Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021

Rainer Kräuter
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Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6962

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen der Regierungskoalition haben einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, sehr zügig die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger per Beschluss des Gesetzgebers zu übertragen. Es ist im Übrigen das erste Mal in Thüringen, dass wir hintereinander das Tarifergebnis inhalts- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen des Freistaats übertragen wollen.

 

An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei der Landesregierung bedanken. Sehr schnell wurde nach Tarifabschluss der politische Wille bekundet, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Dazu sagte die Frau Finanzministerin am 03.03.2019: „Der Tarifabschluss für die Angestellten der Länder soll eins zu eins auf die Beamten in Thüringen übertragen werden.“ Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Beamtinnen und Beamten, das ist auch gut so. R2G liefert damit einen Beitrag für den öffentlichen Dienst, den ich ihnen gern näher erläutere. Der öffentliche Dienst und der öffentliche Sektor spielen in unserer demokratischen Gesellschaft eine wichtige Rolle. Beide organisieren den sozialen Zusammenhalt und versichern und garantieren die Rechte von allen Menschen. Beide müssen gestärkt werden, um die Handlungsfähigkeit des Sozial- und Rechtsstaats in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Dazu gehört auch eine angemessene Bezahlung und Besoldung. Besoldung ist das eine und andere Rahmenbedingungen sind das andere. Auch daran will ich einen Gedanken verschwenden. Wer sich einmal näher mit der Besoldung der vergangenen 25 Jahre befasst, wird feststellen, es gelang nicht immer, den Abschluss auf die Beamten zeit- und wirkungsgleich zu übertragen. Das stand nun nicht immer in der Verantwortung der Regierungskoalition, sondern das stand in der Verantwortung anderer politischer Parteien. Genau deswegen kann man auch mit Fug und Recht sagen, der öffentliche Dienst wurde in den letzten 25 Jahren durch die CDU strukturell und konsequent kaputtgespart.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

R2G übernimmt einen wichtigen Beitrag, offene Baustellen im öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen zu übernehmen, zu reparieren und für andere Verhältnisse zu sorgen. Der Stellenabbau im öffentlichen Dienst muss aus meiner Betrachtung endgültig beendet werden. In den kommenden Jahren verlassen viele Kolleginnen und Kollegen altersbedingt den Landesdienst. Diese Situation gilt es durch mehr Ausbildung, proaktive Personalentwicklung, Wissenstransfer im Zuge von Wechseln und sehr guten Arbeitsbedingungen umzudrehen. Die Beschäftigten wollen nicht Objekt von Personalentwicklung sein, sondern Partnerinnen und Partner auf Augenhöhe. Es ist notwendig, dass an die Stelle des Abbaupfads eine andere Strategie tritt, welche die Anforderungen an die personellen Ausstattungen in einem handlungsfähigen Staat positiv beschreibt. Die Situation in den Schulen, bei der Polizei, im Justizvollzug und in weiteren Teilen der Landesverwaltung bedingt eine Strategie zur Gewinnung und Weiterbildung von Beschäftigten, statt den weiteren Abbau. Das Land, Rot-Rot-Grün hat dabei die besondere Verantwortung für seine Beamtinnen und Beamten fest im Blick. Wir, die R2G-Regierungskoalition, hören genau hin, wenn DGB-Gewerkschaften die Situation beschreiben, Forderungen aufmachen. Dazu gehört auch die Forderung zur Übertragung des Tarifergebnisses, welche wir nunmehr umsetzen wollen. Lassen Sie mich einige Worte zu den bundesweit uneinheitlichen Besoldungssystemen sagen, weil das den Wettbewerb zwischen den Bundesländern, den Wettbewerb um die besten Köpfe aus meiner Sicht erheblich verschärft. Dieses System, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss dringend überdacht werden. Die Landesregierung sollte sich für die Wiedereinführung einer einheitlichen Besoldung in der gesamten Bundesrepublik einsetzen. Von Wertschätzung wird viel gesprochen, allerdings hatten die vergangenen Landesregierungen in Zeiten knapper Haushalte bei ihren Beamtinnen und Beamten die Daumenschrauben angesetzt. Ich werbe dafür, dass wir dieses Tarifergebnis sehr schnell, sehr zügig auf die Beamtinnen und Beamten, auf die Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger durch schnelle Anhöhung übertragen. Das war der Wille der Regierungskoalition, hier mit einem Fraktionsgesetz die parlamentarische Debatte zu eröffnen. Ich bedanke mich für ihr Zuhören und freue mich auf die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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