Thüringer Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften im Vermessungs- und Geoinformationswesen
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/4033
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will mich nicht lange bei der Vorrede aufhalten. Der Gesetzentwurf ist unserer Meinung nach nur am Interesse der Landesregierung auf schnelle Feststellung des Bestandes ausgerichtet. Durch Befliegung kommt man zu einem schnellen Nachweis einer Liegenschaft. Jawohl, diesen Zweck erfüllt dieser neue Gesetzentwurf. Wir haben aber im Interesse der Eigentümer den Anspruch auf ein mangelfreies Kataster und das ist mit dem neuem Gesetzentwurf unserer Meinung nach - und das ist tatsächlich so - nicht gegeben.
Ich kann somit für meine Fraktion nur empfehlen, diesem Gesetzentwurf zum Vermessungsgesetz nicht zuzustimmen.
Wir sind der Meinung, es ist eine politisch motivierte Entscheidung und - wie wir in der Anhörung auch oft hörten - eine fachlich falsche Entscheidung. Denn ohne Not sollen nun alle Steuerzahler die Kosten übernehmen, auch die, die gar nicht Verursacher sind, also die Steuerzahler, die nicht verursacht haben, dass die Einmessung versäumt wurde. Alle müssen jetzt bezahlen. Das heißt, die öffentliche Hand übernimmt jetzt die Kosten und das in der laufenden Haushaltsdiskussion, wo wir immer sagen, der öffentliche Haushalt muss sparen. Versäumnisse der Durchsetzung der Vermessungspflicht sind bereits nachgeholt worden bis 2008.
Viel Geld schenken wir jetzt den Säumigen, welche sich nicht daran gehalten haben, frei nach dem Motto, wer sich an Gesetze hält, ist selber schuld. Denn wer seit 1991 der Gebäudeeinmessungspflicht nicht nachgekommen ist, hat halt Glück gehabt, hat Geld gespart. Denn die Nichtdurchführung einer Einmessung ist bisher nicht geahndet worden und es ist auch nicht beabsichtigt dies zu ahnden, weil nun Gras über die Sache wachsen soll. Fehlendes Durchsetzungsvermögen der Landesregierung wird somit kaschiert. Das neue Gesetz soll es ändern.
Das Thüringer Land, also die Thüringer, werden als einziges Land auf den bisherigen Standard verzichten, denn das Gesetz wird heute - denke ich - mehrheitlich beschlossen werden und obendrein soll die Absenkung der bisherigen Standards mit Steuermitteln bezahlt werden.
Nun steht für uns die Frage, warum. Warum die Änderung, wenn es jetzt doch möglich wäre, mit der Regelung des bestehenden Gesetzes im § 23 nunmehr die Vermessungspflicht durchzusetzen? Was uns stört, ist, dass die Bedenken der Anzuhörenden in der öffentlichen Anhörung keinen Niederschlag in der Erörterung zum Gesetz fanden. Wir konnten sogar hören, dass Ämter sich nicht frei äußern konnten. Wir sollten beachten, dass die Rechtssicherheit der Bürger für die von der Lufteinmessung betroffenen Bauten nach unserer Meinung nach wie vor offen ist.
Es gibt Bedenken über die Verbindung von Katasterkarten und Grundbuch als Eigentumssicherung, die ist nicht gegeben, beide zusammen gelten als amtlicher Eigentumsnachweis. Ich weiß jetzt schon, es gibt laufend Petitionen, es gibt Gerichtsverfahren, wo es ständig Streite um Abstandsflächen gibt, die werden auf jeden Fall zunehmen. Und das bezahlen die Betroffenen, das ist ja ihr Problem.
Es ist in der Anhörung auch mehrfach gesagt worden, dass es Ungenauigkeiten geben wird von 40 bis 70 cm, andere haben sogar bis zu 1 m eingeräumt, dass Ungenauigkeiten bestehen, diese können natürlich nur durch örtliche Begehungen der Grundstücke ausgeräumt werden.
Es gibt viele Faktoren, die aus der Luft nicht erkannt werden, das sagte Frau Schubert bereits, die zu Ungenauigkeiten führen. Diese führen zu Nachbesserungen beim Bürger, also die Kosten bleiben dann auch wieder beim Bürger. Enorme Kostensteigungen erwarten wir bei nachbarschaftlichen Rechtsstreitigkeiten, aber das ist dann halt das Problem des Bürgers, er zahlt zweimal - einmal als Steuerzahler und dann als Eigentümer.
Ob dieses Gesetz richtig ist, wird sich beweisen müssen.
Ich sage, spätestens wenn die Städte und Gemeinden Mehrkosten beklagen, das Liegenschaftskataster unter den geplanten Rahmenbedingungen nicht mehr den Anforderungen an die Aktualität und Genauigkeit entspricht, spätestens dann werden wir sehen, dass dieses Gesetz eine Nachbesserung braucht. Wir sind uns sicher, das wird gar nicht so lange dauern. Also meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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