Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Rettungswesens und des Brand- und Katastrophenschutzes

RedenJörg KubitzkiInneresGesundheit

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6556


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, 35.000 Beschäftigte arbeiten bundesweit im Rettungsdienst und leisten jährlich 11,4 Mio. Rettungseinsätze pro Jahr. Auf meine Kleine Anfrage vom 16.04.2013 Drucksache 5/5958 zum bodengebundenen Rettungsdienst in Thüringen antwortete mir die Landesregierung, dass im bodengebundenen Rettungsdienst 2011 424.068 Einsätze gefahren wurden und 2012 429.046 Einsätze gefahren wurden. Das bedeutet, durchschnittlich müssen unsere Rettungskräfte täglich 1.175 Mal zu Einsätzen ausrücken und Menschen in Not helfen. Ich glaube, diese beeindruckenden Zahlen und die Dichte und die Qualität des Rettungsdienstes untermauern noch mal diese Qualität. Es sollte uns eigentlich hier in diesem Hohen Haus Anlass sein, dass wir uns bei allen Notärzten, Rettungsassistenten und Sanitätern recht herzlich für ihre Einsatzbereitschaft, für ihre Arbeit bedanken.


(Beifall im Hause)


Gesetze, wie dieses vorliegende, die zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Rettungswesens und im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes aufrufen, müssen daran gemessen werden, ob sie die Quantität, aber besonders die Qualität auch in Zukunft im Rettungswesen im Interesse von Menschen, welche sich in lebensbedrohenden Situationen befinden, stellen können. Aus unserer Sicht erfüllt dieser Gesetzentwurf diese Anforderungen. Auch wenn noch nicht alle Fragen endgültig beantwortet sind, die dieser Gesetzentwurf aufwirft.


Deshalb möchte ich hier den Antrag stellen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen, um auch die Meinungen der Träger des Rettungswesens und des Brand- und Katastrophenschutzes, der Berufsverbände, der Rettungsdienste selbst und der Feuerwehren zu diesem Gesetzentwurf einzuholen.


Mit diesem Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung auf europäische und bundesdeutsche Rechtsprechung und musste zwei Herausforderungen gerecht werden. Die erste Herausforderung: Pflicht zur europaweiten Ausschreibung. Mit der Erweiterung der Wertungskriterien bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen um die personelle Mitwirkung im Katastrophenschutz sehen wir ein sowohl fachgerechtes als auch sachgerechtes geeignetes Instrument, um dem zu begegnen, was viele Beteiligte im Rettungswesen mit einer europaweiten Ausschreibung befürchten, nämlich dem Verlust von Arbeitsplätzen, einer schlechten Bezahlung und einem Abbau an Qualität. Wenn wir gerade in Katastrophenfällen oder bei Großschadensereignissen auf ehrenamtliche Helfer zurückgreifen können, so ist das ein wesentlicher Bestandteil des Rettungswesens und auch zur Erhöhung der Qualität und zur rechtzeitigen Hilfe bei der Versorgung von Menschen.


Ich möchte hier noch mal eindeutig die Meinung unserer Fraktion bekräftigen: Rettungsdienst und Katastrophenschutz gehören zur sozialen Daseinsvorsorge und sind eine öffentliche Dienstleistung und dürfen nicht dem Kommerz zum Opfer fallen.


(Beifall DIE LINKE)


Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf. Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass wir natürlich noch weiter, Herr Innenminister, auch über die gerechte Bezahlung im Rettungsdienst debattieren müssen und auch Einfluss nehmen sollten. Das möchte ich an dieser Stelle hier wirklich noch mal hervorheben.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zum Zweiten, ich weiß, das ist eine Frage auch zwischen den Verhandlungspartnern, das ist klar, ist mir durchaus bewusst, aber trotzdem können wir als Hohes Haus dazu uns eine Meinung bilden und sollten uns eine Meinung dazu bilden.


Zur zweiten Herausforderung, der der Gesetzentwurf begegnen soll, ist die Ausbildung von Notfallsanitätern. Im Bundestag stimmte unsere Bundestagsfraktion DIE LINKE dem Gesetz, welches ab 01.01.2014 - Herr Minister, Sie haben das schon gesagt, das Notfallsanitätergesetz - in Kraft tritt, zu. Die damit verbundene Erweiterung der Kompetenzen für die Sanitäterinnen und Sanitäter, welche zukünftig drei Jahre ausgebildet werden, erhöht die Qualität und die Sanitäterinnen und Sanitäter können schneller am Unfallort handeln und mehr für die Opfer tun und müssen nicht erst auf den Notarzt warten. Das ist auf alle Fälle eine Qualitätsverbesserung und vor allem auch für sie selbst, die Sanitäterinnen und Sanitäter bekommen mehr Rechtssicherheit in die Hand. Allerdings ergibt sich da für mich die Frage: Ist das eventuell schon die Vorstufe zur Abschaffung oder Reduzierung des Notarzteinsatzes? Das ist eine Frage, die sich für mich ergibt und die wir vielleicht im Ausschuss auch diskutieren sollten.


Die Übergangsregelung, dass bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin Rettungssanitäter in Thüringen eingesetzt werden können, die vor dem 31.12.2013 ihre Ausbildung abgeschlossen haben, begrüßen wir und wir begrüßen, dass sie die Möglichkeit zur Qualifizierung erhalten. Die Fragen, die sich für uns natürlich daraus ergeben, sind: Wer trägt die Kosten für die Aus- und Weiterbildung? Ich glaube, das muss noch geklärt werden, das können wir den Trägern des Rettungsdienstes nicht allein überlassen, darüber sollten wir nachdenken. Und eine zweite Frage, die sich für uns ergibt, ist: Wie werden wir an die Kompensierung des zeitlichen Ausfalls von Rettungssanitätern herangehen, die sich in der Ausbildung befinden? Wenn die in dieser Ausbildung, in dieser Weiterqualifizierung sind, können sie ja keine Einsätze fahren. Das ist die Frage, die sich ergibt: Wie werden wir dann der personellen Situation in den Rettungsteams insgesamt gerecht?


Der Rettungsdienst ist sowohl der Grundversorgung als auch der öffentlichen Gefahrenabwehr zuzurechnen. Das Land hat mit diesem Gesetzentwurf mit der Aufnahme des Wertungskriteriums „Mitwirkung im Katastrophenschutz“ seine Mitverantwortung für den Rettungsdienst und sein Eigeninteresse am Rettungsdienst als Säule des Katastrophenschutzes deutlich gemacht. Dies sollte unserer Ansicht nach auch dazu führen, dass sich das Land an der Finanzierung der Ausbildung und der fortbildenden Ausbildung von Rettungssanitätern beteiligt und diese gemeinsam mit den Krankenkassen trägt. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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