Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (ThürPsychPbAG) 2/2

RedenSabine BerningerJustiz

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2771


Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fühle mich als Berichterstatterin schon herausgefordert und aufgefordert, die Unwahrheiten, die hier vorgetragen worden sind, zu widerlegen.


Herr Brandner hat gesagt, es hätte keine Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss gegeben. Die entsprechende Ausschusseinladung zur Sitzung am 02.12.2016 hat der Vorsitzende selbst unterzeichnet. Herr Brandner ist der Vorsitzende dieses Ausschusses. In Tagesordnungspunkt 2 finden wir da: „Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren – ThürPsychPbAG in der Kurzfassung. Die Ausschusssitzung hat stattgefunden. Es hat an der Tagesordnung keine Änderung gegeben. Also wurde der Tagesordnungspunkt aufgerufen, wie ich das vorhin ausgeführt hatte. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen, wie ich das vorhin ebenfalls ausgeführt hatte. Auch die AfD-Fraktion hatte inhaltlich nichts beizutragen,


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


außer dem Misstrauen gegen die durch die Landesregierung durchgeführte Kabinettsanhörung.


Vizepräsident Höhn:


Frau Berninger, einen kleinen Augenblick. Sie bewegen sich im Moment an der Grenze der Geschäftsordnung, was Berichterstattung aus dem Ausschuss betrifft.


(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Sie ist schon über die Grenze hinweg!)


Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:


Der Weiße Ring ist übrigens im Rahmen der Kabinettsanhörung angehört worden und es sind im Zuge der Beratung des 3. Opferrechtsreformgesetzes im Bund, wo es um die Inhalte tatsächlich der psychosozialen Prozessbegleitung geht, zahlreiche Opferverbände angehört worden, deren zahlreiche Änderungsvorschläge auch Umsetzung in das 3. Opferrechtsreformgesetz gefunden haben. Da kann ich einfach jedem, der wissen will, was die Opferverbände dazu zu sagen hatten, empfehlen, die Protokolle nachzulesen. Und wenn der Abgeordnete Brandner nicht begreift, warum eine gendersensible Ansprache von Verbrechensopfern – beispielsweise Vergewaltigungsopfern – notwendig ist, dann wundert mich das nicht. Aber ich würde damit hier am Pult nicht so sehr prahlen. Das ist nämlich relativ peinlich.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie sagen, wir würden Ihnen vorwerfen, nicht mitzuarbeiten, und beziehen das auf die eben stattgefundene Ausschussberatung, wo es um eine Anhörung ging. Wir erheben diesen Vorwurf, wenn dem so ist. Wenn Sie Fragen an Anzuhörende oder Anzuhörende selbst vorschlagen, dann werden wir nicht wahrheitswidrig behaupten, dass dem nicht so gewesen ist. Wer wahrheitswidrig argumentiert, das sind Sie, Herr Brandner. Das sollten Sie lassen, weil das ist der Würde dieses Hauses nicht angemessen.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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