Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (ThürPsychPbAG) 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2771
Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren wurde als Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/2771 am 06.10.2016 durch die Landesregierung eingebracht, im Plenum am 9. November 2016 beraten und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe wurde nicht überwiesen. Der Gesetzentwurf ist ein Ausführungsgesetz, dass die Voraussetzungen und das Verfahren für die Anerkennung von Personen als psychosoziale Prozessbegleiterinnen und für die Anerkennung von außen und der Weiterbildungslehrgänge zur psychosozialen Prozessbegleiterin regelt.
Diese Kompetenzen liegen nach dem mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten vom Bund beschlossenen Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren bei den Bundesländern, was dieses Ausführungsgesetz notwendig macht.
Im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde der Gesetzentwurf am 2. Dezember 2016 aufgerufen. Inhaltlich gab es keine Änderungen. Ergebnis der Beratung ist die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/3135, die die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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