Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Ronald Hande
RedenRonald Hande

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6292

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tariferhöhung bei den Beschäftigten wird eins zu eins auf die Beamten übertragen. Das ist nicht selbstverständlich, aber für meine Partei zumindest völlig normal. Dass diese 2,8 Prozent nicht ausreichen, um die aktuelle Inflation auszugleichen, war am 29. November letzten Jahres, als sich die Tarifparteien auf diese Erhöhung geeinigt haben, natürlich noch nicht absehbar. Offiziell soll der Tarifvertrag ja noch bis zum 30. September 2023 geltend. Spätestens dann werden wir das Besoldungsgesetz erneut anfassen müssen.

 

Neben der Besoldungserhöhung hat der vorliegende Gesetzentwurf aber noch etwas mehr zu bieten. Frau Ministerin sprach das in Teilen gerade schon an. Zum einen wäre da die Schaffung eines eigenen Funktionsamtes für Fachleiter in der Lehrerausbildung. Die Bildungspolitiker sagen selbstverständlich, dass das gut ist, und begrüßen diesen Entwurf daher sehr.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, neu ist auch, dass der Kreis der Empfänger von Kleidergeld erweitert werden soll. Bisher bekommen Polizistinnen und Polizisten der Kriminalpolizei ein Geld für Kleider bzw. Kleidung in Höhe von 20,50 Euro im Monat, steuerfrei. Dies ist gerechtfertigt, weil Kriminalbeamte während ihres Dienstes private Kleider einsetzen und damit auch abnutzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen jetzt auch die Steuerfahnder und Steuerfahnderinnen ein Kleidergeld bekommen, also diese 20,50 Euro pro Monat. Die Plausibilität werden wir dann entsprechend im Haushalts- und Finanzausschuss prüfen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss meiner kurzen Bemerkungen möchte ich Sie noch auf ein wichtiges Detail im Gesetzentwurf aufmerksam machen. Hier geht es um die Frage eines Unfalls durch die Abgabe eines Kindes bei Homeoffice. Konkret heißt es im Vortext des Gesetzentwurfs – Zitat –: „dass auch Fahrten von der Wohnung zur Abgabe des eigenen Kindes in fremde Obhut dem dienstlichen Bereich der Wegeunfälle zugeordnet werden“. Also im Klartext: Es gibt einen dienstlichen Bereich der Wegeunfälle, und die Abgabe eines Kindes könnte hier mit diesem Zitat durchaus als Unfall verstanden werden. An dieser Stelle hilft jedoch ein Blick in den neu vorgeschlagenen Gesetzestext – Artikel 5 Nr. 7 – Zitat –: „Der Zusammenhang mit dem Dienst gilt als nicht unterbrochen, […] wenn der Beamte in seiner Wohnung Dienst leistet und Wege zurücklegt“, „um ein eigenes Kind, für das ihm dem Grunde nach Kindergeld zusteht, wegen seiner eigenen Berufstätigkeit oder der Berufstätigkeit seines Ehegatten in fremde Obhut zu geben oder aus fremder Obhut abzuholen“.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist also klar: Wenn ein Beamter im Homeoffice arbeitet und sein Kind in fremde Obhut gibt, dann würde ein Unfall auf dem Weg entsprechend ein Wegeunfall sein. Das sollte vielleicht noch etwas konkretisierender dargestellt werden.

 

Um das alles zu regeln und vor allem natürlich auch den Beamtinnen und Beamten die 2,8 Prozent Erhöhung der Bezüge zu geben, beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs auch für meine Fraktion in den für Kleidergeld und Wegeunfälle zuständigen Ausschuss, also den Haushalts- und Finanzausschuss. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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