Thüringer Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften im Vermessungs- und Geoinformationswesen
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/4033
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Geoinformationsgesetzentwurf der Landesregierung soll die Pflicht zur Einmessung von Gebäuden auf Grundstücken zukünftig wegfallen lassen. Die Idee, die hinter diesem Gesetzentwurf steckt, ist zu begrüßen und zeugt von einer Entbürokratisierung für die Bürger für die Errichtung von Gebäuden auf deren Grundstücken. In der Diskussion aus der 4. Wahlperiode, wo es um das Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 04.07.2008 ging, wurde bereits durch unsere Fraktion dargelegt, dass die Maßnahmen auch eine entsprechende Rechtssicherheit schaffen müssen. Die Rechtssicherheit kann ich nach meinem Ermessen auch in dieser erneuten Vorlage des Gesetzentwurfs leider nicht erkennen.
(Beifall DIE LINKE)
Die Entlastung der Bürger durch den Wegfall der Pflichten zur gesonderten Einmessung ist zu begrüßen. Die Unsicherheiten aus dem angestrebten Vermessungsverfahren ergeben sich jedoch daraus, dass die Luftbilder nicht in der Lage sind, die Art und Weise der Baulichkeiten zu spezifizieren. Zwar können grundsätzlich baurechtliche genehmigungspflichtige Bauwerke erkannt werden, jedoch ist schwer zu erkennen, inwieweit Überhänge bestehen und die sich auf dem Dach befindliche Bausubstanz der tatsächlichen Dachform entspricht oder auch was sich unter dem befindlichen Objekt tatsächlich nun befindet. Ferner könnten die selbst von der Landesregierung eingeräumten Ungenauigkeiten von ca. 30 cm insbesondere im Hinblick auf die Abstandsflächen und Baulasten zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn führen,
(Beifall DIE LINKE)
wenn nämlich die tatsächlich ermittelten Daten nicht korrekt sind und damit die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben berührt werden. Grundstücksgrenzen sind insbesondere unter Berücksichtigung der Geländeformen nicht immer schlüssig nachzuvollziehen, da die Vermessungspunkte, also die Grundsteine, aus der Luft nicht erkennbar sind und die Richtigkeit der Karten mit den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere bei Grundstücken, die in den letzten 20 Jahren nicht eingemessen worden sind, nicht stimmig sind. Daher ist auch die Kritik des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zuzustimmen, dass gerade aufgrund dieser tolerierten Abweichungen die angestrebte Genauigkeit der Liegenschaftsunterlagen nicht erreicht wird. Bauordnungsrechtliche und nachbarschaftsrechtliche Angelegenheiten wird es immer geben. Da geht es oft um Zentimeter. Was sind dann geeignete Unterlagen - wie wir aus der Begründung des Gesetzentwurfs entnehmen? Was wird mit den Abweichungen? Wer übernimmt die Kosten der Nachmessungen im Rechtsstreit? Nur 15 bis 20 Prozent sind bisher bestehenden Einmessungspflichten nachgekommen, haben einen Antrag gestellt. Diese haben pflichtgemäß gehandelt. Wir wissen aber anhand einer Petition im Petitionsausschuss, dass Petenten hier Unmut äußern, dass sie ihrer Pflicht nachgekommen sind und die, die sich zurückgelehnt haben, jetzt das große Lachen kriegen, denn sie haben echt Geld gespart. Dumm gelaufen für die einen oder müssten hier nicht auch entsprechende Übergangsregelungen geschaffen werden?
Wir sind beim Gesetzentwurf in der ersten Lesung, das heißt, wir werden im Fachausschuss hier die offenen Fragen diskutieren und deshalb danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
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