Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2011 und 2012 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

RedenBirgit KellerHaushalt-Finanzen

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2987 -


Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs im Juli habe ich bereits für meine Fraktion klargestellt, dass solange es Beamte gibt, das Tarifergebnis für die Beschäftigten des Landes inhaltsgleich und zeitgleich auf die Thüringer Beamten übertragen werden muss.


(Beifall DIE LINKE)


Ihr Vorschlag ist allerdings folgender. Die Einmalzahlung von 360 € gibt es nur für Angestellte. Die Beamten bekommen das nicht. Das ist zu teuer. Da sparen wir 10 Mio. €. Die Gehaltserhöhung 2011 um 1,5 Prozent kriegen die Beamten nicht ab 1. April 2011 wie die Angestellten, sondern erst ein halbes Jahr später ab 1. Oktober. Wir sparen noch einmal 10 Mio. €. Die Gehaltserhöhung 2012 um 1,9 Prozent gibt es für Tarifbeschäftigte ab 1. Januar und für Beamte ab 1. April. Macht noch einmal 5 Mio. €. Nur um die Rechnung entsprechend mal darzustellen.


Mit diesem Gesetz, so ist also der Vorschlag der Landesregierung, werden im Jahr 2011 einmalig 20 Mio. € eingespart und im Jahr 2012 noch einmal 5 Mio. €. Ihre Vorgehensweise verdeutlicht, das sage ich hier ganz klar, beim Geld hört bei Ihnen die Dienstherrenpflicht zur angemessenen Besoldung Ihrer Staatsdiener eben mal auf.


(Beifall DIE LINKE)


Herr Mohring hat heute Morgen in der Haushaltsdebatte gesagt, wie wichtig es ist, dass wir ausbilden in Thüringen und dass wir die, die wir ausgebildet haben, entsprechend in Thüringen auch behalten sollten, alles dafür tun. Dazu gehört natürlich, dass wir unsere Bediensteten auch entsprechend bezahlen und nicht abhängig machen von der Haushaltslage des Landes Thüringen. Das kann nicht der Weg sein.


(Beifall DIE LINKE)


Obwohl die Tariferhöhung außerdem für die Beschäftigten nun wirklich nicht üppig, sondern auch eher bescheiden ausgefallen ist, wird nicht wenigstens diese Mini-Erhöhung auf die Beamten übertragen. Ganz im Gegenteil, Sie fordern den Beamten auch noch ein Sonderopfer in Höhe von insgesamt 25 Mio. € ab. Ich werde Ihnen dieses Sonderopfer auch erläutern. Die Haushaltslage des Landes und die Zwänge zur Konsolidierung der Staatsfinanzen wurden nämlich bereits bei den Verhandlungen zu den Tarifen entsprechend berücksichtigt. Das war immer der Part auf der anderen Seite. Eine darüber hinausgehende Kürzung nämlich jetzt auch noch, das bezeichnen wir als Sonderopfer, das geleistet werden muss.


Mein geschätzter Herr Kollege Pidde, Sie haben es heute Vormittag noch einmal betont und uns herausgefordert: Sagen Sie doch als LINKE, wo nehmen Sie das Geld her. Wo wollen Sie denn das Geld für Ihren Vorschlag hernehmen, haben Sie gesagt. Die Frage lässt sich ganz leicht beantworten - aus dem Landeshaushalt,


(Beifall DIE LINKE)


und zwar auch noch 2019 und 2020. Ich bin der Auffassung, diese Frage haben Sie sicher nur rhetorisch gestellt, deshalb habe ich sie auch so beantwortet. Das Gesetz, wie es jetzt vorliegt, kostet 46 Mio. € im Jahr 2012. Das Geld dafür kommt eben aus dem Landeshaushalt. Wenn es eine Gleichbehandlung der Beamten mit den Beschäftigten gäbe, dann wären es 5 Mio. mehr, die auch aus dem Landeshaushalt kämen. Der Herr Kollege Baumann, ebenfalls von der SPD, kritisierte hier im Plenum am 28. Februar 2008 die damalige Landesregierung, weil sie die Besoldung nicht inhalts- und zeitgleich zum Tarifergebnis anheben wollte. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Die Regierung vertieft damit die Spaltung des öffentlichen Dienstes in Thüringen.“


(Beifall DIE LINKE)


Das ist natürlich heute etwas ganz anderes. So weit damals die SPD, das war im Jahr 2008.

Ich denke, wir können es uns nicht leisten, Beamte unterschiedlich zu Angestellten zu bezahlen und sie auch in dieser Unsicherheit zu belassen.


(Beifall DIE LINKE)


Sehr geehrte Damen und Herren, ein zweiter Punkt in diesem Gesetzentwurf, zu dem wir im Ausschuss einen Änderungsantrag gestellt haben, ist die Frage der Stellenzulage für Fachleiter bei der Ausbildung von Lehrern. Eine Beförderung für die Lehrer, die die Aufgabe eines Fachlehrers übernehmen, wollen Sie mit diesem Gesetz streichen und stattdessen eine Stellenzulage zahlen. Hier soll es nun den Lehrern ans Geld gehen. Die Beamten bestehen eben nicht nur aus Polizei, so wie Herr Kowalleck sagt, dass wir uns inzwischen zu Freunden der Polizei hier erheben wollen, wobei ich natürlich sage, die Frage steht hier überhaupt nicht zur Debatte.


(Beifall DIE LINKE)


Während eine angemessene und in anderen Bundesländern übliche Beförderung 400 bis 800 € im Monat pro Fachlehrer kosten würde, wollen Sie lediglich mit diesem Entwurf rund 220 € zahlen. Der Vorschlag der LINKEN, hier wenigstens 600 € während der Tätigkeit als Fachlehrer, also begrenzt in der Ausbildung von Lehrern, als befristete Stellenzulage zu zahlen, wurde im Ausschuss mittels einer - nach unserem Dafürhalten - wahrheitswidrigen Behauptung abgebügelt. Diese Abstufung derjenigen Lehrer, die sich in der Ausbildung engagieren, ist nicht akzeptabel. Deshalb unser Änderungsantrag.


(Beifall DIE LINKE)


Ohne dessen Annahme werden wir dem Gesetz hier so nicht zustimmen. Ich bitte für meine Fraktion für die Punkte 1 und 2 des Änderungsantrags um namentliche Abstimmung. Vielen Dank.



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