Thüringer Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Rainer Kräuter
InneresRedenRainer Kräuter

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6961

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über 30.000 Beschäftigte des Freistaats sind gleichermaßen Fundament und Gesicht der öffentlichen Verwaltung. Von ihrer Leistung hängt auch ein großer Teil unserer Lebensqualität ab. Gerade in Zeiten großer Herausforderungen – des demografischen Wandels, der zunehmenden Digitalisierung, aber auch der Entwicklung im Bereich der öffentlichen Sicherheit – sind wir auf eine funktionierende öffentliche Verwaltung angewiesen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält viele Verbesserungen, mit denen Thüringen seinen Bediensteten den Rücken freihält und der öffentliche Dienst noch ein weiteres Stück attraktiver wird. Viele Verbesserungen, meine Damen und Herren, für die ich als Gewerkschafter über 20 Jahre gekämpft habe, werden heute im Gesetzentwurf dem Thüringer Landtag vorgelegt. Dafür sage ich Danke!

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

Welche wichtigen Punkte sind das? Frau Holbe hat es schon mal dargestellt, auch Herr Staatssekretär Höhn. Also: Die Beamtinnen und Beamten erhalten zukünftig eine Wahlfreiheit für die Auswahl ihrer Krankenversicherung. Das Land zahlt dafür hälftig anfallende Kosten, was bis zu 2,5 Millionen Euro im Jahr ausmacht. Werden Einsatzkräfte attackiert – darauf komme ich noch mal zurück –, übernimmt das Land auf Antrag die Erfüllung von Schmerzensgeldansprüchen bei tätlichen Übergriffen, wenn ein rechtskräftiger Anspruch gegen einen zahlungsunfähigen Täter besteht, sodass kein Beamter im Stich gelassen wird.

 

Durch die Schaffung einer neuen IT-Fachrichtung im Laufbahngesetz wird Thüringen moderner und kann künftig noch besser mit der fortschreitenden Digitalisierung Schritt halten. Für kommunale Wahlbeamte, die zuvor in einem Beamtenverhältnis zum Land standen, wird ein Rückkehrrecht geschaffen, um so politisches Engagement des Einzelnen zu fördern und, meine Damen und Herren, eine Gleichstellung mit den Rechten eines Abgeordneten im Thüringer Landtag zu erreichen, der vorher aus dem Landesdienst kommt.

 

(Beifall SPD)

 

Über 25 Jahre hat die CDU den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes strukturell kaputtgespart und vernachlässigt. Daher ist es wichtig und richtig, dass Rot-Rot-Grün anpackt, offene Baustellen im ÖD-Bereich wahrnimmt und diese auch im Sinne der Beschäftigten abräumt und Lösungen herbeiführt.

 

Zu den einzelnen Regelungen: Beim Gesundheitsschutz halte ich es für richtig und wichtig, dass ein Beamter eine Wahlmöglichkeit hat, ob er gesetzlich krankenversichert sein will oder nicht, denn ich möchte Ihnen mal einen Fall von einer jungen Familie erzählen. Beide sind Beamte im öffentlichen Dienst, beide sind Eltern und haben zwei Kinder. Diese vier Personen sind privat versichert und diese vier Personen sind beihilfe-versichert und wenn sie diese vier Personen mal in ihrem Haus hier in Erfurt besuchen, stellen Sie fest, es gibt ein eigenes Regal für Ablagemöglichkeiten von Beihilfevorgängen und von privaten Krankenversicherungsvorgängen. Diese Familie braucht in der Tat sozusagen ein eigenes Büro, um ihre Gesundheitsfragen bürokratisch abhandeln zu können. Ich finde es gut, wenn Beamtinnen und Beamte eine Wahlmöglichkeiten haben, damit sie sich diesem Wahnsinn nicht mehr stellen müssen. Und ich finde es noch besser, wenn die beihilferechtlichen Vorschriften des Freistaats Thüringen angepasst werden, damit sie auch den gesetzlichen Anforderungen der gesetzlichen Krankenversicherungen gleichgestellt sind.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Dazu hat, wie wir wissen, der Beamtenbund und Tarifunion Thüringen der Finanzministerin meines Wissens im Januar einen kleinen Schriftsatz in dieser Frage überreicht. Vergangene Woche hat die Nachrichtenagentur dpa mit Verweis auf das Thüringer Finanzministerium darüber berichtet, dass vor allem Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen und mit Kindern vom neuen Gesetz profitieren. Ich habe Ihnen das an diesem Beispiel gerade dargestellt. Ein Regierungssekretär mit Kind müsste demnach künftig bei einer gesetzlichen Versicherung monatlich rund 170 Euro weniger bezahlen. Das, meine Damen und Herren, stellt eine deutliche Entlastung für eine solche junge Familie dar.

 

Erstaunlich für mich und für viele Fachleute, die sich mit diesem Thema beschäftigen, ist nur, dass der Verband der Privaten Krankenversicherung aufgeschreckt ist und vergangenen Freitag in einer Stellungnahme verkündete, dass das Modell nur durch – Zitat – „rot-rote, rot-rot-grüne bzw. rot-grüne Regierungen in Brandenburg, Thüringen, Berlin und Bremen“ realisiert werde. Die Sache sei politisch motiviert, warnte der Verband. Hier können wir ganz nüchtern feststellen: Ja, so ist es. Diese Regelung ist politisch motiviert, und zwar weil wir für eine bessere Politik stehen, für eine Politik des Fortschritts, der sozialen Gerechtigkeit. Dazu gehört, dass alle die Möglichkeit erhalten, in ein System einzuzahlen, vom Ministerpräsidenten bis zur Reinigungskraft.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Dass wir damit auf dem richtigen Weg sind, zeigt gerade, dass sich andere Länder ebenso auf den Weg machen und Novellierungen für 2020 ankündigen. Damit setzt Thüringen nicht nur eine langjährige Forderung des DGB um, sondern sendet vor allem ein wichtiges Signal an die Beschäftigten, die diesen Wunsch selbst immer wieder äußerten.

Zum Thema „Schadenersatz“: Vor Ihnen steht ein Polizeibeamter, der mehrfach in seinem Leben verletzt worden ist, auch schwer. Und in meinem Büro ist eine Akte mit vielen Zetteln, mit viel Zeit davon zusammengestellt, wo ich versucht habe, Forderungen gegen meine Schädiger durchzusetzen – erfolglos. Daraufhin habe ich bereits im Jahr 1999 mit meiner Gewerkschaft darüber gesprochen, dass man dagegen ankämpfen muss und dass der Freistaat, in dessen Dienst wir tätig sind, diese Kosten für uns reguliert und diese Kosten gegen die Schädiger, die die Hand gegen Einsatzkräfte erheben, durchsetzt. Das ist heute der Fall mit dem Gesetzentwurf, mit dem Gesetzgebungsverfahren werden wir noch in dieser Legislatur das Gesetz dazu verabschieden. Ich finde, das ist ein sehr schöner Tag nicht nur für mich. Ich finde, es ist ein sehr schöner Tag für alle Einsatzkräfte in Thüringen von Polizeibeamten über Justizvollzugsbeamte über Feuerwehrleute und Rettungssanitäter etc.

 

Gewalt und Verrohung sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, mit der wir uns in allen Lebensbereichen und in den verschiedensten Branchen befassen müssen. Werden Beamtinnen und Beamte Opfer von tätlichen Übergriffen, so können diese zu gerichtlichen Verfolgung von Schmerzensgeldansprüchen zwar den Rechtsschutz des Dienstherrn in Anspruch nehmen, nicht selten ist es aber so, dass die Täter selbst gar nicht liquide sind, um einen rechtskräftigen Anspruch zu zahlen. Die Geschädigten, die eigentlich im Interesse des Staates, im Dienste der Allgemeinheit agieren, sind nach getaner Arbeit dann auf sich allein gestellt und bleiben schlimmstenfalls auf den Kosten trotz erwirkten Titels sitzen.

 

Meine Damen und Herren, es sind nicht nur die Kosten. Ich kann Ihnen sagen, dass diese Arbeit nach der Arbeit inhaltlich beschäftigt, sie frisst Zeit und beschäftigt auch die betroffenen Familien. So viel kann ich Ihnen sagen. Wir wollten im Verfahren sozusagen vorab mit der CDU eine Verabredung treffen, dass wir morgen im Innenausschuss die Frage der notwendigen Anhörung beschließen. Was aber macht die CDU? Die hat überhaupt kein Interesse, dass dieses Gesetz zeitnah in Kraft tritt, sie hat überhaupt kein Interesse daran, dass Polizeibeamtinnen, Einsatzbeamtinnen, wie ich sie aufgezählt habe, frühzeitig von den Vorteilen dieses Gesetzes profitieren. Diese Einigung kam nicht zustande und nun werden wir in ein Gesetzgebungsverfahren gehen, was eben eine vorzeitige Inkraftsetzung des Gesetzes nicht zulässt. Dafür, liebe CDU, vielen Dank, haben Sie gut gemacht. Sie haben nur leere Worte für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und Einsatzkräfte. Wenn es drauf ankommt, kneifen Sie.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ein weiterer Teil des vorgelegten Entwurfs betrifft eine Änderung im Laufbahngesetz, das zuletzt im August 2014 geändert wurde. Das Laufbahngesetz ist auch so eine Baustelle im öffentlichen Dienst des Freistaats, wo ich mir für die verschiedenen Branchen eigene Laufbahnen wünsche. So zum Beispiel wünsche ich mir für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eine Polizeiverwaltungslaufbahn. Das könnten wir mal noch irgendwie diskutieren. Das wäre mir sehr angenehm. Weil es nämlich tatsächlich so ist, dass wir diensteingeschränkte Kollegen laufbahnrechtlich gar nicht sauber verwenden können und wir müssen dafür sorgen, dass auch das geschieht.

 

Jetzt haben wir eine IT-Laufbahn im Gesetzentwurf stehen, die zusätzliche Fachrichtung des Informationstechnischen Dienstes als eigene Laufbahngruppe, um den personellen Anforderungen zu entsprechen, die mit zunehmender Digitalisierung den damit verbundenen Herausforderungen für die Landesverwaltung gerecht wird. Klar ist, wir brauchen qualifiziertes Personal und diesen Baustein können wir auf diesem Weg lösen. Ebenso wird der Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes entsprechend den Laufbahngruppen des mittleren und gehobenen Dienstes erweitert. In der Laufbahn des höheren Dienstes können Studiengänge bzw. Mindestanforderungen festgelegt werden, die einen unmittelbaren Zugang zum höheren Dienst möglich machen. Dazu wird der § 10 des Laufbahngesetzes verändert.

 

Ich wende mich einem letzten Thema zu. Das sind die Regelungen für Wahlbeamte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Landtag, in verschiedenen Sitzungen, hat mal ein Polizeibeamter gesprochen. Der Polizeibeamte ist Leiter einer Polizeidienststelle und ich kann Ihnen sagen, ich kenne ihn relativ gut, es ist kein schlechter. Der Polizeibeamte, der Leiter einer Dienststelle ist, möchte gern seine kommunale Verantwortung wahrnehmen und strebt ein kommunales Wahlmandat an. Das ist geschehen. Der Leiter dieser Dienststelle ist jetzt Bürgermeister und nicht mehr Polizist. Und weil er das gemacht hat, wie viele andere auch, wurde er aus dem Dienstverhältnis entlassen. Das halte ich im Vergleich zu einem Landesbeamten, der Abgeordneter ist, heute vor Ihnen steht, eine Ungleichbehandlung. Das hat Rot-Rot-Grün jetzt beendet. Das wollen wir beenden und das ist gut so.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Es muss darum gehen, kommunales Engagement auszuüben, kommunales Engagement wahrzunehmen, unabhängig davon, aus welchem beruflichen Feld wir gerade kommen. Ich halte das für einen sehr guten Tag für die Beamten und Beamtinnen des Freistaats Thüringen. Glauben Sie mir, es gibt ganz viele interessierte Landesbeamte, die sich kommunal engagieren wollen. Deswegen halte ich diese Regelung für ausdrücklich sehr gut. Vielleicht dient diese Regelung dazu, Klageverfahren, die wir aktuell anhängig haben in dieser Frage, für erledigt zu erklären. Mein Gruß geht an dieser Stelle ausdrücklich nach Leinefelde-Worbis.

 

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf hat noch weitere kleinere Änderungen im Gepäck, redaktionelle und disziplinarrechtliche Änderungen. Das Beamtenversorgungsgesetz wird ebenfalls aufgegriffen, um sich an dieses Gesetz anzupassen. In dieser Legislaturperiode hat Rot-Rot-Grün für den öffentlichen Dienst bereits viel auf den Weg gebracht, zum Beispiel einen verbesserten Rechtsschutz im öffentlichen Dienst, um Bedienstete im Klagefall besser zu unterstützen und Unterstützung bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen – ich denke hier an die Debatte der Reichsbürger –, die Schaffung flexibler Beförderungsmöglichkeiten – ich denke hier an einen Kabinettsbeschluss, der diese flexiblen Förderungsmöglichkeiten möglich macht, die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung im Ergebnis von Tarifverhandlungen für die Bediensteten der Thüringer Verwaltung oder, was uns noch ereilen wird, einen Gesetzentwurf für ein modernes Personalvertretungsrecht in Thüringen, was wir noch in dieser Legislaturperiode verabschieden wollen.

 

Das Personalvertretungsgesetz, zusammen mit unseren Änderungsvorschlägen, haben wir erst vergangene Woche in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss über mehrere Stunden behandelt und dafür in großen Teilen Zustimmung bei den Beschäftigtenvertretungen und Personalräten geerntet. Die Anzuhörenden machten deutlich, dass sich dadurch die Attraktivität von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst und die Mitbestimmungsmöglichkeiten in Thüringen stark erhöhen würden. Dazu leistet auch dieses Gesetz einen wesentlichen Beitrag. Diesen Kurs behalten wir bei und werden auch mit dem heute hier vorliegenden Gesetz weitere Wertschätzung für die Beschäftigten zum Ausdruck bringen und ihnen den Rücken freihalten. Mir machen es gerecht. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien