Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften 1/2

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9853

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften.

 

Durch Beschluss des Landtags in seiner 134. Plenarsitzung vom 25. April 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 83. Sitzung am 26. April 2024 und in seiner 84. Sitzung am 31. Mai 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Dazu erhielten wir zahlreiche Zuschriften, auf die sicherlich in den folgenden Redebeiträgen auch noch mal Bezug genommen wird. Der Gesetzentwurf war auch Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Diese lief in der Zeit vom 29.04. bis zum 24.05. und insgesamt 20 Beiträge sind in diesem Zeitraum eingegangen.

 

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf wie geschildert diskutiert. Er empfiehlt eine Änderung in Artikel 13, die Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft und hier konkret den § 18c, Erstattungsregelung für die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Den genauen Wortlaut der Beschlussempfehlung entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Text. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme mit diesen Änderungen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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