Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9866
Ja, vielen Dank, das Gesetz, dass sie eben vorgelesen haben, ist ein sehr schönes Gesetz, ein Gesetz, mit dem wir uns zumindest in den Anfängen schon im Dezember 2023 beschäftigt haben. Da haben wir nämlich die Grundlagen geschaffen durch einen Entschließungsantrag der Koalition und auch der CDU. Da haben wir gesagt, dass wir gerne aus dem Energiekrise- und Coronapandemiehilfe-Fonds Kommunen weiterhin unterstützen wollen und in diesem Fall, so sagt es ja auch schon der Titel, die Schwimmbäder.
Wir schaffen jetzt sozusagen mit diesem Gesetz eine Ermächtigung und haben Kriterien uns ausgedacht, wer diese Mittel bekommen soll. Das sind Kommunen, die unter 20.000 Einwohner/-innen haben. Zwölf Kommunen haben wir dabei ausgemacht. Das sind Schwimmbäder, die kommunal betrieben sind, und Schwimmbäder, in denen Schwimmunterricht stattfindet. Ich finde, das sind sehr soziale Kriterien, für die wir die 5 Millionen Euro, um die es in diesem Antrag geht, anwenden können.
Kurz und knapp, darum geht es in diesem Antrag. Ich glaube, wir werden da eine große Einigung bekommen, überweisen den in den Ausschuss und können im allerbesten Fall schon morgen in einer Sondersitzung darüber sprechen und das weitere Verfahren vorantreiben. Insofern danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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