Thüringer Gesetz zur Begrenzung von Fälligkeitszinsen

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Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/7015


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst ist es erfreulich, dass alle Fraktionen das Gesetz in den Ausschuss überweisen wollen, das ist ja nicht immer so. Kurz zur Erklärung für unsere Gäste auf der Tribüne: Gesetzentwürfe der Opposition haben nicht immer die „Gnade“ der Mehrheit hier im Haus, im Ausschuss debattiert zu werden. Dort ist die Arbeitsplattform, um Details zu diskutieren, nicht hier im Plenum. Insofern sind wir dankbar, dass es hier mal eine Ausnahme ist, sicherlich weil alle erkannt haben, der Regelungsgegenstand, mit dem wir uns beschäftigen, ist für viele Bürgerinnen und Bürger aber auch für Kommunen und Behörden durchaus von Bedeutung.


Herr Kowalleck, wir hatten die Ankündigung der Ministerpräsidentin in der Bad Blankenburger Erklärung der CDU auch zur Kenntnis genommen und haben ihr eigentlich ausreichend Zeit gegeben, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen, nämlich bis Anfang Dezember. Anfang Dezember hatten wir dann eine Zusammenkunft mit unseren Kommunalos und haben gesagt, jetzt ist die Zeit des Wartens vorbei. Die Ministerpräsidentin und die CDU wollen offenbar zeitnah diese Ankündigung nicht umsetzen, aber es ist Hilfe notwendig. Das hat die aktuelle Diskussion über Zwangsvollstreckung gegenüber Gemeinden, weil sie nicht die Kreisumlage bezahlen konnten, deutlich gezeigt. Immerhin haben wir zwischenzeitlich den Fakt, dass jede zehnte Gemeinde die Kreisumlage nicht pünktlich bezahlen kann. Das sind wieder Zahlen vom Gemeinde- und Städtebund, 97 Gemeinden war da die aktuelle Zahl. Die Landkreise sind verpflichtet, dafür 6 Prozent Stundungszinsen zu erheben. Das belastet natürlich die Schuldner, die Gemeinden, die also nicht zahlen können, noch mal zusätzlich. Das war eigentlich der konkrete Anlass. Insofern sind wir dann aktiv geworden. Wenn ich jetzt wieder zuspitzen würde, würde ich sagen, links wirkt, denn jetzt hat die Koalition auch endlich die Initiative ergriffen und zumindest erst mal einen Gesetzentwurf angekündigt. Das soll ja noch nichts heißen.


Ich habe hier schon erlebt, die SPD war da immer sehr clever, hat Gesetzentwürfe in einer Pressekonferenz angekündigt, die sind dann nach 18 Monaten in den Geschäftsgang gegangen. Das war also hinsichtlich der Wirksamkeit in der Öffentlichkeit sehr gut, denn man kündigt erst mal etwas an, dass man sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, wenn er dann vorgelegt wird, kann man das dann noch mal in der Öffentlichkeit thematisieren. Also es war schon geschickt. Aufgrund dieser Erfahrungen sind wir natürlich etwas zurückhaltender und vorsichtiger geworden und sagen, wir machen erst mal einen Gesetzentwurf. Jetzt ist die Regierungskoalition natürlich gefordert, entweder auf der Basis unseres Gesetzentwurfs zu debattieren oder einen eigenen dagegenzustellen. Januar 2014 - ich habe genau aufgepasst, erst stand nur Januar, da hatte ich schon wieder so ein ungutes Gefühl, welchen Januar Sie meinen, auch da hatten wir ja schon Erfahrungen. Aber Sie haben 2014 nachgeschoben. Von daher ist das für uns noch zeitnah, damit kann man umgehen.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben also nicht nur die Kreisumlage im Blick bei der Regelung des Gesetzes, sondern auch die Fördermittelvergabe und die Rückforderungen und natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger, die durch die Verwaltungsakte und Stundungsmöglichkeiten in dem Zusammenhang von dem gegenwärtig hohen Zinssatz betroffen sind.


Ich will kurz zu den einzelnen Regelungsgegenständen etwas sagen. Beim Kommunalabgabengesetz müssten wir als Land ein eigenes Interesse haben, vor allem der Finanzminister. Deswegen hat mich gewundert, dass er nie aktiv geworden ist. Wir haben in Thüringen einen Rechtsanspruch auf Stundung von Beiträgen, also von Straßenausbau- und Abwasserbeiträgen, einen Rechtsanspruch. Und wir haben seit 2004 diesen Rechtsanspruch gekoppelt mit Zinsbeihilfen. Ich stelle ab und zu eine Anfrage, darauf hat die Landesregierung mitgeteilt, dass nahezu alle Anträge auf Zinsbeihilfe genehmigt wurden. Das heißt, die Zweckverbände und Gemeinden stunden diese Beiträge, ab 1.000 € besteht ein Anspruch und das Land muss den Gemeinden und Zweckverbänden die Zinsen zurückerstatten. Ich habe Beispiele erlebt, dass die Gemeinden jetzt sogar die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert haben, diese Stundungsvereinbarung abzuschließen, weil die Gemeinden und die Zweckverbände von den 6 Prozent Zinsen, die sie erstattet bekommen, profitieren. Das ist für die ein lukratives Geschäft. Es ist günstiger als wenn die Beitragspflichtigen ihre Beitragsschuld gleich bezahlen, denn für die Habenzinsen gibt es zurzeit 0,8 Prozent oder so. Deshalb, Herr Finanzminister, hätte ich eigentlich gedacht, dass Sie gerade mit Blick auf die Zinsbeihilfen hier selbst aktiv werden. Wir haben das jetzt geregelt. Es profitieren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch das Land, weil wir auch in diesem Programm Gelder sparen.


Das Zweite, das Finanzausgleichgesetz ist erläutert worden, betrifft die Kreisumlage, das will ich nicht noch mal wiederholen.


Ein dritter Regelungspunkt ist uns wichtig, das sind die Rückforderungen bei Fördermitteln. Davon sind gar nicht so sehr Bürgerinnen und Bürger betroffen, sondern in erster Linie Unternehmen oder auch Gemeinden, Landkreise und Städte. Die müssen dann, nachdem die Verwendungsnachweise geführt und geprüft wurden, gegebenenfalls anteilig Fördermittel zurückerstatten. Das wird dann rückwirkend mit 6 Prozent verzinst. Die Verwendungsnachweisprüfung zieht sich manchmal Jahre hin. Zum Beispiel bei der Krankenhausfinanzierung sind jetzt wieder Fördermittelbescheide, also Prüfungsbescheide, bekannt geworden mit einer zeitlichen Verzögerung von mehr als zehn Jahren. Da werden Beträge zurückgefordert und da wissen Sie, bei 6 Prozent Verzinsung im Jahr, Zins und Zinseszins, haben Sie im Grunde genommen nach 12 Jahren die gleiche Zinssumme wie die Rückforderungssumme und das ist eine Sache, da müssen wir einschreiten, zumal die Fördermittelnehmer, also die dann zurückerstatten müssen, selbst nicht beeinflussen können, wie lange die Prüfungszeit für die Verwendungsnachweise ist. Deshalb ändern wir hier auch die Landeshaushaltsordnung und wollen auch hier diese allgemeine Regelung, wie Frau Skibbe schon erläutert hat, zur Anwendung bringen.


Schließlich ändern wir das Verwaltungsverfahrensgesetz. Das betrifft dann alle übrigen Verwaltungsakte, wo es um Geld geht, also alle anderen Bereiche von der Baugenehmigungsgebühr über das Gewerbeamt oder was es so alles gibt, bis hin zu Kindertagesstättengebühren und dergleichen. Dort wollen wir dann auch diesen gedeckelten Zinssatz zur Anwendung bringen.


Eine Anmerkung zu Herrn Meyer. Herr Meyer, Sie haben gesagt, wenn die Zinsphase mal über 2 Prozent ist, dann kommen wir mit den 5 Prozent nicht mehr hin. Da darf ich nur daran erinnern, die 6 Prozent waren immer eine Höchstgrenze, unabhängig vom realen Zinsniveau. Wir hatten Zeiten in den 90er-Jahren, da waren die Realzinsen in der Nähe der 6 Prozent. Sie waren noch nicht darüber, aber sie waren bei fünf Komma noch was, also insofern hatte die öffentliche Hand da nur eine geringe Spanne für die eigenen Aufwendungen. Deshalb haben wir das diskutiert, aber das können wir im Ausschuss noch mal debattieren. Ich bin mir sicher, wenn die Zinsen wieder steigen, und zwar erheblich, dass wir dann hier im Landtag noch mal debattieren müssen, wie wir mit der neuen Situation umgehen. Wie gesagt, es gab schon Zeiten, da waren die 6 Prozent auch nicht mit einem Sicherheitsaufschlag versehen, sondern relativ nah an den Realzinsen.

Was Herr Bergner von der FDP hier benannt hat, insbesondere seine Forderung nach zinsloser Stundung im Kommunalabgabenbereich, die haben wir. Wir haben nichts dagegen. Wenn die ausgeweitet wird, das habe ich gesagt, haben Sie uns auf Ihrer Seite. Womit ich bei Ihnen ein bisschen Probleme habe, ist immer, dass Sie die Reform der Kommunalfinanzen fordern und da alles reinpacken, selbst wenn wir uns jetzt nur mit so einem Detailproblem beschäftigen. Ich kann mich erinnern, dass bei der letzten Haushaltsdebatte die FDP keine konkreten Vorschläge gemacht hatte zum Kommunalen Finanzausgleich. Allerdings haben sie es in der Debatte immer benannt, das gebe ich zu.


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Da haben Sie eine sehr selektive Wahrnehmung.)


Sie haben Anträge gestellt, allgemeine Anträge, aber Sie wissen, man muss konkret damit umgehen.


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Einfach mal nachlesen.)


Die kommunale Finanzausstattung und das Problem, was wir heute hier zum Regelungsgegenstand haben, haben nur bedingt etwas miteinander zu tun. Selbst wenn die Gemeinden - und wir haben Gemeinden, die sind gut ausgestattet, selbst die sind mit dieser Problematik der Stundungszinsen konfrontiert, zum Beispiel hinsichtlich der Stundungszinsen, die die Bürgerinnen und Bürger zu entrichten haben.


Zum bürokratischen Aufwand, was die Zinsveränderung während der Stundungsphase betrifft, da sind Banken sehr flexibel und machen uns das vor. Die Verwaltungspraxis im öffentlichen Bereich war bisher so - darauf hat auch, ich glaube, Herr Meyer schon abgestellt -, dass natürlich, wenn die Stundungsvereinbarung abgeschlossen wird, dass der dann gültige Zinssatz zur Anwendung kommt und er gilt für die gesamte Laufzeit der Stundungsvereinbarung. Man kann das natürlich auch flexibilisieren. Das machen die Banken - wer bei der Sparkasse gegenwärtig einen Kundenkredit hat, der wird sich manchmal verwundern, er bekommt regelmäßig Post und da ändert sich der Zinssatz an der dritten und vierten Stelle hinter dem Komma. Da habe ich mal unseren Sparkassenvorstand gefragt, ob diese Information sein muss. Da hat er gesagt, ja, es ist hoher Aufwand, das kostet uns viel Geld, aber die gesetzlichen Bestimmungen erfordern, dass der Kreditnehmer darüber ständig in Kenntnis wird, auch wenn sich die Zinsschwankung, wie gesagt, im Promillebereich befindet. Daran können wir uns als öffentliche Hand natürlich auch orientieren, ob wir ein vereinfachtes Verfahren wollen, das heißt Vereinbarung der Zinshöhe über die gesamte Dauer der Stundung oder ob wir auch dort eine Regelung einführen, wenn sich der Zinssatz um 0,5 oder dergleichen, damit wir nicht jeden Bagatellfall drin haben, verändert, kann der Zinssatz angepasst werden sowohl nach oben, gegebenenfalls auch wieder nach unten, wenn es bestimmte Schwankungen gibt.


Ich weiß jetzt gar nicht, es haben alle gesagt, dass wir im Ausschuss weiterdiskutieren wollen, aber ich habe noch keinen konkreten Antrag vernommen. Deswegen mache ich das mal hilfsweise auf alle Fälle. Wir als Fraktion beantragen, dass dieser Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert wird. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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