Thüringer Gesetz zur Anpassung abfallrechtlicher Regelungen an das Kreislaufwirtschaftsgesetz
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3710
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Gruhner, Ihren Ausführungen am Anfang zu der Frage Ressourcenverschwendung und mangelhaftem Umgang mit wertvollen Ressourcen kann ich nur recht geben. Die Frage ist: Was leitet man daraus ab? Ich habe mich in der Vergangenheit ziemlich häufig damit beschäftigt, wie man Abfallrecht erneuern kann. Mir ist vor ein paar Wochen ein juristischer Aufsatz in die Finger gekommen, wo man bedauerte, dass die Länder von ihrer Abweichungskompetenz im Abfallrecht leider sehr wenig Gebrauch machen und sich sehr straff am Bundesrecht orientieren. Ich gebe zu, ich hätte vor dem Hintergrund, wie zum Beispiel mit Handys heutzutage umgegangen wird – und wenn man weiß, was darin an seltenen Erden und ähnlichen Dingen steckt, die auf dieser Welt wirklich knapp sind und wie das gewonnen wird –, mir schon gewünscht, dass man insgesamt mehr schafft. Ich hätte mir auch gewünscht, dass das im Landesabfallwirtschaftsplan verankerte Prinzip der Ortsnähe der Beseitigung von Abfällen umsetzbar wäre. Wir haben das deshalb auch in der Anhörung mit abgefragt. Die Stellungnahmen der Anzuhörenden waren eher von ihren eigenen Interessen geprägt. Das kann man auch niemandem übel nehmen. Wer eine Müllverbrennungsanlage hat, der sagt: Ich hätte gern den Abfall auch aus der Umgebung bei mir. Ich verstehe nicht, warum der Ilm-Kreis seinen Abfall an der Müllverbrennungsanlage Zella-Mehlis vorbei in die halbe Welt transportiert, während der Ilm-Kreis sagt, wenn ich es in Norddeutschland wesentlich günstiger entsorgt bekomme als in Zella-Mehlis, dann bringe ich es nach Norddeutschland. Das Problem konnten wir nicht auflösen. Deshalb haben wir keine Änderung dazu gebracht.
Dass man es wenigstens dort, wo man selbst handeln kann und eine Vorbildwirkung der öffentlichen Hand formulieren kann, etwas besser formuliert als der Bund, möchte doch wenigstens sein. Herr Gruhner, wenn Sie hier beschreiben, dass es eine gesetzliche Regelung wäre, die zulasten der Kommunen ginge, die die Kommunen in unklarem Ausmaß finanziell belasten würde, könnte man richtig Angst kriegen. Wenn man sich aber durchliest, was in dem von Ihnen kritisierten Paragrafen 2 des Gesetzes steht: Die öffentliche Hand hat bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern bei der Planung und der Erstellung von Leistungsbeschreibungen von Bauvorhaben sowie von sonstigen Aufträgen den Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die aus Recycling existieren, sofern diese mindestens im gleichen Maße wie andere Erzeugnisse für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht entgegenstehen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Das steht hinten dran. Das heißt, dort, wo etwas wesentlich teurer würde, bräuchte man es nach diesem Gesetz nicht tun. Man muss aber prüfen, ob es denn entsprechende Angebote gibt und ob man die sinnvoll verwenden kann. Diese Prüfung ist das Mehr, was die Kommunen betrifft. Genau das ist es aber, was Sie in Ihrem Änderungsantrag, den Sie im Ausschuss vorgetragen haben, formuliert haben. Sie wollten, dass die öffentliche Hand bei den Aufträgen prüft, in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die aus Recycling stammen. Wo ist denn da der Unterschied?
(Zwischenruf Abg. Gruhner, CDU: Das ist verpflichtend!)
Wo ist denn da der Unterschied? Verpflichtend, wenn die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten sind, Herr Gruhner. Verpflichtend, wenn die Dinge genauso gut oder besser geeignet sind, sprich wenn es sich finanziell nicht unterscheidet und es insgesamt genauso gut oder besser ist, dann sollen es die Kommunen, soll es die öffentliche Hand machen. Also, Entschuldigung, ich finde es relativ weich. Und wenn Sie dann glauben, dass das ein wesentlicher Unterschied zu dem ist, was Sie uns als Änderungsantrag vorgelegt haben, ich kann die Unterschiede nicht sehen. Ich bitte alles in allem um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
Vielleicht noch ein Hinweis zu der Frage „Behördenstrukturreform“. Das Umweltministerium hat ja den Wunsch, dass die Abteilung Umwelt aus dem Landesverwaltungsamt in die neue Umweltbehörde mit hineingeht. Wenn das erfolgt, dann wäre die Aufgabe dort, wo sie jetzt angesiedelt wird, genau auch wieder in der Umweltbehörde. Also auch das ist jetzt nicht das Problem. Sie haben allerdings dazu auch keinen Änderungsantrag gestellt. Von der Seite her kann ich nur empfehlen: Stimmen Sie mit zu. Vielleicht sollten wir gemeinsam noch mal gucken zur nächsten Regelung des Kreislaufwirtschaftsabfallgesetzes, ob wir nicht von der Abweichungskompetenz des Freistaats Thüringen noch etwas umfangreicher Gebrauch machen sollten. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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