Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9853

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz ist ein Mantelgesetz. Neben der Anpassung der Besoldung und der Versorgung für die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen werden weitere Sachverhalte geregelt – Frau Ministerin hatte das ja in der Einbringung auch schon genannt. Darunter – wie gesagt – auch das Berufungsverfahren im Hochschulgesetz oder die Zahlung weiterer Hilfen an Hochschulen. Dazu würde ich dann gleich noch etwas sagen.

 

Bei der Besoldung, dem Kernbestandteil des Gesetzes, geht es um die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beschäftigten und auch für die Beamten des Landes. Der Tarif für die Beschäftigten wurde zuletzt am 9. Dezember 2023 geändert. Mit der Änderung des TV-L wurde zunächst eine Nullrunde bis Oktober 2024 beschlossen und ab November 2024 sollen die Gehälter um 200 Euro steigen und im Februar des kommenden Jahres um weitere 5,5 Prozent. Außerdem wird – wie gesagt – ein Inflationsausgleich-Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro gewährt. Dieses Ergebnis der Tarifrunde soll jetzt auf die Beamtenbesoldung übertragen werden und genau das geschieht mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf.

 

Im Jahr 2023 haben die Beamten mit dem Gesetz zur die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation bereits ab Januar 2023 eine Erhöhung von 3,25 Prozent bekommen. Die Angestellten haben dies nicht bekommen. Daher wurde in § 14 des Alimentationsgesetzes festgelegt, dass diese 3,25 Prozent mit den zu erwartenden Tarifergebnissen verrechnet werden. Diese Anrechnung ist also bereits gesetzlich geregelt.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich die einzelnen Bestandteile der Transformation des Tarifergebnisses in das Besoldungsgesetz etwas sauberer abschichten. Die Übernahme der Sonderzahlung von 3.000 Euro ist mit dem Gesetzentwurf gesichert, können wir also einen Haken dranmachen. Die Steigerung des Bruttogehalts um 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025 wird eins zu eins umgesetzt, zeitgleich, inhaltsgleich, auch da kann ein Haken ran. Was bleibt, ist lediglich die Umsetzung des Sockelbetrags von 200 Euro ab November 2024 in die Besoldungstabelle. Frau Ministerin Taubert hatte das schon angesprochen. Es ist tatsächlich etwas komplizierter. Die Angestellten bekommen Entgelt nach Tabelle, nur einen Betrag. Der Beamte bekommt Grundgehalt und noch allgemeine Zulagen und meist auch noch Familienzuschlag, 168 Euro vielleicht für den Partner, zwischen 300 und 800 Euro pro Kind. Die 3,25 Prozent ab Januar haben die Beamten auf alle Besoldungsbestandteile bekommen, und nicht alle haben drei Kinder. Diese 200 Euro sind rechnerisch 4,76 Prozent. Bei bereits gezahlten 3,25 Prozent müssen also noch 1,46 Prozent hinzukommen. Der Durchschnitt ist auch so eine Sache. Dieser wird als Grundlage genommen. In den unteren Besoldungsgruppen könnte dies vielleicht – das schauen wir uns dann auch weiter an – hier und da zu einer Schlechterstellung kommen, wenn denn nicht andere Komponenten mit hinzugerechnet werden könnten, zum Beispiel die allgemeine Stellenzulage. Diese wird in den Besoldungsgruppen A6, A7 und A8 von 54,33 Euro auf 97,08 Euro angehoben, also 42,75 Euro mehr.

 

Ich möchte Ihnen ein ganz konkretes Beispiel vorrechnen. Eine Beamtin der untersten Besoldungsgruppe in der A6 Stufe 3 mit Lebenspartner und einem Kind bekommt im November 2024, wenn die Angestellten 200 Euro mehr bekommen, etwa 190 Euro brutto mehr. Und jetzt müsste natürlich noch beachtet werden, dass Beamte keine Beträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlen, dann sehen Sie schon, dass sie gegenüber angestellten Kolleginnen und Kollegen unter dem Strich nicht schlechtergestellt sind.

 

Aber, meine Damen und Herren, natürlich ist für Rot-Rot-Grün, meine Fraktion, aber auch die Regierungskoalition insgesamt klar, dass wir keine Schlechterstellung von Beamten gegenüber Beschäftigten wollen. Wir wollen aber auch keine Schlechterstellung von Beschäftigten gegenüber Beamten. Mit uns ist ganz klar eine Gleichbehandlung am Ende zeit-, inhalts- und wirkungsgleich in der Übernahme des Tarifabschlusses sicher. Aber da nun mal die Unterschiedlichkeit der Systeme immer nur in Annäherung in Einklang gebracht werden kann, kann dieser Regierungsentwurf – sagen wir mal – als eine größtmögliche Annäherung in der tatsächlich effektiven Auszahlung angesehen werden.

Mögliche Differenzen, die sich insbesondere bei dem 200-Euro-Sockelbetrag eventuell ergeben, werden wir im Ausschuss, glaube ich, noch mal näher beleuchten. Wir werden uns im Ausschuss gegebenenfalls oder sicherlich auch anschauen, wie das andere Bundesländer handhaben, insbesondere Bayern, was da nach gegenwärtigem Stand voraussichtlich eine andere Regelung ansetzen wird. Das werden wir sicherlich diskutieren.

 

Ich möchte nur an der Stelle noch kurz auf einen anderen Punkt im vorgelegten Gesetzentwurf eingehen, und zwar an der Stelle auf Artikel 9 des Gesetzentwurfs. Hier geht es um die Änderung des Ausreichungsvereinfachungsgesetzes wegen der Energiekrise bei den staatlichen Hochschulen bezüglich Strom-, Gas- und Wasser- bzw. Warmwasserkosten, die zur Unterstützung der Ausgabenerfüllung in 2024 entsprechend 6 Millionen Euro hier aus dem Corona- bzw. Energiesondervermögen noch erhalten können. Um das zu gewährleisten, brauchen wir die hier vorgelegte entsprechende Gesetzesänderung.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ist bereits beantragt, das hatte die Ministerin schon getan. Ich würde mich dem natürlich anschließen, darf an der Stelle schon sagen, dass wir vorsorglich bereits für morgen eine Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses angesetzt haben, wo auch jener Gesetzentwurf, sofern er denn überwiesen wird, in eine Anhörung gegeben werden soll, damit wir möglichst schnell diese Umsetzung auf den Weg bringen können mit der zweiten Lesung hier im Haus und dann natürlich die beamteten Kolleginnen und Kollegen auch diesen Tarifabschluss effektiv übernehmen können.

 

Wie gesagt, ich beantrage noch mal die Überweisung an den HuFA und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)

Dateien