderat eben nicht. Der Bürgermeister kann als Einzelperson im gesamten übertragenen Wirkungskreis Entscheidungen treffen, ganz alleine, ohne dass er den Gemeinderat informieren muss. Er muss den Gemeinderat nicht mal informieren, sondern er kann völlig allein entscheiden. Der Gemeinderat hingegen kann nur Kollegialentscheidungen treffen. Kein einzelnes Gemeinderatsmitglied kann eine Einzelentscheidung treffen. Das geht nicht. Wir haben ein paar Minderheitenrechte, was Informationspflichten oder Ausschussbesetzungen und dergleichen betrifft, aber Entscheidungen kann der Gemeinderat nur als Ganzes treffen.
(Zwischenruf Abg. Holbe, CDU: … in der Hauptsatzung formulieren, was der Bürgermeister machen kann!)
Da wir keine Sippenhaft in der Bundesrepublik haben und kein imperatives Mandat, ist es also nicht möglich, dass ein Kollegialorgan abgewählt wird, aber eine Einzelperson schon. Wer hier also fordert, Kollegialorgane zur Abwahl zu stellen, der fordert einfach Verfassungsbruch und hat ein gespaltenes Verhältnis zu unserer Demokratie.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja, ja!)
Dass das die AfD hat, das wissen wir ja.
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Herr Kuschel, jetzt bleiben Sie doch mal auf dem Teppich hier!)
Sie haben das heute wieder belegt.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Genau!)
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da spricht einer, der war weder zur Anhörung noch in den Ausschusssitzungen, der macht bla, bla, bla und fordert letztlich auf, dass wir unser ganzes demokratisches Gemeinwesen und unsere Verankerung in der Europäischen Union infrage stellen, weil sie nicht begriffen haben, dass Gemeindeorgane eben keine Parlamente sind, sondern Verwaltungsorgane und wir uns in der EU zum Beispiel verständigt haben, dass deshalb diese Verwaltungsorgane durch alle EU-Bürger zu wählen sind. Daran sind wir gebunden. Das muss sich natürlich auch bei den Elementen direkter Demokratie widerspiegeln. Das heißt, Ihre Deutschtümelei passt nicht in das europäische Demokratiekonstrukt.
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Und das von Ihnen!)
Und wenn Sie das fordern, können Sie das ja machen, aber damit begehen Sie Verfassungsbruch, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Weil hier immer wieder Arnstadt thematisiert wird, noch mal: Es gab ein Verfahren, das ist durch die Freien Wähler und die CDU eingeleitet worden – die CDU im Stadtrat Arnstadt hat mit den Freien Wählern den Antrag gestellt. Die Linke hat es unterstützt, das ist richtig. Da gab es eine deutliche Zweidrittelmehrheit. Wer den Bürgermeister zur Sitzung des Gemeinde- und Städtebunds erlebt hat, weiß, warum diese Abwahl berechtigt stattgefunden hat.
(Beifall DIE LINKE)
Jetzt will ich mal sagen, Herr Alexander Dill ist mit 11 Prozent der Wählerstimmen im ersten Wahlgang in die Stichwahl gewählt worden – mit 11 Prozent! Bei der Abwahl waren es 26 Prozent – 41 Prozent Wahlbeteiligung, 55 Prozent haben für die Abwahl gestimmt. Und jetzt fragen die Leute in Arnstadt: Wieso eigentlich ist dieser Mann noch im Amt? Eine klare Mehrheit derer, die hingegangen sind, ist für die Abwahl. Und jetzt kommt es: Nur Diktatoren bewerten die Nichtteilnahme an einer Wahl als Zustimmung. Darüber müssen wir nachdenken, meine Damen und Herren, wenn wir bei einer Wahl schon kein Mindestquorum stellen. An dem Verhältnis rütteln wir aber gar nicht. Es ist anerkannt, wo eine Urwahl möglich ist, muss auch eine Abwahl möglich sein. Wir stärken übrigens damit die Stellung des Bürgermeisters, weil der Bürgermeister natürlich auch unter der Maßgabe in das Amt kommt, dass er sich dem Votum der Wähler bei allen Entscheidungen immer wieder stellen muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch was zum Ratsbegehren: Dazu wurde gesagt, Angriff auf repräsentative Demokratie. Wir sagen: Nein, es ist eine Ergänzung zur repräsentativen Demokratie. In vielen Gemeinden gab es in der jüngsten Vergangenheit das Instrument der Bürgerbefragung, hat der Gemeinderat den Bürgerinnen und Bürgern eine Entscheidung zur Befragung vorgelegt. Diese Ergebnisse sind aber völlig unverbindlich und es hat zu Irritationen geführt, dass die Bürgerinnen und Bürger dann erstaunt zur Kenntnis nehmen mussten, dass manche Gemeinderäte und Bürgermeister das Ergebnis der Bürgerbefragung nicht umgesetzt haben, weil es Ihnen nicht gepasst hat. Deswegen brauchen wir ein verbindliches Instrument …
Herr Abgeordneter Kuschel, Ihre Redezeit geht dem Ende entgegen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gott sei Dank! Gott sei Dank!)
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Dieses verbindliche Instrument kann nur der Bürgerentscheid sein. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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