Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6962
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, liebe Besucher auf der Besuchertribüne und im Livestream! Um es vorwegzunehmen: Für mich ist das heute ein sehr guter Tag, für die Koalition ist es ein sehr guter Tag, für die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Thüringen ebenso. Erstmalig zweimal hintereinander wird der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf den genannten Personenkreis übertragen und das dank einer soliden Finanzpolitik. Frau Taubert, Sie haben das ja gestern schon mal ausgeführt, wie die Wirtschaftslage, die Finanzlage des Freistaats aussieht. Sicherlich haben einige Beschäftigte dieses Ergebnis so erwartet, aber ich habe das in der ersten Lesung gesagt, das Fraktionsgesetz, was es ja ist, wird den Landtag nicht so verlassen, wie wir es hineingebracht haben.
Da komme ich zum ersten Punkt. Wir haben in den Anhörungen feststellen müssen, dass es eine Kritik gab, dass dieses Gesetz zu lange braucht. Darauf will ich verweisen. Wir haben ein Fraktionsgesetz gemacht, um genau die Zeitabläufe zu verkürzen. Wir reden von der ersten Lesung am 29. März, wenn ich mich recht entsinne, und heute machen wir die zweite. Das ist also ein Zeitablauf, der aus meiner Sicht vom Gesetzgebungsverfahren her das Mindeste ist. Wenn wir uns den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst angucken, gehen mir die Bilder von der Warnstreikdemonstration in Jena nicht aus dem Kopf. Welcher Anstrengungen von Gewerkschaften, von Verbänden hat es bedürft, Menschen zu mobilisieren, um für die Beschäftigten, für sich selbst auf die Straße gehen und ihr Recht einzufordern. Ich würde mir wünschen, dass sich die Gewerkschaften, die Beschäftigten öfter zu solchen Demonstrationen zusammenschließen und ihre Meinung kundtun. Dabei eingeschlossen natürlich auch eine Meinungskundgabe, dass man irgendetwas gut findet. Und so gesehen wäre vielleicht heute eine Demonstration vor dem Thüringer Landtag von den Beamtinnen und Beamten des Freistaats ganz gut gewesen, die das gut finden, was wir hier machen. Und was wir hier machen, dazu will ich noch ausführen. Aber bevor ich dazu im Detail komme, möchte ich Ihnen noch eines auf den Weg geben: Für unser Fraktionsgesetz braucht die Koalition, brauchen die demokratischen Parteien die Stimmen der AfD nicht.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben uns heute angehört, wie die Fragestellung mit den Stellenobergrenzen erklärt worden ist. Dazu möchte ich Ihnen einiges sagen: Es ist richtig, dass wir beginnen, im mittleren Polizeivollzugsdienst die Stellenobergrenzen heute zu beerdigen, aber die haben eben nichts oder sehr wenig mit Stellenplan zu tun. Vielmehr ist es so, dass die übergroße Mehrzahl der Polizeibeschäftigten im mittleren Polizeidienst der Landespolizeidirektion Erfurt eben in der Besoldungsgruppe A9 verwendet werden.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das habe ich gesagt!)
Das sind mehrere Tausend Beschäftigte und wenn wir jetzt mal schauen, wer denn in A9 besoldet wird, dann ist dort eine richtig große Diskrepanz. Mein Anspruch ist: Wer einen Dienstposten inne hat, der eine bestimmte Bewertung hat, hat den Anspruch auf die dazugehörige Besoldung. Wenn die aus faktischen Gründen nicht geleistet werden kann, dann müssen wir über eine andere Variante nachdenken.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Mehr habe ich auch nicht gesagt!)
Die nächste Frage, die sich im Zulagenwesen widerspiegelt, ist der Flickenteppich im Zulagenwesen bei uns in Thüringen. Ich will Ihnen das mal nahebringen: Der mittlere Vollzugsbeamte im Verfassungsschutz erhält eine Zulage von 174 Euro – eine sogenannte Vollzugszugszulage. Der Verfassungsschutzbeamte im gehobenen Dienst erhält eine Zulage von 215 Euro. Auf Arbeitsebene konnte mir niemand erklären, worauf sich diese Unterscheidung begründet. Vollzugsdienst leisten auch Polizeivollzugsbeamte. Beide Laufbahnen bekommen 145 Euro, also hier gibt es keine Trennung.
Dann kommen wir zu den anderen Fällen. Steuerprüfer im Außendienst erhalten eine Vollzugszulage im mittleren Dienst von 20 Euro und von 43 Euro. Angesichts dieses Gesetzes und angesichts der Debatte, ob wir denn nun das Tarifergebnis vollumfänglich übernehmen oder ob es bei der vollumfänglichen Übernahme verfassungsrechtliche Bedenken gibt, die ich auch berücksichtigen möchte, kann man nur zum Ergebnis kommen, dass wir dieses Thema verfassungskonform auflösen, indem wir eben die Stellenzulage in der nächsten Legislatur vollumfänglich betrachten, die Vollzugszulage für alle Beschäftigten im Vollzugsdienst harmonisieren. Da schließe ich die Justizbeamten, die Feuerwehrbeamten, die Polizeivollzugsbeamten, die Verfassungsschutzbeamten und die Beamten der Steuerprüfung im Außendienst ein, denn Vollzugsdienst ist Vollzugsdienst und die Aufwendungen dazu sollten einheitlich abgegolten werden.
Die Geschichten, die wir noch haben, die wir noch nicht so in der Tiefe angesprochen haben, wo ich noch einen Hinweis geben möchte: Wir haben eine Petition im Thüringer Landtag anhängig, die sich darum dreht, ob denn die Besoldung im öffentlichen Dienst verfassungsgemäß ist. Der Petent hat durch entsprechende Unterschriften die Voraussetzungen für die öffentliche Anhörung nach dem Petitionsrecht geschaffen und das Bundesverfassungsgericht hat in der Sache ein Verfahren anhängig.
Ich bin der Auffassung, wir sollten schnellstmöglich hier in Thüringen im Petitionsbereich dieses Verfahren aufrufen und den Beschluss des Petitionsausschusses, die Anhörung zu schieben, bis die Entscheidung des Bundesgerichts getroffen worden ist, aufheben, weil ich schon der Auffassung bin, dass ein Petent das Recht hat, angehört zu werden, und wir die Verpflichtung haben, uns mit dem Thema zu beschäftigen: Ist die Besoldung in Thüringen tatsächlich verfassungsgemäß?
Aber nichtsdestotrotz: Heute wollen wir dem Gesetz zur Zustimmung verhelfen, heute wollen wir, dass die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger genauso behandelt werden wie die Tarifbeschäftigten, die den Abschluss erstritten haben. Demzufolge freue ich mich über die Zustimmung der demokratischen Parteien. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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