Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2013 und 2014

RedenMartina RennerInneres

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6283


Frau Präsidentin, liebe SPD-Fraktion, ich glaube, Sie können sich jetzt freuen, ich werde Sie jetzt mehrfach zitieren müssen. Zuerst einmal aus einer Pressemitteilung vom 20. März 2013. Die SPD-Landtagsfraktion spricht sich für zeit- und inhaltsgleiche Anpassung der Beamtenbesoldung an das Tarifergebnis aus. Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag hat das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder als gutes Ergebnis gewürdigt. Ja, ganz richtig, es geht hier um Inflationsausgleich. Der muss allen Beschäftigten, auch den Beamtinnen und Beamten zustehen.


Und wenn Sie dann damals weiter formulierten: Auch wenn es ein erheblicher finanzieller Kraftakt für das Land ist, sollten wir die Beamtenbezüge zeitnah angleichen, um die Vergütung von Angestellten und Beamten nicht auseinanderdriften zu lassen. Ja, dann ist das auch richtig, weil Geld da ist, wenn man will, das haben wir ja auch an vielen Stellen klargemacht. Und es gibt den Gleichbehandlungsgrundsatz, auf den Sie hier abstellen. Und dann gehen Sie in der Pressemitteilung auch noch darauf ein, dass angesichts der Herausforderungen, die im Land anstehen oder schon vollzogen wurden, nämlich die Strukturveränderungen, ich verweise nur auf die Polizeistrukturreform oder die notwendige Debatte zur Gemeinde-, Funktional- und Verwaltungsreform, natürlich auch auf die Beamten und Beamtinnen eine besondere Verantwortung zukommt und man natürlich auch in diesen anstehenden Reformprozessen deren Arbeit würdigen sollte, auch durch eine entsprechende zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses. Wir haben dann auch im Plenum nichts anderes von Ihnen gehört. Herr Kollege Pidde hat am 11.07. hier im Thüringer Landtag gesagt, als wir die Erste Beratung durchgeführt haben, ich zitiere: „Der Finanzminister hat seine Arbeit gemacht und er hat hier einen ordentlichen Gesetzentwurf vorgelegt. Jetzt sind wir an der Reihe und bisher haben die wenigsten Gesetze ohne Veränderung den Landtag wieder verlassen. Jetzt sind wir an der Reihe, das, was der Finanzminister uns vorgelegt hat, zu beraten und zu bewerten.“ Und weiter: „Wir haben hier im Hohen Haus schon mehrfach darüber diskutiert, auch in der Aktuellen Stunde, und ich habe mich auch dafür ausgesprochen, dass nicht nur die inhaltsgleiche Übertragung erfolgen soll, sondern dass die Beamten gleichgestellt werden sollen, also auch zeitgleich. Das ist mit diesem Gesetzentwurf nicht gelungen. Deshalb sehe ich jetzt den Landtag am Zug.“ Also gleich an drei Stellen wurde auf den Landtag verwiesen und die Chancen hätten bestanden, zum Beispiel entsprechende Änderungsanträge in den Ausschussberatungen vorzunehmen. Ich wüsste nicht, dass das geschehen ist, außer von unserer Seite. Aber die Versprechen waren da und das Primat des Landtags wurde nicht eingehalten. Ich würde dazu gerne dann nachher auch in dem Redebeitrag der Kolleginnen und Kollegen aus der Sozialdemokratie einmal etwas dazu hören,


(Beifall DIE LINKE)


was mit den Äußerungen in dieser Pressemitteilung und mit diesen Äußerungen in der Ersten Beratung ist und wie man in den Ausschüssen gekämpft hat und warum man dann schließlich umgefallen ist. Wir geben noch mal eine Chance, wir haben heute noch mal einen Änderungsantrag vorgestellt. Mit unserem Änderungsantrag entsprechen wir ganz genau den Forderungen der SPD, wie sie von Ihnen in den vorangegangenen Debatten formuliert wurden. Wir fordern die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten des Landes, nicht mehr und nicht weniger. In Punkt 1 soll die Besoldungserhöhung zum gleichen Zeitpunkt gelten wie für die Angestellten, das ist einfach gerecht, das muss nicht weiter erklärt werden. In den Punkten 2 bis 4 ist geregelt, dass die Anwärter in Thüringen, genau wie die Azubis, im Jahr 2013 eine Erhöhung von 50 € bekommen und nicht, wie die Landesregierung das vorsieht, nur ca. 20 bis 30 € je nach Eingangsamt. Warum ausgerechnet bei den Anwärtern gespart werden soll und nicht etwa bei den Staatssekretären oder Präsidenten mit einer B-Besoldung, ist für uns absolut nicht nachvollziehbar. Wir wollen, das ist der Kern unseres Änderungsantrags, die tatsächliche Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten und das heißt nicht, dass wir unsere grundlegende Kritik am Beamtentum nun hinten anstellen oder vergessen haben. Aber dieses Gesetz, wo es um die Besoldung geht, ist unserer Meinung nach nicht geeignet, die notwendige Debatte um die Zukunft des Beamtenrechts und die Zukunft des Beamtentums zu führen.


Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich kann Sie nur auffordern, unserem Änderungsantrag heute nachzukommen. Damit stimmen Sie einer SPD-Forderung zu. Dies können sie einmal ausnahmsweise damit tun, indem Sie einem LINKEN-Antrag zustimmen. Aber vielleicht folgen dann den vielen Worten in Pressemitteilungen, Reden und Erklärungen tatsächlich auch Taten, das wäre im Interesse der Beamtinnen und Beamten. Und ich weiß, die schauen heute in diesen Plenarsaal und hoffen auf eine Entscheidung von Ihnen in ihrem Sinne. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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