Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB II)
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5668
Meine Damen und Herren, wir behandeln das Ausführungsgesetz zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Das ist ein eigentlich sehr formales Gesetz, weil es sich mit strukturellen Fragen der weiteren Umsetzung aufgrund der Gesetzlichkeiten beschäftigt. So wird es auch behandelt und im Grunde genommen bräuchte es nicht viel mehr, was man dazu sagen muss. Allerdings steht die Frage, wie wird in der Tat das SGB II hier im Land Thüringen umgesetzt, auf der gesetzlichen Grundlage selbstverständlich, aber welche Möglichkeiten nutzt das Land, um einfach auch im Sinne von Betroffenen Verbesserungen zu erreichen. Da gestatten Sie mir bitte fünf Anmerkungen, die ich doch dazu machen möchte.
Erste Anmerkung: Es wird immer gesagt, Statistik ist so phänomenal, wir stehen so gut da, dass wir Hartz IV gar nicht mehr so sehr thematisieren müssen. Ich will Ihnen nur sagen, auch wenn die Zahlen rückläufig sind, geht es immerhin um insgesamt noch über 60.000 Arbeitslose, die im SGB II drin sind, das sind über 200.000 Personen in mehr als 100.000 Bedarfsgemeinschaften. Deswegen, denke ich, ist das keine zu vernachlässigende Größe. Wir haben ja auch die aktuelle Debatte, gerade was den Übergang von SGB III zu SGB II angeht. Und wir wissen auch, das hat eine Studie des IAB gezeigt, dass mehr als ein Drittel möglicher Betroffener gar nicht Leistungen aus dem SGB II beantragt.
Zweite Anmerkung: Hartz IV ist mittlerweile zum Mindesteinkommen mutiert, weil Sie sich ja verweigern, bisher bundesweit für einen flächendeckenden Mindestlohn einzutreten. Als Konsequenzen, die daraus bekannt sind, will ich hier nur noch mal ins Gedächtnis rufen, dass etwa 40 Prozent der Menschen trotz Arbeit im Bereich der Leistung des SGB II drin sind, was Armut und viele soziale Probleme mit sich bringt. Dafür war das SGB II, also Hartz IV, das Einfallstor.
Dritter Gedanke: Das SGB II ist mehr als 50-mal novelliert und verändert worden. Da blickt keiner mehr so richtig durch. Demütigungen, Ängste, auch zunehmend Krankheiten hat das für Betroffene mit sich gebracht. Deshalb ist es wichtig, dass sie für ihre Rechte auch eintreten und darum kämpfen. Ich sage, Hartz IV ist eine Form von struktureller Gewalt, die hier ausgeübt wird
(Beifall DIE LINKE)
und der auch Betroffene im Land Thüringen einfach unterliegen. Ich sage das aus dem Grund, weil nämlich die herkömmlichen Instrumente schon lange nicht mehr für einen Teil von Menschen greifen. Die Trägerlandschaft, auch in Thüringen, ist erheblich ausgedünnt, Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierungsmaßnahmen gehen nach der Instrumentenreform gar nicht mehr und auch Bildungsmaßnahmen, die unter dem Blickwinkel eines erhöhten Fachkräftebedarfs unerlässlich sind, sind außerordentlich schwierig zu bewerkstelligen.
Gestatten Sie mir an der Stelle, ein konkretes Beispiel zu benennen, weil die Frauen, die das betrifft, heute auch hier im Thüringer Landtag sind. Sie haben aus Platzgründen keinen Platz mehr bekommen hier oben; ach doch, sie sitzen jetzt da. Das sind Frauen in der Erzieherinnenausbildung, übrigens bei der DEHOGA. Ich hätte mir vorstellen können, dass bei der DEHOGA gut Köche und Kellner ausgebildet werden, aber die Erzieherausbildung findet dort statt mit großen Problemen. 80 Prozent der Betroffenen haben die staatlichen Prüfungen nicht bewältigen können, weil insgesamt 266 Stunden Fehlstunden waren, die nicht ordentlich und fachgerecht gegeben wurden. Ich sage das deshalb, weil wir die Fragen zu beantworten haben auch unter der Überschrift „Thüringen braucht dich“: Was sagen wir denn den Frauen? Wie kommen sie denn zu diesem Erzieherabschluss, wo vor allen Dingen auch für die Mehrzahl der Frauen tatsächlich eine Stelle da ist? Ich will nur sagen, es ist verschenkte Lebenszeit, es ist verschenktes Geld, weil für ein Jahr eine solche Ausbildung laut Bildungsgutschein 16.636 € jährlich kostet. Ich frage hier: Wer trägt dafür die Verantwortung? Da können wir uns nicht auf diesen Verschiebebahnhof begeben, um den Schuldigen zu suchen. Ich glaube, da stehen wir alle in der Pflicht, diesen Frauen hier in Thüringen eine ordentliche Perspektive zu geben.
(Beifall DIE LINKE)
Ich habe die große Bitte, gemeinsam mit dem Kultusminister und dem Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium, Staatssekretär Staschewski hilft da vielleicht auch mit, eine Lösung zu finden. Wir brauchen für diese Frauen einen Sonderweg.
Das heißt nicht, dass wir einen Sonderweg für alle finden können. Auf jeden Fall ist es so, dass heute bei den Qualifizierungsmaßnahmen alles über ein regionales Einkaufszentrum läuft, das sitzt in Halle. Da gibt es Ausschreibungen, da hat jemand vor Ort in den Jobcentern überhaupt keine Einflussmöglichkeit mehr, spezifische Maßnahmen für die Träger und gemeinsam mit Ihnen entsprechend der konkreten Situation in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu entwickeln. Ich halte das für sehr fatal und deswegen haben wir unter anderem auch die zwei Punkte hier in unserem Entschließungsantrag mit aufgenommen, dass wir eine wirksame und zielorientierte Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel zur Sicherung von Qualitätsstandards, für Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnamen brauchen und dort auch der Willen und die Vorstellungen der Betroffenen, ihre Fähigkeiten, die sie mitbringen - und sie haben auch Fähigkeiten - stärker berücksichtigt werden.
Ein letzter Punkt, den ich hier noch sagen möchte: Wir haben stärker für einen Teil der Betroffenen im SGB II, der Leistungsempfänger, tatsächlich die soziale Seite zu betrachten. Es funktioniert nicht mehr nur ein Markt- und Integrationsanspruch, sondern es gibt einen Teil von Betroffenen, mit denen muss man sich einfach mehr Mühe geben. Da brauchen wir längerfristige Maßnahmen, da braucht es psychosoziale Begleitung und nicht zuletzt wurde das gerade in der letzten Woche sehr deutlich bei einer Konferenz, die das Sozialministerium hier im Thüringer Landtag durchgeführt hat. Wir brauchen also eine langfristige Strategie, wir brauchen Integrationsbegleiter, das wäre sehr schön, wenn man das auch gesetzlich geregelt hätte. Wir müssen beachten, dass eine neue Zielgruppe hier heranreift, auch das wird sehr deutlich - das sage ich auch als Gleichstellungs- und Frauenpolitikerin -, eine Zielgruppe, die alleinstehende Männer über 50 betrifft. Von denen sind viele in ganz großen, schwierigen Problemen. Hier muss man sich noch mal neu Gedanken machen, um letztendlich - und das wäre ein weiterer Punkt - auch Eingliederungsvereinbarungen auf Augenhöhe - und das ist ja gesetzlich geregelt - tatsächlich umzusetzen.
Wir hätten uns gewünscht, wenn es eine Anhörung entsprechend unserem Antrag im Wirtschaftsausschuss generell zur Umsetzung des SGB II gegeben hätte, auch im Vorfeld dieses Gesetzes. Das ist nicht abgelehnt, das ist ein bisschen verschoben. Wir halten an unserem Antrag fest, wir möchten hier in Thüringen eine Anhörung zur Umsetzung des SGB II im Wirtschaftsausschuss mit Trägern, mit Verantwortlichen, mit sozialen Vereinen, die sich darum bemühen, mit Vertretern der Kommunalpolitik gemeinsam nach neuen Lösungen zu suchen. Wie gesagt, das ist der Punkt 3 unseres Entschließungsantrags. Setzen Sie sich im Bundesrat für die Überwindung dieses Hartz-IV-Systems ein und versuchen Sie, an einer sanktionsfreien Grundsicherung zu arbeiten, die den Menschen, die ansonsten in diesem System keine Perspektive haben, auch hier im Land Thüringen eine Zukunft gibt. Das Ausführungsgesetz, so wie es heute zur Beschlussfassung vorliegt, ist dafür nicht geeignet. Das schadet nichts, Sie werden es beschließen. Es nützt nichts, es ändert nichts, es ist eine Umsetzung der Gesetzlichkeiten, deswegen werden wir uns der Stimme enthalten. Aber machen Sie weiter im Interesse der Betroffenen und lösen Sie die aktuellen Probleme. Das ist meine Aufforderung an die politisch Verantwortlichen hier im Land Thüringen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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