Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2013 und 2014

RedenMartina RennerInneresHaushalt-Finanzen

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6283


Danke, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Voß, ich habe Ihrer Rede intensiv zugehört, aber ein Eindruck ist geblieben, der Eindruck, mein Sparkassenberater hat sich heute hier hineinverirrt und hätte hier vorne vorgetragen Daten, Zahlen, Prozente,


(Beifall DIE LINKE)


aber kein Politiker hat gesprochen. Vor allem hat kein Politiker eine Antwort gegeben auf das, was gestern die Beamten und Beamtinnen, der DGB, die Einzelgewerkschaften, GEW und GdP, aber auch Beschäftigte der Berufsfeuerwehr, auch der Forstverwaltung hier vor dem Landtag angemahnt haben, gefordert haben, dazu kein Wort. Das ist bedauerlich und ich glaube, das ist auch ein falsches Signal an die Beschäftigten. Ein Zweites muss man an dem Tag sagen, auch beim Besoldungsgesetz gilt das, was wir heute schon erleben mussten auch zum Beispiel bei dem Tagesordnungspunkt Kommunalordnung. Sie können natürlich über die Mehrheiten hier das durchsetzen, was Sie wollen, das ist Ihr gutes Recht, aber …


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nicht was wir wollen, sondern was klug ist.)


Nein, was Sie wollen. In dem Falle den berechtigten Forderungen nach Besoldungsgerechtigkeit widersprechen. Aber Sie müssen dann wenigstens denen, die zum Beispiel gestern hier vor dem Haus Postkarten übergeben haben, die uns Stellungnahmen geschickt haben, die uns Zuschriften zugeleitet haben, doch auch wirklich Ihre Gründe offenlegen für diesen Schritt und sich nicht hinter einem Rechenschieber verstecken. Das wäre angemessen und auch ehrlich.


(Zwischenruf Dr. Voss, Finanzminister: Das sind doch ganz andere Tarifverhandlungen, die hier stattfinden. Das hat doch gar nichts damit zu tun.)


Noch etwas, was auch das Thema Unehrlichkeit betrifft. Wie ist es denn, wenn man die betroffenen Berufsgruppen ansieht, die Lehrerinnen und Lehrer, die Polizistinnen und Polizisten? Überall wo Innenpolitik ist, wo Bildungspolitik ist, da gilt natürlich immer zuerst der Dank an die Beschäftigten, auch an die Beamtinnen und Beamten. Wenn man zum Sommerfest des LKA und der Bereitschaftspolizei geht, da lässt es sich Herr Fiedler nicht nehmen, auf die Bühne zu springen und den herzlichen Dank für die geleistete Arbeit und den Einsatz der Polizei zu verkünden. Ja, aber das ist ein ziemlich leerer Dank. Ein ehrlicher Dank des Parlaments wäre es gewesen, eine inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifabschlusses, eine verbindliche Regelung zu einem Beförderungskorridor verlässlich über die nächsten Jahre und vor allem, und das muss es endlich in diesem Haus auch geben, ein Bekenntnis gegen die unsachlichen Stellenabbaupläne, die alle Monate, alle Wochen hier durch die Medien gejagt werden.


(Beifall DIE LINKE)


Wir haben den ersten Punkt von diesen drei von mir genannten wichtigen Kernpunkten, wenn man ernsthaft den öffentlichen Dienst, die Beschäftigten, die Beamtinnen und Beamten, ihre Motivation im Blick haben würde, wir haben den ersten Punkte, also die inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Angestellten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Besoldung der Beamten und Richter hier mit einem Antrag im Mai zum Thema gemacht. Wir konnten uns mit unseren Argumenten nicht durchsetzen. Und zeitgleich lag damals schon der Entwurf für das heute zur Beratung vorliegende Gesetz dem Landtag vor. Grundlage für die Entscheidung, das ist der Beschluss des Thüringer Kabinetts vom 16. April, den Tarifabschluss vom 9. März weder zeit- noch inhaltsgleich, sondern zeitlich stark verschoben und lediglich inhaltsähnlich, weil abzüglich von 0,2 Prozentpunkten für den Pensionsfonds zu übernehmen.


Die Landesregierung schlägt dem Landtag vor, ausgehend vom Tarifabschluss Beamten im Jahr 2013 fast 24 Prozent eines Monats soll das gegenüber den Angestellten und im Jahr 2014 noch mal etwa 20 Prozent zu kürzen oder - um es fassbarer zu machen - was das für die Lebensrealität von Beamtinnen und Beamten heißt: Für eine Beamtin in der Besoldungsgruppe A 7, dem Eingangsamt - also des mittleren Dienstes zum Beispiel bei der Polizei - in dem etwa ein Drittel der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten über 10 Jahre verharren müssen in Thüringen - das ist ein eigener Skandal, der auch noch thematisiert werden müsste. Diese Beamtin verliert in den Jahren 2013 und 2014 etwa 1.200 € gegenüber einer Angestellten, die eine gleiche Tätigkeit verrichten würde. Das ist die Realität und das müssen Sie den Beamtinnen und Beamten, die hier draußen vor der Tür standen, die uns geschrieben haben, erklären, wie diese Ungerechtigkeit zustande kommt. Es ist daher auch folgerichtig, dass neben dem DGB und den Einzelgewerkschaften sich auch der Thüringer Beamtenbund an uns gewandt hat und seine Auffassung zu dem Gesetzentwurf uns mitgeteilt hat. Er sagt: „Eine Anpassung an den Kaufkraftverlust ebenso wenig wie eine Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung ist mit diesem Gesetzentwurf gegeben.“ Das ist die Stellungnahme vom 7. Juni 2013, Sie haben sie alle bekommen.


In der Beratung zu dem Antrag meiner Fraktion im Mai dieses Jahres hat meine Kollegin Sabine Berninger die Gründe genannt und vorgetragen, die für eine inhalts- und zeitgleiche Übertragung des Tarifabschlusses sprechen. Ich möchte die noch mal in fünf Punkten wiederholen:


1. Bei der Tariferhöhung handelt es sich allenfalls um einen Ausgleich der Teuerungsrate, nicht aber um tatsächliche Lohnerhöhung.


2. Eine Anpassung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse ist gesetzlich vorgeschrieben.


3. Ein Auseinandertriften - auch kein zeitweiliges - der Vergütung von Angestellten und Beamten darf nicht zugelassen werden.


4. Faire Bezahlung für geleistete Arbeit, auch als Anerkennung und Motivation bevorstehender Umbruchprozesse im Öffentlichen Dienst, zum Beispiel im Rahmen einer funktionalen Verwaltungsreform und wir betonen auch den Zusammenhang zwischen Nettolohnerhöhung und Stärkung der Binnennachfrage als volkswirtschaftliche Größe.


Einzig als Argument in der Debatte zu unserem Antrag wurden uns die haushalterischen Belange entgegengehalten. Das ist das, was wir heute Morgen eingangs auch bei der Begründung des Gesetzentwurfs gehört haben. Und das vermag uns, das vermag aber vor allem nicht die Betroffenen zu überzeugen.


Und wir wollen - wenn Sie es gerne wollen - auch noch mal auf die Zahlen eingehen. Da wäre zum einen die eingestellte Personalkostenreserve von 3 Prozent in 2013 und im Jahr 2014 von weiteren 3,3 Prozent; zum anderen geht es auf Grundlage der vom Finanzminister vorgetragenen Zahlen für die Jahre 2013 und 2014 einmalig um die Summe von 45 Mio. €. Eine Summe, die durch die Neuberechnung des jährlichen Länderfinanzausgleichs ohne Weiteres gedeckt wäre.


Umso wichtiger ist es - er wird ja sicherlich auch jetzt gleich noch sprechen - dass der Thüringer Landtag das ernsthaft umsetzt, was Kollege Pidde in der Beratung im Mai hier gesagt und angekündigt hat und an dem wir dann auch den weiteren Fortgang der Gesetzesberatung messen werden. Er hat gesagt: 1. Die Landesregierung unterbreitet lediglich einen Vorschlag. Entscheiden wird das Parlament.


Daran haben wir Zweifel. Da gibt es den einen oder anderen kleinen Dämpfer in der Vergangenheit, wo wir das Gefühl haben, dass das Parlament nicht souverän ist und vor allem auch dann nicht souverän, wenn entsprechende Fachberatungen in den Innenausschüssen durch entsprechende Stellungnahmen eigentlich eine Novellierung des Gesetzentwurfs vorsehen müssten.


Und zweitens hat er gesagt: Im Haushalts- und Finanzausschuss werden die Kosten des Regierungsvorschlages unter die Lupe genommen, ebenso die Kosten eines zeitlichen Vorziehens der Besoldungserhöhung, und mit den finanziellen Möglichkeiten des Freistaats abgewogen. Das hoffe ich tatsächlich, dass das im HuFA dann auch passiert. Denn eines, das vermögen wir als Prinzip der Politik im Gegensatz zu Herrn Piddes SPD nicht anerkennen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung bereits jetzt schon kein schlechter Kompromiss ist, weil der Finanzminister am Ende einverstanden war. Das ist zu wenig als Argument. Wir sind wie der DGB davon überzeugt, dass die zum Teil unwürdige Diskussion über die Arbeit von Beamtinnen und Beamten in Thüringen beendet werden muss und eine Garantieerklärung abgegeben wird, das jeweilige Tarifergebnis für die Angestellten zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen. Mittelfristig, und das sagen wir auch immer wieder, weil wir auch da an der Stelle nicht missverstanden werden wollen, brauchen wir natürlich davon unabhängig eine Diskussion über Angemessenheit und Zeitgemäßheit eines Beamtentums und wir müssen uns öffnen der Frage nach einem sozialen Ausgleich zwischen niedrigen und höheren Lohn- und Besoldungsgruppen. Nur dieser Gesetzentwurf ist der falsche Anlass für diese beiden notwendigen Diskussionen.


Wir werden nach der Anhörung der Gewerkschaften, Berufsvertretungen und des Beamtenbunds im Haushalts- und Finanzausschuss die Gelegenheit haben, als Parlament souverän zu entscheiden, ich hoffe, für die Beschäftigten, für die Beamtinnen und Beamten und gegen eine falsche, weil inhaltsleere Politik, die mit dem Rechenschieber entscheidet. Danke.


(Beifall DIE LINKE)



Vizepräsidentin Hitzing:


Vielen Dank, Frau Abgeordnete Renner. Darf ich das so verstehen, dass Sie beantragen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen?



Abgeordnete Renner, DIE LINKE:


Ja.


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